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Mahnung widersprechen??

 
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Teddybärchen
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2008
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 10.06.08, 13:17    Titel: Mahnung widersprechen?? Antworten mit Zitat

A erhält eine Rechnung von B, wofür A nicht zahlen möchte, da A für etwas haftbar gemacht werden soll, was er nicht zu verantworten hat.
Nehmen wir mal an, A ignoriert die Rechnung. B schickt dann eine Mahnung .
Und dann zahlt A immer noch nicht. Was kann A passieren?
Was muss B unternehmen um A zu beweisen das er schuldhalft ist?
Sollte A sich einen Anwalt nehmen?
Greift in solchen Fällen auch die Rechtschutzversicherung?
Falls A schriftlich widersprechen sollte? Wie?
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 10.06.08, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

eine Rechnung ist zunächst ein Dokument mit dem ein Unternehmer über eine Lieferung oder Leistung abrechnet (§ 14 UStG). Nicht die Rechnung führt zu einer Forderung des Unternehmens sondern die Lieferung oder Leistung.

Zunächst ist also die Frage wesentlich: Gibt es eine berechtigte Forderung? Wie ist folgendes zu verstehen:

Zitat:
A für etwas haftbar gemacht werden soll, was er nicht zu verantworten hat
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WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 10.06.08, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

In Ergänzung zu Karsten11:

Ob eine Rechtsschutzversicherung eintritt, hängt von dem Versicherungsvertrag ab.

Ein Widerspruch gegen eine Rechnung ist (zumindest im nichtkaufmännischen Rechtsverkehr) nicht zwingend.
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Teddybärchen
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2008
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 10.06.08, 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Anworten.
Zitat: . Nicht die Rechnung führt zu einer Forderung des Unternehmens sondern die Lieferung oder Leistung.
Ja, das ist ja der Knackpunkt, A hat Strom von B bekommen und ihn bezahlt. B wurde etwas geklaut ( Verteiler) und nun soll A dafür haften.
Der Strom lief bei A aber auch nach Diebstahl des Verteilers normal weiter.
Warum soll A also haften?
Schriftlich wurde nichts festgehalten.
Also soll A einfach die Rechnung und falls folgend die Mahnung ignorieren oder doch mit der Mahnung zum Anwalt gehen?
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WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 10.06.08, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

Teddybärchen hat folgendes geschrieben::

Warum soll A also haften?


Ich weiss es nicht. Aber vielleicht weiss B das!?

Teddybärchen hat folgendes geschrieben::

Schriftlich wurde nichts festgehalten.


Wenn ich es richtig verstehe, geht's um Stromdiebstahl. Vielleicht sollte A das mal gegenüber B und der Polizei/Staatsanwaltschaft schriftlich festhalten...!?

Teddybärchen hat folgendes geschrieben::

Also soll A einfach die Rechnung und falls folgend die Mahnung ignorieren oder doch mit der Mahnung zum Anwalt gehen?


Anwalt ist immer gut. Winken

Aber im Ernst: Wenn A tatsächl. bestohlen worden ist, sollte er nicht erst reagieren, wenn ein Mahnbescheid ins Haus flattert.
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Teddybärchen
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2008
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 10.06.08, 19:12    Titel: Antworten mit Zitat

A wurde nicht bestohlen, B wurde bestohlen, hat den Diebstahl aber nicht gemeldet, sondern möchte es von A ersetzt haben. Unter dem Motto du hast dir Strom von mir geliehen, und nun muss du für alles haften.
Obwohl der Verteiler von B gar nicht auf dem Grundstück von A lag sondern auf dessen Nachbargrundstück. Dort wo B den Bau gemacht hat .
Kompliziert, aber ich hoffe dennoch verständlich
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WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 10.06.08, 19:20    Titel: Antworten mit Zitat

Nee, um ehrlich zu sein, ist der Sachverhalt nicht verständlich.

Wenn A von B Strom genommen hat, hat B natürlich einen Anspruch auf Bezahlung (Schadensersatz).

Wenn A nicht zahlt (warum eigentlich?), wird B ggf. klagen. Dann müsste B beweisen, dass A den Strom genommen hat.

Ob das Verhalten des A auch strafrechtlich relevant sein könnte, lässt sich so nicht sagen...
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Teddybärchen
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2008
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 10.06.08, 20:42    Titel: Antworten mit Zitat

So ich versuche mal den Fall ausführlicher zu erklären:
A hat sich Strom von einem Bauunternehmer geliehen, der unserer Nachbarhaus komplett fertig gestellt hat.

Also, Kabel vom Stromkasten B zuStromkasten A. Jetzt wurde B ein Verteiler gestohlen, der aber nicht auf dem Grundstück von A lag, sondern auf dem Nachbargrundstück.

