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Garantie für das Nichttreten der Pferde auf der Koppel?
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Amazonin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.06.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 02.06.08, 20:12    Titel: Garantie für das Nichttreten der Pferde auf der Koppel? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage:

Ist es möglich, dass jemand, der seine Pferde auf einer Koppel mit einem anderen Pferd hat, für seine Pferde eine Garantie dafür übernimmt, dass bei einer Verletzung des fremden Pferdes er voll haftet und zwar auch dann, wenn nicht genau ermittelt werden kann, welches Pferd den Schaden verursacht hat? Ein Mitverschulden von wegen allgemeines Lebensrisiko durch Koppelgang soll ausgeschlossen sein.

Kann man hierüber eine Garantieerklärung abgeben? Welcher Inhalt wäre hierbei wichtig?

Für hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.

Liebe Grüße
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Amazonin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.06.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 02.06.08, 20:26    Titel: Antworten mit Zitat

Wie wäre das:

ich ... geb. am ... wohnhaft in ... gebe hiermit eine Garantie dafür ab, dass die Pferde X und Y an dem Pferd A von ... geboren am ... wohnhaft in ... keinerlei Schäden durch einen Huftritt verursachen. Bei einem Tritt der Pferde hafte ich in vollem Umfang. Ein Mitverschulden von ... ist ausgeschlossen.

Ich hafte auch dann, wenn das schadensverursachende Pferd nicht ermittelt werden kann.
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 02.06.08, 21:01    Titel: Re: Garantie für das Nichttreten der Pferde auf der Koppel? Antworten mit Zitat

Amazonin hat folgendes geschrieben::
Kann man hierüber eine Garantieerklärung abgeben?

Man kann schon.
Ich frage mich nur, warum?

Wenn es das eigene Pferd war, dann haftet man in der Regel sowieso und wenn man nicht auf Streit aus ist und sowieso zu zahlen gewillt ist, dann zahlt man im Streitfall eben.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Amazonin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.06.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 03.06.08, 08:47    Titel: Antworten mit Zitat

Nicht unbedingt. Versicherungen zahlen erstmal nur 50 % mit dem Argument, dass es der allgemeinen Lebensgefahr entspricht Pferde auf eine Koppel zu stellen, was offensichtlich absoluter Quatsch ist. Das wäre so, wie wenn ich einen Fußgänger mit dem Auto anfahre und ihm vorwerfe er hätte ja nicht das Haus verlassen müssen. Pferde gehören nun mal auf eine Koppel. Im Ergebnis habe ich das auch so in einem Urteil gefunden.

MIr geht es mehr um den psychologischen Effekt. Ich habe keine Lust mich im Nachhinein vor Gericht zu streiten. Menschen sind furchtbar wenns um die eigenen Kinder und Tiere geht. Dann hab ich wenigstens was schriftlich in der Hand, woran sie sich auch erinnern wird, wenn sie den Gedanken hegt nicht zahlen zu wollen.
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lissy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1500

BeitragVerfasst am: 03.06.08, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

Amazonin hat folgendes geschrieben::
ich ... geb. am ... wohnhaft in ... gebe hiermit eine Garantie dafür ab, dass die Pferde X und Y an dem Pferd A von ... geboren am ... wohnhaft in ... keinerlei Schäden durch einen Huftritt verursachen.


Mit den Augen rollen Ich frage mich, wer so eine Garantie geben kann. Mit den Augen rollen
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Amazonin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.06.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 03.06.08, 12:01    Titel: Antworten mit Zitat

Ich frage mich auch, ob das Ganze wegen Unmöglichkeit vielleicht nicht möglich ist.

Wäre es dann besser dass Ganze nicht als Garantieübernahme zu formulieren, sondern als Haftungszusage oder ähnliches?
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 03.06.08, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

Amazonin hat folgendes geschrieben::
MIr geht es mehr um den psychologischen Effekt. Ich habe keine Lust mich im Nachhinein vor Gericht zu streiten. Menschen sind furchtbar wenns um die eigenen Kinder und Tiere geht. Dann hab ich wenigstens was schriftlich in der Hand, woran sie sich auch erinnern wird, wenn sie den Gedanken hegt nicht zahlen zu wollen.

