Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Freie Waffen beschlagnahmt
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Freie Waffen beschlagnahmt
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2, 3
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Polizeirecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Dummerchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 26.05.08, 16:05    Titel: Antworten mit Zitat

[Fox] hat folgendes geschrieben::
...solche grenzdebilen Kommentare...


Ich frage mich mittlerweile allerdings, auf wessen Beitraege diese Einschaetzung wohl besser zutrifft.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
thomas26
Gast





BeitragVerfasst am: 26.05.08, 16:59    Titel: Antworten mit Zitat

[Fox] hat folgendes geschrieben::

Wenn die die beschuldigte Gruppe nun zu einem Verein zusammenschließt, welcher auch rechtlich anerkannt ist (e.V), wäre das Führen legalisiert da jetzt ein offizieller Sport ausgeübt wird und ein allgemein anerkanntes Interesse vorliegt?

Nein.
Denn nur weil man sich in einem Verein zusammenschließt wird das, was man macht nicht sofort zum Sport. Und durch den Wald rennen und mit Anscheinswaffen Kriegspielen ist schlicht und ergreifend kein Sport.
Nach oben
[Fox]
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.05.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 26.05.08, 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

das hier ist nur theorie Mit den Augen rollen
Ich hab niemals geplant einen Verein zu gründen, ich frag hier doch nur um die rechtliche Lage einzuholen und wie sich diese verändert wenn man die Situation verändert / erweitert.

Fakt ist dass die Waffen als transportiert durchgehen könnten, und durch die in den Protokollen gezeigte Reue wohl dazu führt, dass die Anklage durch die StA fallen gelassen wird.

Die Beamten haben also auch eine 3 monatige Bearbeitungsfrist, die ggf wieder durch die StA erweitert werden kann, somit ist der Fall wohl noch nicht überfristet.
Da alle meine Fragen vorerst beantwortet sind und komische Bemerkungen gemacht werden, ist die Diskussion für mich beendet Smilie

Danke nochmal für die produktiven Beiträge Mr. Green
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Chub
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 1556

BeitragVerfasst am: 27.05.08, 04:30    Titel: Antworten mit Zitat

Und Füchslein mit was haben die Buben wohl vorher gespielt, geübt und trainiert um auf Menschen zu schießen?

Da rennen ein paar Jungs im Camo Anzug mit Lookalike Waffen durch die freie Natur, wo sie jedem begegnen können und offensichtlich den ein oder anderen doch mal zum Nachdenken (und Polizei anrufen) bewegen können und üben Menschen zu töten (nur so zum Spaß).

Und ich bin nun grenzdebil.

Ich find es pervers mit Waffen auf Menschen zu zielen.

Und gleich kommt die Drohhaltung "Wenn ich nochmal was lese...petz Dich beim Mod" , ist ja fast wie "ich sags Deiner Mama", zumindest entspricht es ungefähr diesem Reifegrad.

Uuaaaah nun hab ich aber Angst, wobei bist ja ein trainierter Krieger & Hobbysoldat, spielst mit Waffen, hast Probleme mit der Polizei, verstößt gegen Forenregeln und pöbelst Die Leute hier an (aber sonst scheinst ein lieber Bursch zu sein) ......
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Chub
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 1556

BeitragVerfasst am: 27.05.08, 05:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ach und.....freu Dich bloß nicht zu früh:


Führen / Transport (§ 12)

Das Führen von Schusswaffen bedarf der Erlaubnis (Waffenschein § 10).

Erlaubnisfrei ist das Führen auf einer Schießstätte oder wenn die Schusswaffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen im Zusammenhang mit dem vom Bedürfnis umfassten Zweck befördert wird.


Dazu zählt nicht das Antrainieren stahlharter Muskeln durch Rumschleppen der Spielzuegwaffen durch die Wallachei....
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
[Fox]
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.05.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 02.06.08, 19:05    Titel: Antworten mit Zitat

Die Gruppe hat sich auf Trimmdichpfaden bewegt, die "Waffen" waren verstaut in Rucksäcken und Transportbehältnissen, somit nicht durch freme Personen einsichtig.

Weiterhin wurden Ausdauerübungen gemacht, und keineswegs geschossen / die Softair geführt, somit ist dein erwähntes "Töten-spielen" nicht ansatzweise vorhanden gewesen.
Und über deine Aussage, dass wir töten spielen, kann man sich streiten.
Spielt man im Paintball-Sport auch töten?

Im Airsoftsport steckt wesentlich mehr Tiefsinn als du denkst. Ich weiss dass du niemals Airsoft gespielt hast, sondern nur durch Berichte aus Zeitung und Fernsehen eine voreingenommene Meinung hast.
AIrsoft ist kein simuliertes Töten, hier steckt Taktischer Tiefsinn drin, Teamgeist und das Trimmen der körperlichen Fitness. Es geht nicht darum den Gegner zu töten, sondern durch Teamgeist das Spiel zu gewinnen; verschiedene Spielmodi wie Capture-The-Flag oder Patrol-Under-Attack überzeugen durch Strategisches Vorgehen anstatt sinnloses Töten. Ich weiss ich kann deine Meinung mit diesem Beitrag nicht ändern, egal was / wieviel ich jetzt schreiben würde, du bleibst dabei, dass wir alle eingesperrt gehören weil wir ja so gerne töten spielen.
Ich akzeptiere das nur ungern, aber ok, jedem das seine, und deshalb akzeptiere auch du das.

Du hast gerade aus dem WaffG zitiert, aber dieser Ausschnitt ist durch die von mir in §42a erwähnte Ausnahme doch aufgehoben.
Weiterhin beachte bitte dass die gesetzeslage vor dem 01.04.2008 als Grundlage genommen werden sollte...

BItte lass uns den Kleinkrieg hier jez beenden Winken
mfg
Fox ak`"Füchslein" ^^
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ChrisR
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 751
Wohnort: Marburg

BeitragVerfasst am: 03.06.08, 10:31    Titel: Antworten mit Zitat

Und warum lasst ihr bei durch den Waldrennen nicht einfach die Waffen zu Hause? Winken
Ihr benutzt sie laut euren Aussagen doch eh nicht
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
[Fox]
Interessierter


Anmeldungsdatum: 19.05.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 09.06.08, 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

Wir benutzen erstmal garkeine sondern die anonyme Gruppe im Wald Lachen

Die Softair wurden (wenn nich sogar schon erwähnt) zur Erhöhung des Realitätsgrades mitgenommen, um eben den Transport der Waffe beim Joggen im Gepäck zu simulieren.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ChrisR
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 751
Wohnort: Marburg

BeitragVerfasst am: 09.06.08, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

dann könnte die anonyme Gruppe ne Wasserpistole einstecken Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Polizeirecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2, 3
Seite 3 von 3

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.