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hawethie FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2279
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Verfasst am: 08.03.05, 07:54 Titel: |
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mal zum Ursprung:
Die Frage ist eine Einfache Kontrolle, ob das Auto samt FZ-Schein nicht evtl. geklaut ist.
Wenn dann jemand nicht weiß, auf wen das Auto zugelassen ist, macht das schon sehr stutzig.
Aber wenn du meinst, den Macker raushängen zu lassen ("Geht Sie nix an"), dann brauchst du dich nicht zu wundern, wenn du öfter mal angehalten wirst.
Ich habe jetzt ca. 25 Jahre den FS und bin bisher drei mal kontrolliert worden (davon einmal nach Blitz) |
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marcdsl FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.03.2005 Beiträge: 481
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Verfasst am: 08.03.05, 15:31 Titel: |
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| hawethie hat folgendes geschrieben:: | mal zum Ursprung:
Die Frage ist eine Einfache Kontrolle, ob das Auto samt FZ-Schein nicht evtl. geklaut ist.
Wenn dann jemand nicht weiß, auf wen das Auto zugelassen ist, macht das schon sehr stutzig.
Aber wenn du meinst, den Macker raushängen zu lassen ("Geht Sie nix an"), dann brauchst du dich nicht zu wundern, wenn du öfter mal angehalten wirst.
Ich habe jetzt ca. 25 Jahre den FS und bin bisher drei mal kontrolliert worden (davon einmal nach Blitz) |
Ja ich verstehe dich, aber wenn es ihm eh nix bringt (weil ich es ihm sowieso nicht sage), wieso fragt er dann überhaupt. Hätte er nicht gefragt, hätts ne viertel Stunde gespart! |
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Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 08.03.05, 15:39 Titel: |
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Also ich würde das nicht so gelassen sehen.
Der Polizist könnte aus dem Unwillen, die Differenzen zwischen Person und Fahrzeugschein zu korrigieren, ein Verdachtsmoment konstruieren. Ab diesem Zeitpunkt wachsen die Rechte des Beamten dann in ungehante Höhe, bis hin zur Gewahrsamsnahme bis der Fall geklärt ist. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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marcdsl FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.03.2005 Beiträge: 481
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Verfasst am: 08.03.05, 16:04 Titel: |
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| Gammaflyer hat folgendes geschrieben:: | Also ich würde das nicht so gelassen sehen.
Der Polizist könnte aus dem Unwillen, die Differenzen zwischen Person und Fahrzeugschein zu korrigieren, ein Verdachtsmoment konstruieren. Ab diesem Zeitpunkt wachsen die Rechte des Beamten dann in ungehante Höhe, bis hin zur Gewahrsamsnahme bis der Fall geklärt ist. |
Nö, so schnell nicht. Das wär ja unverhältnismäßig. Und Polizisten haben nachdem verhältnismäßgkeitsgrundsatz zu handeln. PG wegen nem Fahrzeugschein wäre ja mehr als unverhältnismäßig! |
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zopiclon FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 56
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Verfasst am: 08.03.05, 16:17 Titel: |
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verstehe das nicht ganz:
selbst wenn er sagt: der wagen ist von meiner mutter
müssten sie ihm ja nicht unbedingt glauben und könnten maßnahmen ergreifen, genauso las wenn er nix sagen würde
oder??? |
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marcdsl FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.03.2005 Beiträge: 481
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Verfasst am: 08.03.05, 16:23 Titel: |
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| zopiclon hat folgendes geschrieben:: | verstehe das nicht ganz:
selbst wenn er sagt: der wagen ist von meiner mutter
müssten sie ihm ja nicht unbedingt glauben und könnten maßnahmen ergreifen, genauso las wenn er nix sagen würde
oder??? |
Jo da haste recht. Deshalb sag ich gar nix. da dürfen (können) sie genau so wenig machen wie wenn ich was sag! |
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Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 08.03.05, 17:08 Titel: |
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Natürlich ist der Gewahrsam nur das Ende vom Lied, aber ich sehe es durchaus als verhältnismäßig an, den Nachweis, dass das Fahrzeug zu Recht geführt wird, zu verlangen. Wird dieser nicht erbracht (oder hat der Polizist berechtigte Zweifel), hat der Polizist meiner Meinung nach das Recht, die Weiterfahrt zu untersagen(worum es ja eigentlich ging), bis geklärt ist, was Sache ist. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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zopiclon FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 56
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Verfasst am: 08.03.05, 17:47 Titel: |
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wie sieht denn so ein nachweis, das das auto zurecht geführt wird aus  |
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marcdsl FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.03.2005 Beiträge: 481
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Verfasst am: 08.03.05, 18:18 Titel: |
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| zopiclon hat folgendes geschrieben:: | wie sieht denn so ein nachweis, das das auto zurecht geführt wird aus  |
Genau, wieso soll ich ihm nachweisen, dass ich das auto rechtmäßig fortbewege?? Es gibt ja keine Berechtigungsscheine o.ä. wenn ich jetzt z.b. ein atuo bei sixt miete, müssen sies ja auch glauben...! |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 08.03.05, 18:38 Titel: |
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> Genau, wieso soll ich ihm nachweisen, dass ich das auto rechtmäßig fortbewege??
