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recht.de :: Thema anzeigen - Speisen in der Bahn
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Speisen in der Bahn
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Lydi
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Anmeldungsdatum: 05.09.2006
Beiträge: 242
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 06.06.08, 17:28    Titel: Speisen in der Bahn Antworten mit Zitat

Ich habe gehört, dass es seit kurzem verboten ist im Zug zu essen und zu trinken.
Stimmt das wirklich? Ich werde demnächst eine längere Zugfahrt machen und deshalb interessiert es mich.
Danke!
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kirchturm
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Anmeldungsdatum: 02.02.2007
Beiträge: 2834
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 06.06.08, 18:14    Titel: Antworten mit Zitat

Die Bahn selbst scheint noch nichts davon gehört zu haben: Mahlzeit!
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Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 06.06.08, 18:23    Titel: Antworten mit Zitat

Es herrscht mitlerweile absolutes Rauchverbot (auch an den Bahnhöfen von einigen wenigen zum Rauchen freigegebenen Plätzen abgesehen). Vielleicht war das ja gemeint...
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mano
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 06.06.08, 18:27    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

ich denke, das der TE hier an selbst mitgebrachte Speisen und Getränke denkt?

mano
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windalf
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 06.06.08, 18:30    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

ich denke, das der TE hier an selbst mitgebrachte Speisen und Getränke denkt?

Ist auch kein Problem so lange man die nicht im Restaurant oder Bistro verzehren will...
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mÖre
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Anmeldungsdatum: 30.11.2007
Beiträge: 24

BeitragVerfasst am: 07.06.08, 14:01    Titel: Antworten mit Zitat

Das, was Du meinst ist in OVPN in einigen Großstädten (U-bahn, S-Bahn) Welche Städte das genau sind weiß ich nicht. Zuletzt in Dortmund hab ich es vorsichtshalber unterlassen.
Essen ist wohl "krpmelndes" Zeug nicht erlaubt, deswegen bieten die Bäcker auf den Stationen in den entsprechenden Städten extra Essen an, welches man bei denen essen darf. Trinken ist nur irgendwie verschließbares erlaubt.. Becher sind auch nur spezielle erlaubt.
Grund ist der Schmutz und die Flecken, die "normales" Essen/Trinken macht.
In den Zügen der DB ist mir nicht bekannt, dass es dort so ist. Zumindest hab ich in der letzten Zeit nicht gemerkt, dass es so ist.

mÖre
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Volker111
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Anmeldungsdatum: 15.05.2008
Beiträge: 553

BeitragVerfasst am: 07.06.08, 14:50    Titel: Re: Speisen in der Bahn Antworten mit Zitat

Lydi hat folgendes geschrieben::
Ich habe gehört, dass es seit kurzem verboten ist im Zug zu essen und zu trinken
War das zufällig am 1. April?
_________________
Gruß Volker
Wenn Sie mich verstanden haben, habe ich mich undeutlich ausgedrückt
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mosaik
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 08.06.08, 09:52    Titel: Antworten mit Zitat

nix 1. April Lachen - Hausherrenrecht, könnte man es auch bezeichnen.

Jeder Unternehmer kann seine Spielregeln für die Benützung seiner Anlagen festlegen. Mal grundsätzlich.
Ob der Konsument es annimmt oder nicht, ist dann eine andere Frage.

Aber ich glaube auch, davon gelesen zu haben, dass die DB das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken nicht mehr gestattet oder gestatten will. Das wäre halt dann so. Und man kann sich entscheiden:

a) nicht mehr Bahn zu fahren
b) vorher etwas zu essen
b) nachher etwas zu essen
c) auf der Toilette jausnen, Mahlzeit Lachen
d) trotzdem jausen und vom Zug verwiesen zu werden
e) klagen zu gehen und auf seine Grundrechte pochen
f) viel Zeit, Geld und Nerven in die Sache zu investieren

oder

g) es als gegeben hinzunehmen und sich danach zu richten, gell Winken

meint
Peter
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Lydi
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Anmeldungsdatum: 05.09.2006
Beiträge: 242
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 08.06.08, 18:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ihr,

danke für die vielen Antworten.

Wie gesagt, habe ich bald eine etwas längere Zugfahrt vor mir, und dann dort nicht essen und trinken dürfen..... Mit den Augen rollen

Kann man wirklich einen Fahrgast zwingen im Zugrestaurant teuer zu essen und zu trinken?

Was ist mi kranken Menschen? Ich denke da z.B. an Diabetiker, die ja Zwischenmahlzeiten zu sich nehmen müssen?

Naja, ich werde mich mal dumm stellen und aufpassen das ich nicht zuviel
Krümmeln werde. Winken

Übrigens, was heißt "krpmelndes" ? Verlegen

Aber da die Meinungen so unterschiedlich sind, wäre es doch mal interessant was die Bahn dazu sagt. Ich werde mal auf Spurensuche gehen. Lachen

LG Lydi
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Lydi
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Anmeldungsdatum: 05.09.2006
Beiträge: 242
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 08.06.08, 18:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Ihr,

so, ich habe mal bei der Bahn angerufen.