Ach so, Sie wollen jemandem eine solche Garantie abverlangen.
Für mich klang es so als wollten Sie um des lieben Friedens willen selbst jemandem diese Erklärung abgeben um zukünftigem Ärger durch die pauschale Zusage, im Zweifel zu zahlen, zu entgehen.

Wenn man etwas will, ist alles erstmal schwieriger Winken
_________________
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Volker111
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.05.2008
Beiträge: 553

BeitragVerfasst am: 03.06.08, 12:31    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Garantie ist per se verschuldensunabhängig, also kann man alles garantieren und dafür haften. Mit der Unmöglichkeit brauchen wir hier nicht zu hantieren, denn es kommt nicht darauf an, ob ein Tritt möglicherweise nicht verhindert werden kann, sondern darauf, dass er möglich ist, der Garantiegeber das weiß und dem Anscheinsbeweis zustimmt, dass es seine Mähre gewesen ist.
_________________
Gruß Volker
Wenn Sie mich verstanden haben, habe ich mich undeutlich ausgedrückt
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Amazonin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.06.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 03.06.08, 12:43    Titel: Antworten mit Zitat

Lieben Dank für die Antworten.

Das klingt doch gut. Diesen Sinn und Zweck soll das Schriftstück auch haben. Würdest du die Formulierungen so stehen lassen? Oder hast du Ergänzungen?

Zitat:
ch ... geb. am ... wohnhaft in ... gebe hiermit eine Garantie dafür ab, dass die Pferde X und Y an dem Pferd A von ... geboren am ... wohnhaft in ... keinerlei Schäden durch einen Huftritt verursachen. Bei Treten der Pferde hafte ich in vollem Umfang. Ein Mitverschulden von ... ist ausgeschlossen.

Ich hafte auch dann, wenn das schadensverursachende Pferd nicht ermittelt werden kann.


Der Hinweis mit der vollen Haftung und dem ausgeschlossenen MItverschulden soll demjenigen, der das unterschreibt klar machen, was er tut und den psychologischen Effekt unterstützen.
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Kormoran
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 03.06.08, 17:29    Titel: Antworten mit Zitat

In meinen Augen müsste jemand, der einen solchen Blankoscheck unterschreibt, bescheuert sein.

Zitat:
Menschen sind furchtbar wenns um die eigenen Kinder und Tiere geht

Das stimmt, deshalb verlangen sie von anderen das:
Zitat:
Ich hafte auch dann, wenn das schadensverursachende Pferd nicht ermittelt werden kann.

_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
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pOtH
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 03.06.08, 22:37    Titel: Antworten mit Zitat

Amazonin hat folgendes geschrieben::
Nicht unbedingt. Versicherungen zahlen erstmal nur 50 % mit dem Argument, dass es der allgemeinen Lebensgefahr entspricht Pferde auf eine Koppel zu stellen, was offensichtlich absoluter Quatsch ist.


gibt es nicht irgendwelche klauseln das der versicherungsnehmer keine "schuldeingeständnisse unterschreiben darf da er ansonsten den "versicherungsschutz" verliert!?
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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Amazonin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.06.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 04.06.08, 22:32    Titel: Antworten mit Zitat

@ Kormoran: Wenn der andere Eigentümer 2 Pferde hat und ich eines, dann brauch ich mir von dem nix unterschreiben zu lassen, wenn der später sagt: das pferd kann nicht ermittelt werden.

Bei uns auf dem Hof wurden beinahe 2 Pferde tot getreten, weil sie von einem Pferd mit einem Beschlag getreten worden sind. Und nun will einer seine Pferde, ebenfalls mit Beschlag zu meinem (ohne Eisen) auf die Koppel stellen. Leider kann ich mich dagegen nicht wehren. Den Hof verlassen möchte ich auch nicht. Derjenige der das Risiko schafft, hat auch dafür zu haften. Ich will das derjenige sich Gedanken macht und das tut jeder zwangsweise der sowas unterschreiben soll. Die anderen Eigentümer der getretenen Pferde sind alle auf ihren Kosten sitzen geblieben. Bei dem einen hat die Versicherung nur zu 50 % gezahlt und beim anderen hat natürlich niemand gesehen welches pferd es war.

So und jetzt Klugscheißer lass mal eine produktive Antwort ab!
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Yane
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.01.2007
Beiträge: 45

BeitragVerfasst am: 05.06.08, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

@Amazonin

den letzten Satz hättest Du dir sparen können.

