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Verfasst am: 08.06.08, 12:39 Titel: Bestechung von Lehrern durch Einladung
Hallo,
man teilte A mit, dass B nicht mit auf Klassenfahrt kommt (B ist Lehrer), weil er sich das nicht leisten könne. Darauf schlug A vor, dass Schüler F-Y einfach 10€ mehr zahlen, damit B mitkommen kann. Ist allerdings laut B verboten, da dies schon als Bestechung zu werten ist.
Gilt selbiges auch für Kinoeinladungen? Stufe geht ins Kino, jeder zahlt 30 cent mehr, damit Lehrer nicht drauf zahlen muss.
Wie sieht es denn dann aus, wenn die ganze Stufe grillen geht und die Lehrer Fleisch, Würstchen udn Getränke abbekommen?
"Was Lehrer annehmen dürfen" - annehmen dürfen, damit es nicht nach Bestechung aussieht Sollten die wirklich keine Klassenfahrt annehmen dürfen, wohl auch nicht den Kinobesuch, aber das Grillen schon - so würde ich das vermuten.
nachher müssen die Lehrer die Klassenfahrten noch als "geldwerter Vorteil" versteuern
B ist der Lehrer? Und kann sich die Teilnahme an der Klassenfahrt nicht leisten? Oder einen Kinobesuch mit der Klasse? Sehr seltsam. Kriegt der kein Gehalt?
Ich würde tippen, dass der Lehrer schlicht keine Lust drauf hat.
B ist der Lehrer? Und kann sich die Teilnahme an der Klassenfahrt nicht leisten? Oder einen Kinobesuch mit der Klasse? Sehr seltsam. Kriegt der kein Gehalt?
Ich würde tippen, dass der Lehrer schlicht keine Lust drauf hat.
Stufenfahrten kosten schnell 300-400€. Dafür, dass Lehrer dazu nicht verpflichtet sind... Und von der Schule goibt es aus einem "Topf" nur etwa 50€. Da ist die Motivation bei der nettesten Klasse schon nicht allzu groß. B hat außerdem noch einen Mann und 2 Kinder.
B ist der Lehrer? Und kann sich die Teilnahme an der Klassenfahrt nicht leisten? Oder einen Kinobesuch mit der Klasse? Sehr seltsam. Kriegt der kein Gehalt?
Ich würde tippen, dass der Lehrer schlicht keine Lust drauf hat.
In den ersten beiden Jahren ist das Gehalt recht bescheiden:
Nein, eben nicht. Die Schule hat einen Topf mit Geldern vom Staat, die für das ganze Jahr reichen müssen. Und die Referendare kriegen eben den Großteil, wenn die Mal mitfahren, weil die dann eben kein Geld haben. Und B ist zwar Studienrat, aber der Topf ist leer wie immer und sie kreigt vllt. nur 50/350€ von der Schule, also vom Staat.
Deswegen die Frage nach der Möglichkeit der "Einladung".
Verfasst am: 08.06.08, 16:17 Titel: Re: Bestechung von Lehrern durch Einladung
HendrikL. hat folgendes geschrieben::
Hallo,
man teilte A mit, dass B nicht mit auf Klassenfahrt kommt (B ist Lehrer), weil er sich das nicht leisten könne. Darauf schlug A vor, dass Schüler F-Y einfach 10€ mehr zahlen, damit B mitkommen kann. Ist allerdings laut B verboten, da dies schon als Bestechung zu werten ist.