Nun soll A den gestohlenen Verteiler bezahlen. Schlappe 300 Euro, obwohl es lt. Aussage der Maurer ein altes Schätzchen war und A ihn nicht mal gesehen habe.
A hat sich mit B getroffen.
B wollte von A 205 Euro haben ( für den Strom) und auf einmal kamen ja noch Gebühren für den Anschluss dazu, da waren es schon 250 Euro.
Den Diebstahl hat B aber nicht der Polizei gemeldet, sondern meint, wenn A von ihm Strom genommen hat, muss er auch für alles haften.
Bloss hatte A immer noch Strom, obwohl der Verteiler weg war. Schon komisch.
Dann wollte A die Anschaffungsrechnung sehen, die gibt es auch nicht mehr, schon seltsam.
Nun fordert B von A einen neuen Verteiler oder er will eine offizielle Rechnung erstellen.
Bloss was will er von A? A hat den STrom + Kosten für den Verleih bezahlt, damit müsste es gut sein.
Es kann doch nicht angehen, das B was gestohlen wird und A dafür haften muss.
Zumal B nicht gesagt hat oder vorher besprochen hat was A alles mitmieten muss.
Es gibt auch keinen schriftlichen Vertrag oder so.
Und nun die Frage? Was will er noch?
B hat Pech gehabt, aber warum soll A dafür aufkommen?
Außerdem was kann schon passieren, wenn B eine Rechnung schickt, er steht doch dann in der Beweispflicht und wie will er beweisen, das A den Verteiler angebelich auch hatte?
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Teddybärchen
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2008
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 11.06.08, 11:43    Titel: Antworten mit Zitat

Bin noch gespannt auf weitere Antworten Winken
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 11.06.08, 14:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Teddybärchen hat folgendes geschrieben::
A hat sich Strom von einem Bauunternehmer geliehen


"geliehen" ist eher wenig juristisch. Ich versuche das einmal in Juristendeutsch zu übersetzen (ich unterstelle einmal, dass geliehen nicht "Gestolen" oder "Geschenkt" bedeutet):

A und B haben (mündlich, was wirksam ist) einen Vertrag über die Lieferung von Strom zu einem marktüblichen Preis getroffen. Details, insbesondere Preis und Haftungsregelungen wurden nicht ausdrücklich besprochen. Korrekt?

Teddybärchen hat folgendes geschrieben::
B wollte von A 205 Euro haben ( für den Strom) und auf einmal kamen ja noch Gebühren für den Anschluss dazu, da waren es schon 250 Euro.


Stittig ist also zunächst einmal, wieviel Geld B für die vereinbarte Leistung bekommen soll. Da explizit nichts vereinbart ist, muss B den Preis festlegen. Hierbei ist er an BGB § 315 gebunden:

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__315.html

Der Preis muss also nach "billigem Ermessen" festgelegt werden. Dies ist in dieser Situation typischerweise dass, was man im vorhinein festgelegt hätte, wenn man nur darüber gesprochen hätte. Dies ist mindestens dass, was B an eigenen Kosten hat, marktüblich aber zuzüglich eines angemessenen Gewinnzuschlags.

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__675.html
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__670.html

Teddybärchen hat folgendes geschrieben::
Jetzt wurde B ein Verteiler gestohlen, der aber nicht auf dem Grundstück von A lag, sondern auf dem Nachbargrundstück.


Auch hier stellt sich die Frage: Was wurde vereinbart: Die Position von B scheint zu sein: Hier wurde konkludent (d.h. durch übereinstimmendes Verhalten von A und B) ein Mietvertrag über der Verteiler geschlossen. Damit ergibt sich eine Rückgabepflicht des Mietgegenstandes durch A. Kann er dieser wegen fahrlässigen Verhaltens nicht erfüllen (Gerät lag ungesichert draussen und wurde daher gestolen), so haftet A.

Der Sachverhalt gibt diese Deutung nicht her:

Zitat:
Bloss hatte A immer noch Strom, obwohl der Verteiler weg war


Warum sollte A dann einen Verteiler mieten?

Zitat:
Zumal B nicht gesagt hat oder vorher besprochen hat was A alles mitmieten muss.


Das bräuchte er auch nicht, wenn dies sich aus dem Verhalten ergibt. Ich würde aber als Laie nicht wissen, ob und wann ein Verteiler gebraucht wird.

Zitat:
sondern auf dem Nachbargrundstück


Wenn er nicht übergeben wurde, wäre das ein weiter Hinweis darauf, dass hier kein Vertrag zustande kam.

Ergo: Strom und Anschluss muss A zahlen, wenn der Preis angemessen ist.
Einen Rechtsgrund für die Verteilerkosten sehe ich nicht. Das kann aber jeder Richter anders sehen.

Wenn B die Verteilerkosten einklagen will trägt er die Beweislast.
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Teddybärchen
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2008
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 11.06.08, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
A und B haben (mündlich, was wirksam ist) einen Vertrag über die Lieferung von Strom zu einem marktüblichen Preis getroffen. Details, insbesondere Preis und Haftungsregelungen wurden nicht ausdrücklich besprochen. Korrekt?
Ja, das ist Richtig.

Ebenso, hat B nicht gesagt was alles übernommen werden muss, von daher ist A davon ausgegangen das Kabel was von Stromkasten B zu A geht ist in seiner Obhut ist.
Mit dem Verteiler hatte A nichts zu tun, und es wurde auch nicht von B erwähnt, das der Verteiler auch zu dem Stromkauf dazugehören würde
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Teddybärchen
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2008
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 15.06.08, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

Warte mal gespannt auf neue Meinungen
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WayneInteressierts
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 15.06.08, 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

Was soll, vor dem Hintergrund von Karstens ausführlicher Antwort, denn noch an Meinungen kommen?
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