Wenn Du eine produktive Antwort möchtest -
ich stimme Kormoran da absolut zu. Würde es sich dabei um meine Pferde handeln, würde ich einen derartigen Schrieb unter Garantie NICHT unterschreiben. Damit würde ich der anderen Partei ja quasi einen Blankoscheck dafür übergeben, für sämtliche Verletzungen, die sich deren Pferd zuziehen könnte, die Haftung zu übernehmen.

Dein Pferd hat eine Schramme -> oh, da wurde es ganz sicher getreten -> holen wir mal den TA, denn schliesslich haftet ja Pferdebesitzer B und der kann dann TA-Kosten übernehmen.

Weisst Du, aufsetzen kannst Du so viele Schriftstücke, wie Du willst. Ob dein Gegenüber die auch unterschreibt, ist eine andere Sache. Da müsste dein Gegenüber ja schon wirklich absolut dumm, bescheuert, äusserst naiv oder dämlich sein, so was auch noch zuzustimmen.

Schätze mal, das ist dir nicht produktiv genug, da nicht in deinem Sinne. Aber glaubst Du wirklich, dein Gegenüber ist derart dämlich?

Gegenfrage, bist Du bereit, die gleiche Garantie der anderen Partei zu geben? Also, wenn eines deren Pferde eine Verletzung aufweist, dass Du die Haftung übernimmst? Auch wenn nicht erwiesen ist, dass dein Pferd der Verursacher ist? Denn auch Pferde ohne Beschlag können, wenn sie treten, Verletzungen verursachen.

Wenn Du nicht bereit bist, eine gleiche Garantie dem Gegenüber zu geben, erübrigt sich jegliche weitere Frage.

Viele Grüße
Cindy
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Sylliska
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.08.2007
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 05.06.08, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

Amazonin hat folgendes geschrieben::
Bei uns auf dem Hof wurden beinahe 2 Pferde tot getreten, weil sie von einem Pferd mit einem Beschlag getreten worden sind. Und nun will einer seine Pferde, ebenfalls mit Beschlag zu meinem (ohne Eisen) auf die Koppel stellen. Leider kann ich mich dagegen nicht wehren. Den Hof verlassen möchte ich auch nicht. Derjenige der das Risiko schafft, hat auch dafür zu haften. Ich will das derjenige sich Gedanken macht und das tut jeder zwangsweise der sowas unterschreiben soll. Die anderen Eigentümer der getretenen Pferde sind alle auf ihren Kosten sitzen geblieben. Bei dem einen hat die Versicherung nur zu 50 % gezahlt und beim anderen hat natürlich niemand gesehen welches pferd es war.

So und jetzt Klugscheißer lass mal eine produktive Antwort ab!


*Yanezustimm* Winken

Im Prinzip wird's dann wohl so laufen, daß der Stallbetreiber sagt: "Liebe Amazone, dann bleibt Dein Hotte eben im Stall." *Klugscheißer-Modusaus*
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Amazonin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.06.2008
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 06.06.08, 07:12    Titel: Antworten mit Zitat

1. War die Bezeichnung Klugscheißer durchaus passend, da die Antwort weder hilfreich noch zutreffend wahr, vielmehr polemisch.

2. Die Schäden die durch beschlagene Pferde verursacht werden sind um ein vielfaches höher als durch unbeschlagene Pferde. Hat euch mal einer mit einem Schlagring ins Gesicht gehauen? Wir haben jetzt schon das 2. schwerverletzte Pferd. Mein Pferd ist unbeschlagen und für den würde ich jederzeit eine Garantie geben. Es ist ohne probleme nachweisbar ob der Tritt von einem unbeschlagenen oder von einem beschlagenen Pferd ist. Auf der Koppel sind doch nur ihre beiden beschlagenen, ein weiteres unbeschlagenes und mein unbeschlagenes. Weiß gar nicht was ihr für einen Aufstand macht. Sie muss sowieso für ihre Pferde haften wenn was passiert. Der Vertrag soll lediglich Gerichtsverhandlungen vorbeugen und eine psychologischen Effekt bewirken.

3. Hab ich nun einen Vertrag in Form einer Haftungsübernahme ausgearbeitet. Ist schon unterschrieben. Also Thema beendet, Klugscheißer.
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