Im Extremfall durch eine Anfrage beim Halter.
> Es gibt ja keine Berechtigungsscheine o.ä. wenn ich jetzt z.b. ein atuo bei sixt miete, müssen sies ja auch glauben...!
Nicht unbedingt. Wenn Sie als 18-jähriger eine S-Klasse von Sixt fahren und dem Beamten kommt das "spanisch" vor, könnte er auch bei Sixt anfragen, um die Sache zu klären.
Stellen Sie sich das mal umgekehrt vor: der A ist im geklauten Auto des B unterwegs. Dann gibt es Ihrer Meinung nach keinerlei Handhabe, beim Vorliegen von Verdachtsmomenten wie oben eine Untersuchung durchzuführen? Was soll denn dann bitteschön ein ausreichender Anlaß sein? Wenn der Fahrer sagt: "So'n Mist, wieso müssen Sie mich auch mit dem geklauten Wagen erwischen?"  _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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marcdsl FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 05.03.2005 Beiträge: 481
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Verfasst am: 08.03.05, 18:50 Titel: |
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| Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben:: | > Genau, wieso soll ich ihm nachweisen, dass ich das auto rechtmäßig fortbewege??
Im Extremfall durch eine Anfrage beim Halter.
> Es gibt ja keine Berechtigungsscheine o.ä. wenn ich jetzt z.b. ein atuo bei sixt miete, müssen sies ja auch glauben...!
Nicht unbedingt. Wenn Sie als 18-jähriger eine S-Klasse von Sixt fahren und dem Beamten kommt das "spanisch" vor, könnte er auch bei Sixt anfragen, um die Sache zu klären.
Stellen Sie sich das mal umgekehrt vor: der A ist im geklauten Auto des B unterwegs. Dann gibt es Ihrer Meinung nach keinerlei Handhabe, beim Vorliegen von Verdachtsmomenten wie oben eine Untersuchung durchzuführen? Was soll denn dann bitteschön ein ausreichender Anlaß sein? Wenn der Fahrer sagt: "So'n Mist, wieso müssen Sie mich auch mit dem geklauten Wagen erwischen?"  |
Also wenn mein FZ gestohlen wird, meld ich mich recht rasch bei der Polizei. Ne Funkabfrage des Halters und der FZs wird ja ohnehin gemacht. wenn diese nalt ohne "erfolg" verläuft.... tja! |
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Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 08.03.05, 19:07 Titel: |
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Dann bleibt es dem Polizisten trotzdem nicht verwähr eventuell seinen Verdacht weiterhin zu hegen.
Ich glaube, Sie wollen es nicht verstehen, oder es nicht zugeben. Offensichtlich ist man unterschiedlicher Ansicht, neue Argumente gib's wohl nicht. Ich bin raus aus der Diskussion. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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zopiclon FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 56
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Verfasst am: 09.03.05, 08:00 Titel: |
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| Zitat: | | Im Extremfall durch eine Anfrage beim Halter. |
na das kann ja nicht der weisheit letzter schluss sein!
denn autovermietungen haben m.e. nicht immer geschäftszeiten
und wenn das auto zb. meinem vater gehört, der sich aber gerade im ausland aufhält ist das auch äußerst schwierig zu kontrollieren
ich denke da muss es schon noch eine andere möglichkeit geben, aus so einer sache als fahrer herauszukommen
desweiteen hilft dem polizisten die frage vom wem das auto ist auch nicht so wirlich weiter, den den namen kennt er schon - was muss er denn noch mehr wissen?
und nun kom´mt mir nicht mit ner telefonnummer die man ihm sagen könnte - es gibt zwar wenige die kein handy haben, aber ich zb. könnte mit telefonnummern wenig weiter helfen, kenne ja nochnichtmal meine eigene auswendig - kann doch nicht sein, das wenn ich richtigerweise ein auto führe, mir dieses jemand aufgrund eines bloßen gedankens verbieten darf  |
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Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 09.03.05, 08:53 Titel: |
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Wie gesagt Kooperation an sich würde den eventuell bestehenden Verdacht minimieren.
Wenn ich sofot glaubhaft sage, dass ich mit dem Auto einer meiner Eltern unterwegs bin, ist das besser als sich hinzustellen und zu sagen: "Sie können mir eh nichts." _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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zopiclon FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 56
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Verfasst am: 09.03.05, 09:23 Titel: |
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| Zitat: | | Wie gesagt Kooperation an sich würde den eventuell bestehenden Verdacht minimieren. |
| Zitat: | selbst wenn er sagt: der wagen ist von meiner mutter
müssten sie ihm ja nicht unbedingt glauben und könnten maßnahmen ergreifen, genauso las wenn er nix sagen würde |
| Zitat: | ...
ich denke da muss es schon noch eine andere möglichkeit geben, aus so einer sache als fahrer herauszukommen
... |
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