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Verfasst am: 05.06.08, 17:52 Titel: Mobbingklage gegen deutsches int. tät.Unternehmen im Ausland
Ist es nach geltendem Recht zulässig, als deutscher Staatsbürger und Beamter gegen seinen deutschen Arbeitgeber (z.B. privatisiertes ehemaliges Staatsunternehmen) wegen Mobbing und Persönlichkeitsrechtsverletzung und Schadenersatz eine Klage im benachbarten Ausland (z.B. Großbritanien) mit Aussicht auf Erfolg anzustrengen ? Angenommen, ein Rechtsanspruch auf Schadenersatz wurde bereits in Deutschland in einem Rechtsstreit festgestellt.
Die Frage ist deshalb interessant, weil in Deutschland immer noch - wenn auch immer weniger - unter einigen Richtern große Vorbehalte und damit Risiken für den Kläger hinsichtlich der Erfolgsaussichten einer solchen Mobbingklage bestehen. Darüberhinaus sind die zugesprochenen Schadenersatzsummen peanuts gegen die in den benachbarten Ländern. Siehe hier: link
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