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Angenommen man würde berühmte Kunstwerke Gemälde (z.B. Mona Lisa) stark (!) verfremden (fast bis zur Unkenntlichkeit, so dass sie fast nur noch zu erahnen bzw. erraten sind) und vertreiben wollen...
Bekannt ist, dass 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers solche Werke „gemeinfrei“ sind und so zu kommerziellen und gewerblichen Zwecken benutzt werden dürfen, oder?
Nun ergeben sich aber folgende Fragen:
1) Darf man solche Werke überhaupt verändern bzw. verfremden?
2) Wenn das Urheberrecht auch vererbt werden kann, kann es doch möglich sein, dass auch nach 70 Jahren die Werke nicht frei sind. Seit wann besteht dieses Gesetzt bzw. könnten Werke aus dem 19. Jahrhundert dann doch noch unter Urheberschutz stehen? Was wäre, wenn der Künstler z.B. 1930 gestorben ist?
3) Gibt es ein Register aus dem man entnehmen kann was gemein frei ist, oder wie kann man so etwas herausfinden?
4) Kann es sein, dass Museen oder Sammler die Rechte an den Werken haben?
Fragen zu Werken (Bildern Photos, Filmplakaten etc.) bei denen das Urhebergesetz noch nicht verfallen ist (wie z.B. moderner Künstler wie Warhol oder Pollock):
1) Darf man solche Werke bei extrem starker, wie oben beschriebener Verfremdung vielleicht doch verwerten? Falls ja, wie hoch muss der Grad der Verfremdung sein, bzw. wie wird er bemessen?
Hier lohnt sich auch ein Scrollen nach oben wie unten. Bei Leonardo muss man nur kucken, dass man keine neuere Bearbeitung bearbeitet, ohne den neuen Bearbeiter zu konsultieren.
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