Es gibt da Gerichtsurteile und ministerielle Erlasse zu dem Thema - ist ein heißes Eisen, weil Lehrer früher (und mancherorts auch heute noch) vom Arbeitgeber dafür eine Reisekostenerstattung erhalten konnten, und irgendwann wurde das im Rahmen allgemeiner oder spezieller Sparmaßnahmen drastisch zusammengestrichen. Der Tenor der Gerichtsurteile ging allerdings eher in die Richtung, dass der Lehrer sich nicht auf Kosten der Schüler "ein paar nette Tage" machen darf. Als ob Klassenfahrten in der Regel nicht ein deutliches Mehr an Stress und ein deutliches Weniger an Nachtschlaf und ein Null an Erholung für die begleitenden Lehrer bedeuten würden ... Es gibt manche Reiseveranstalter, die kostenlose "Freiplätze" für Lehrer anbieten, und einige Gerichtsurteile haben das dann so ausgelegt, dass es sich hier um einen "Mengenrabatt" handelt, der den Schülern zugute kommen muss, solche Freiplätze dürfen dann eben nicht von Lehrern genutzt werden. Wenn alle Eltern und Schüler mitspielen, dann gilt hier wohl "wo kein Kläger, da kein Richter" - aber, ganz ehrlich, mir als Lehrer wäre das "zu heiß". Abgesehen davon hat unser Elternbeirat die Fahrtkosten für 1-wöchige Fahrten auf 250 € "gedeckelt" - das halte ich für durchaus finanzierbar; zumal ich die Kosten auch noch steuerlich als Dienstreise absetzen kann.
Zitat:
Gilt selbiges auch für Kinoeinladungen? Stufe geht ins Kino, jeder zahlt 30 cent mehr, damit Lehrer nicht drauf zahlen muss.
Wenn die ganze Stufe dem Lehrer eine Kinokarte schenkt - warum nicht. Als Bestechung oder "Vorteilsnahme" würde das mMn. nur dann ausgelegt, wenn einzelne Schüler "spendabel" werden. Und wenn die Einladung dann auch noch nach den Zeugniskonferenzen liegt, sozusagen als "Abschiedsgeschenk", dann zieht das Argument "Bestechung" ohnehin nicht.
Zitat:
Wie sieht es denn dann aus, wenn die ganze Stufe grillen geht und die Lehrer Fleisch, Würstchen udn Getränke abbekommen?
Noch unkritischer als die Kinokarte. Unter Umständen beteiligt sich der Lehrer ja auch materiell, indem er mit seinem Auto irgendwelche nötigen Dinge zum Grillplatz fährt, Grill und Kohle mitbringt etc. - da wird man ihm die "Vorteilsnahme" kaum nachweisen können. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Wenn die ganze Stufe dem Lehrer eine Kinokarte schenkt - warum nicht. Als Bestechung oder "Vorteilsnahme" würde das mMn. nur dann ausgelegt, wenn einzelne Schüler "spendabel" werden. Und wenn die Einladung dann auch noch nach den Zeugniskonferenzen liegt, sozusagen als "Abschiedsgeschenk", dann zieht das Argument "Bestechung" ohnehin nicht.
Naja, aber es ist ja eigentlich genauso wie bei der Klassenfahrt, nur eben "viel kleiner". Zeugnisse sind ja noch nicht geschrieben und jetzt soll beispielsweise ein Politik Kurs im Kino "Die Welle" gucken. Hier ist es ja wieder so, dass der Lehrer bevorteilt wird - vor den Zeugniskonferenzen.
Ach Ja: Was noch zu ergänzen wäre: Kinobesuch würde nach der Schule stattfinden, JGSt. 11, NRW. Dafür sollen dann eben 3,4 Stunden ausfallen.
Aber nungut, ich gehe davon aus, dass Lehrer B das dann wohl akzeptieren wird - auf 30 Leute verteilt ist das ja wirklich nichts - 7€ / 30... = 7/30€ ^^ 24 cent pro Schüler.
Aber bei einer Klassenfhart wären es auch nur 2*300€(2 Lehrer)/55 = 11€. Wenn es auf 250€ gedeckelt wäre sogar nur 9€ - für eine Woche, anstelle von 2 Stunden für's Kino.
jetzt soll beispielsweise ein Politik Kurs im Kino "Die Welle" gucken. Hier ist es ja wieder so, dass der Lehrer bevorteilt wird - vor den Zeugniskonferenzen.
