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Anmeldungsdatum: 02.04.2008 Beiträge: 19 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 03.06.08, 20:31 Titel: Nach erbrachter Arbeitsleistung kein Geld
Hallo hoffe ich bin hier im richtigen Forum und jemand kann mir zu folgendem Sachverhalt Auskunft geben.
Ein selbstständiger hat für eine Deutsche Firma Solaranlagen auf Gran Canaria gebaut und erhält seit Rückkehr auf Urlaub nach Deutschland kein Geld.
Leider hat er keinen Vertrag der Ihm den Auftrag Bestätigt es sind aber von der Firma Flugtickets Bezahlt sowie geringe Ausgleichszahlung zwischendurch erfolgt.
Ein Selbstständiger, nennen wir ihn S, hat auf Gran Canaria für eine Firma gearbeitet, die von einem Deutschen, nennen wir ihn D, betrieben wird, richtig?
S hat Urlaub in Deutschland gemacht. Die Flugtickets hat D bezahlt. Nun will D aber kein Geld mehr an S zahlen, richtig?
Zwischen S und D besteht kein schriftlicher Vertrag. Aber S möchte gerne für seine Arbeit entlohnt werden, richtig?
Anmeldungsdatum: 02.04.2008 Beiträge: 19 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 10.06.08, 11:38 Titel:
Stimmt so ungefähr.
D hat die Flugtickets anfänglich nach Gran Canaria und dann auch für den geplanten 2 wöchigen Urlaub nach Deutschland Bezahlt. (Inkl Rückflug nach Gran Canaria)
Da aber nach Absprachen kein Geld auf dem Konto einging verweigerte S den Flug nach Gran Canaria.
Ein Vertrag besteht schon doch er wird Von D zurückgehalten.
denke, dass ich das jetzt richtig verstanden habe:
D wollte, dass S für ihn auf Gran Canaria arbeitet. Er hat ihn den Flug nach Gran Canaria bezahlt, auch die Tickets, um in Deutschland Urlaub zu machen.
Nun will aber S nicht wieder nach Gran Canaria fliegen und für S arbeiten, weil er noch auf seinen Lohn wartet, richtig?
Du sagtest, dass ein Vertrag besteht, aber D diesen zurückhält? Was heißt das genau? Hat S auch einen Vertrag? Und wo hat D seinen Firmensitz bzw. wurde in dem Vertrag ein Gerichtsstand vereinbart?
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