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Polizei anrufen - anonym?
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Heini37
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Anmeldungsdatum: 01.11.2005
Beiträge: 277
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 08.06.08, 18:49    Titel: Antworten mit Zitat

Mount'N'Update schrieb:

Zitat:

Übrigens kann man auch über 110 eine Anzeige erstatten


So wie sie den Fall beschreiben, haben sie NICHT bei 110 die Anzeige erstattet.
Die Nótrufleiste nimmt ihren Anruf entgegen und gibt diesen an die zuständige Stelle weiter und die schicken jemanden los und bei DEM erstatten sie dann Anzeige..

Zitat:

natürlich kann man eine Anonyme Anzeige machen, einfach die Namensfelder leer lassen.
Und wenn man sich dann in ein i-net-Cafe setzt, wo man sich nicht namentlich anmelden muss ist die Anzeige anonym


Ist fraglich ob dann wirklich eine Anzeige gefertigt wird, die Sache wird ohne Zweifel überprüft werden aber ob wirklich eine Strafanzeige geschrieben wird....

mfG
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thomas26
Gast





BeitragVerfasst am: 09.06.08, 13:18    Titel: Antworten mit Zitat

hws hat folgendes geschrieben::
oder ...
Nino63741 hat folgendes geschrieben::
Dies ist aber die einzige Möglichkeit seine Nummer beim Notruf zu "unterdrücken"..

- Oder Telefonzelle ..
- Oder anonym erworbene SIM Karte auf dem Flohmarkt. (zwar nicht erlaubt, aber funktioniert)
- Oder Notrufsäule in der Stadt.
- Oder Autobahn Notrufsäule, wo sich aber erstmal die Straßenwacht meldet.
- Evtl die Vermittlung der örtlichen Polizeidienststelle unter der im Telefonverzeichnis eingetragenen "normalen" Ortsnetznummer.

hws

Bei ihren Beispielen ist zwar eine genau Identifizierung der Person des "Anrufers" nicht möglich, aber:
- Notrufe über Telefonzellen können sofort geortet werden, da die Nummer und der Standort der Telefonzelle mitübermittelt wird. (Anrufe über Telefonzellen sind übrigens grundsätzlich verdächtig, da i.d.R. jeder ein Handy hat und ein Notruf kostenfrei ist...)
- Auch die "anonym" erworbene SIM- Karte sendet trotzdem noch die Nummer mit. Dann wird halt auf den ursprünglichen Käufer zurückgegriffen. (fraglich ist, ob man diesem glaubt, dass er seine Sim- Karte irgendwo verkauft hat...)
- Notrufsäulen sind, genauso wie Telefonzellen, sofort örtlich eingrenzbar. (gleiches Spiel wie bei Telefonzellen, solche "Notrufe" sind erstmal verdächtig)
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hws
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Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 09.06.08, 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

thomas26 hat folgendes geschrieben::
Notrufe über Telefonzellen können sofort geortet werden ....(Anrufe über Telefonzellen sind übrigens grundsätzlich verdächtig, da i.d.R. jeder ein Handy hat und ein Notruf kostenfrei ist...)
Ähm jaa, aber ich warte natürlich nicht, bis die Polizei vorfährt Teufel-Smilie - oder würden SIE das machen, wenn sie schon anonym bleiben wollen.

thomas26 hat folgendes geschrieben::
Auch die "anonym" erworbene SIM- Karte sendet trotzdem noch die Nummer mit. Dann wird halt auf den ursprünglichen Käufer zurückgegriffen
Auch das dürfte den anonymen Anrufer maximal periphär tangieren .. Lachen
ER will anonym bleiben und der Rest geht ihm am A..llerwertesten vorbei.

hws
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thomas26
Gast





BeitragVerfasst am: 09.06.08, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

hws hat folgendes geschrieben::
Ähm jaa, aber ich warte natürlich nicht, bis die Polizei vorfährt Teufel-Smilie - oder würden SIE das machen, wenn sie schon anonym bleiben wollen.

Je nachdem, was die Person dem Leitstellenbeamten da erzählt, wird noch während des Gesprächs ein Einsatzmittel zur Telefonzelle geschickt. Und wenn die Person noch mit dem Leitstellenbeamten telefoniert trifft dann ein Funkstreifenwagen ein. Cool
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 09.06.08, 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

Heini37 hat folgendes geschrieben::

Wie schon Nino schrieb ist bei 110 keine Anzeigenaufnahme möglich ....


Hm.

Also hiernach ( --> http://de.wikipedia.org/wiki/Strafanzeige ) ist eine "Strafanzeige ... die Mitteilung eines Sachverhaltes an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden, der nach Auffassung des Mitteilenden einen Straftatbestand erfüllen könnte."

Und darunter fallen wohl recht viele Anrufe bei 110, egal ob anonym oder nicht.

Oder unternimmt die Polizei nichts, wenn jemand anonym anruft und z.B. sagt, in der X-Straße wird gerade in das Y-Geschäft eingebrochen?
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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Heini37
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.11.2005
Beiträge: 277
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 09.06.08, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Und darunter fallen wohl recht viele Anrufe bei 110, egal ob anonym oder nicht.