In den Film werden bei uns die Schüler gleich im 300-er-Pack gescheucht. Bei den einen steht "Faschismus" im Lehrplan, bei den anderen "Werteerziehung". Die Schule hat mit dem Kinobetreiber eine Vereinbarung getroffen, dass die Lehrer umsonst reinkommen, dafür aber im Gegenzug für Ruhe und Ordnung sorgen, und dass die Schüler nach dem Film wieder sicher in die Schule zurück kommen. Es könnte sonst ja einer auf dem Rückweg von der Kreisstadt in den falschen Bus einsteigen . Damit ist das Ganze eine Schulveranstaltung. Die Fachleitung Geschichte hat das mit dem Kinobetreiber ausgeknobelt, die Schulleitung unterschreibt das Formular "dienstliche Anordnung" (oder so ähnlich) und fertig.
Zitat:
Ach Ja: Was noch zu ergänzen wäre: Kinobesuch würde nach der Schule stattfinden, JGSt. 11, NRW. Dafür sollen dann eben 3,4 Stunden ausfallen.
Wenn dafür Unterricht ausfällt, ist es auch für den Lehrer dienstlich. Der soll dann doch einfach mal nett mit der Schulleitung bzw. dem Kinobetreiber plaudern ...
Zitat:
Aber nungut, ich gehe davon aus, dass Lehrer B das dann wohl akzeptieren wird - auf 30 Leute verteilt ist das ja wirklich nichts - 7€ / 30... = 7/30€ ^^ 24 cent pro Schüler.
Aber bei einer Klassenfhart wären es auch nur 2*300€(2 Lehrer)/55 = 11€. Wenn es auf 250€ gedeckelt wäre sogar nur 9€ - für eine Woche, anstelle von 2 Stunden für's Kino.
Naja, das Problem bei der "Vorteilsnahme" oder "Bestechlichkeit" ist nicht die Höhe des Betrages, sondern die Tatsache als solche.
Nach dem Urteil des Arbeitsgerichtes Bremen dürfen angestellte Lehrer nicht verpflichtet werden, auf Reisekostenerstattung zu verzichten. Nun stellt sich natürlich die Frage, ob der betreffende Lehrer angestellt oder verbeamtet ist - oder Referendar. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
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Wenn ich mir die NRW-Regelung so durchlese, ist lediglich die Einladung zur Bratwurst unproblematisch. Für alle anderen Fälle ist vorab im Grunde eine Genehmigung einzuholen. Entsprechende Regelungen für NRW findet man hier:
Die Zustimmung kann in folgenden Fällen als stillschweigend erteilt angesehen werden:
Die Annahme von Eintrittskarten zum kostenlosen Besuch von
Ausstellungen, Museen, Theatern usw., sofern die Vergünstigung
gleichmäßig auf alle an dem Besuch der Einrichtung teilnehmenden
Gruppenmitglieder verteilt wird
Die von mitternacht beschriebene Regelung des Kinobesuches wird natürlich auch in NRW so gehandhabt. Offenbar befindet man sich damit als Lehrer aber auf halbem Wege zu einem Disziplinarverfahren - oder sogar Strafverfahren -, wenn man die Vergünstigungen nicht auf alle Teilnehmer umlegt.
Lehrer B hat nun das "Glück" keine Freikarte des Kinobetreibers zu erhalten und dementsprechend 24 Cent je Schüler auf die gesamte Stufe verteilen zu müssen. So ein richtiges Geschenk ist es aber auch nicht, (es fehlt der Anlass) da ja deutlich ein unterrichtlicher Bezug zu erkennen ist, es fällt ja sogar Unterricht dafür aus. Insbesondere letzterer Punkt wird von der Schulaufsicht sorgfältig geprüft, jedenfalls sorgfältiger als Abiturvorschläge für das Zentralabitur, vorzugsweise in Mathematik. Aber das gehört natürlich nicht hierher. Tschuldigung.
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