Man darf weiterhin wie gehabt essen und trinken im Zug. Man darf nur nicht mitgebrachte Speisen und Getränke im Zugrestaurant essen, was ja logisch ist. Wer bringt schon sein essen mit ins Restaurant. Lachen

Fall geklärt, Patient beruhigt. Lachen Lachen Lachen

GLG Lydi
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flokon
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Anmeldungsdatum: 05.01.2007
Beiträge: 1569
Wohnort: Witten/Ruhr

BeitragVerfasst am: 08.06.08, 18:28    Titel: Antworten mit Zitat

Naja kommt wohl auch auf die Züge an die Sie benutzen werden.
Zug fahren heisst ja nicht automatisch, dass die Züge der Db gehören.
Im Nahverkehrszügen könnten da u.U. ganz andere Regelungen gelten.
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Lydi
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Anmeldungsdatum: 05.09.2006
Beiträge: 242
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 08.06.08, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo flokon,

Zitat:
Zug fahren heisst ja nicht automatisch, dass die Züge der Db gehören.
Im Nahverkehrszügen könnten da u.U. ganz andere Regelungen gelten.


Das mag wohl sein, aber ich verlasse mich da mal auf die Auskunft der Bahn. Selbst wenn es unerlaubt ist, man wird mich ja nicht gleich steinigen oder? Winken

Lydi
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 08.06.08, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

Bei längeren Zugfahrten ist sowieso oft das Flugzeug günstiger, da

1. schneller (man darf eher wieder nach belieben rauchen, essen und was auch immer)
2. oft billiger
3. manchmal gibt es da noch etwas zu essen, sogar am Platz serviert und ohne extra Berechnung.

Das Hausrecht überzeugt übrigens nicht so ganz, weil

1. ein Haus kann nicht fahren, ein Zug sollte fahren können, also kann ein Zug kein Haus sein
2. die Bahn hat eine Beförderungspflicht (Quelle bitte selbst suchen), das kann sie nicht umgehen indem sie beliebig Bedingungen für die Beförderung festlegt
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Stephan1
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Anmeldungsdatum: 23.07.2005
Beiträge: 460

BeitragVerfasst am: 10.06.08, 22:54    Titel: Antworten mit Zitat

Also,um hier mal Klarheit zu schaffen:

1. Selbstverständlich darf man im Zug essen und trinken und natürlich auch selbstmitgebrachte Speisen, in den meisten Zügen wird ja auch gar nichts verkauft. Es gibt KEIN Eisenbahnunternehmen in Deutschland, was den Fahrgästen den Verzehr verbietet! Ob das rechtlich möglich wäre, weiß ich nicht, aber weder die DB AG, noch andere Unternehmen planen ein solches Verbot. Das wäre ja auch grade zu absurd.

2. Mir ist kein Straßenbahn- oder U-Bahn-Betrieb in Deutschland bekannt, der den Verzehr von Speisen und Getränken verbietet. Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.

3. Im Busverkehr (grade im städtischen Bereich) wird oft der Verzehr von Speisen und offenen Getränken untersagt. Das hängt auch damit zusamen, dass der Bus ja auch mal stark bremst, durch scharfe Kurven fährt etc. und dann leichter was danebengehen kann. Außerdem verbringt man im Bus ja in der Regel nur eine kurze Zeit, so dass ein Verzehrverbot eher zumutbar ist.

@mosaik: Wann bist Du das letzte mal mit der Eisenbahn gefahren???
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Nordland
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Anmeldungsdatum: 20.08.2005
Beiträge: 298

BeitragVerfasst am: 11.06.08, 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Stephan,
Stephan1 hat folgendes geschrieben::

Mir ist kein Straßenbahn- oder U-Bahn-Betrieb in Deutschland bekannt, der den Verzehr von Speisen und Getränken verbietet. Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.

dann belehre ich dich mal eines besseren und verweise auf Köln. Dort ist essen und trinken verboten, bis auf ein paar Ausnahmen. Jetzt kann man diskutieren, ob ein solches Verbot, das höchstwahrscheinlich in den Beförderungsbedingungen des Verkehrsunternehmens festgeschrieben ist, rechtmäßig ist. Vielleicht kann man ja eine unangemessene Benachteiligung des Kunden erkennen? Ich kenne mich zu wenig im AGB-Recht aus, um das zu bewerten.

Das Stichwort Beförderungspflicht ist ja schon gefallen. Es ist zunehmend zu beobachten, dass die Verkehrsunternehmen versuchen, mit bestimmten Maßnahmen die Beförderungspflicht zu „umgehen“. So soll in Berlin ein Hausverbot für öffentliche Verkehrsmittel erteilt werden können. Dies wäre schlicht und einfach rechtswidrig. Wenn ein Fahrgast im Einzelfall die Beförderungsbedingungen nicht einhält, kann er natürlich von der Fahrt ausgeschlossen werden, zum Beispiel wenn er ohne gültige Fahrkarte fährt. Wenn das nächste Mal jedoch alles in Ordnung ist, muss er befördert werden. Das Ess- und Trinkverbot mag rechtmäßig sein, ich halte es trotzdem, nicht aus juristischen, sondern aus gesellschaftlichen Gründen für bedenklich. Schließlich wird inoffiziell damit auch das Ziel verfolgt, bestimmte Personengruppen von den Verkehrsmitteln fernzuhalten.

Viele Grüße
Nordland
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