Oder unternimmt die Polizei nichts, wenn jemand anonym anruft und z.B. sagt, in der X-Straße wird gerade in das Y-Geschäft eingebrochen?


Natürlich aber es ist KEINE Anzeigenaufnahme, darunter versteht man (die Polizei) das Aufnehmen und fertigen von Strafanzeigen..
Die 110 Leiste schreibt keine Vorgänge sondern beschickt ledeglich die Aufträge und natürlich auch die anonymen (die meistens nicht so anonym sind wie sie sich es wünschen würde)

mfG
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itsjustme
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.06.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 09.06.08, 17:48    Titel: Re: Polizei anrufen - anonym? Antworten mit Zitat

RECHTnett hat folgendes geschrieben::
ist es eigentlich richtig, dass man weder auf dem Revier vor Ort, noch telefonisch über die 110 eine Anzeige aufgeben kann, ohne dass man als Person in den Akten als Anzeigensteller auftaucht?


Um mal zur ursprünglichen Frage zurückzukommen: Je nach Schwere der Tat werden Polizei und Staatsanwaltschaft auch nach anonymen Hinweisen von selbst tätig, wobei sich das nach der Schwere der Tat richtet und die Erfolgsaussichten in jedem Fall wohl deutlich besser sind, wenn tatsächlich ein (befragbarer) Betroffener da ist.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Anzeige bei der Polizei pseudoanonym erfolgen, d.h. die angezeigte Partei (inkl. deren Anwälte) erhalten nur Einblicke in anonymisierte Akten. Das muss bei der Behörde aber extra beantragt werden. Genauere Informationen habe ich leider nicht - möglich ist das aber laut Udo Vetter vom lawblog (siehe Kommentare, z.B. Nummer 19 und 24): http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/07/30/die-neue-adresse/
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Jella
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Anmeldungsdatum: 26.10.2007
Beiträge: 1010
Wohnort: s´Allgäu :D

BeitragVerfasst am: 09.06.08, 19:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Brief ohne Absender/ Adresse wäre auch eine Möglichkeit um der Polizei Dinge mit zu teilen... Winken
_________________
...chaotisch wie Semmelbrösel
:...| ~...:
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RECHTnett
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Anmeldungsdatum: 30.03.2008
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 09.06.08, 21:34    Titel: Antworten mit Zitat

Man kann sich ja Situationen vorstellen, bei der sich z.B. zwei "Kisten" auf der Straße verprügeln, die beobachtende Person aber später nicht irgendwie fürchten muss, "als nächste dran zu sein"... Und so möchte sie daher zwar die Polizei verständigen, aber nicht weiter "in Erscheinung" treten.
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Redfox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 10.06.08, 07:10    Titel: Antworten mit Zitat

Heini37 hat folgendes geschrieben::

Natürlich aber es ist KEINE Anzeigenaufnahme, darunter versteht man (die Polizei) das Aufnehmen und fertigen von Strafanzeigen..


Und was ist nun eine Strafanzeige?

Die "Mitteilung eines Sachverhaltes an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden, der nach Auffassung des Mitteilenden einen Straftatbestand erfüllen könnte" ist es ja wohl nicht.

Oder handelt es sich bei den Personen, die unter 110 zu erreichen sind nicht um einen Teil der Strafverfolgungsbehörden?
_________________
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thomas26
Gast





BeitragVerfasst am: 10.06.08, 07:24    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
Und was ist nun eine Strafanzeige?

Für die Polizei ist eine Strafanzeige die Bezeichnung eines Vordruckes, auf dem der Verdacht von Straftaten inkl. dazugehöriger Daten niedergeschrieben wird, um diesen dann an die StA weiterzuleiten.
Redfox hat folgendes geschrieben::

Die "Mitteilung eines Sachverhaltes an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden, der nach Auffassung des Mitteilenden einen Straftatbestand erfüllen könnte" ist es ja wohl nicht.
Das ist die wohl die rechtliche Definition einer Strafanzeige. Aber da bei der Leitstelle kein kompletter Sachverhalt mitgeteilt wird, sondern i.d.R. nur gesagt wir: "Mein Nachbar hat mich geschlagen, kommen sie schnell" ist eine Anzeigenaufnahme durch die Leitstelle schwer möglich. Außerdem haben die Leitstellen nicht annähernd genug Personal um Anzeigen telefonisch aufzunehmen. Daher wird durch die Leitstelle ein Einsatzmittel entsandt, welches vor Ort alle nötigen Daten aufnehmen kann um dann eine Strafanzeige fertigen zu können.
Redfox hat folgendes geschrieben::

Oder handelt es sich bei den Personen, die unter 110 zu erreichen sind nicht um einen Teil der Strafverfolgungsbehörden?

Doch, handelt es sich. Das ändert jedoch ncihts an der Tatsache, dass diese "Personen" keien Strafanzeigen aufnehmen. Das ist organisatorisch nicht möglich.
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