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Verfasst am: 06.06.08, 17:28 Titel: Speisen in der Bahn
Ich habe gehört, dass es seit kurzem verboten ist im Zug zu essen und zu trinken.
Stimmt das wirklich? Ich werde demnächst eine längere Zugfahrt machen und deshalb interessiert es mich.
Danke! _________________ Wenn du zählen kannst, dann zähl auf dich !
http://www.pseudo-memories.de/index.html
Die Bahn selbst scheint noch nichts davon gehört zu haben: Mahlzeit! _________________ Hohle Gefäße geben mehr Klang als gefüllte. Ein Schwätzer ist meist ein leerer Kopf. (August von Platen)
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 06.06.08, 18:23 Titel:
Es herrscht mitlerweile absolutes Rauchverbot (auch an den Bahnhöfen von einigen wenigen zum Rauchen freigegebenen Plätzen abgesehen). Vielleicht war das ja gemeint... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Das, was Du meinst ist in OVPN in einigen Großstädten (U-bahn, S-Bahn) Welche Städte das genau sind weiß ich nicht. Zuletzt in Dortmund hab ich es vorsichtshalber unterlassen.
Essen ist wohl "krpmelndes" Zeug nicht erlaubt, deswegen bieten die Bäcker auf den Stationen in den entsprechenden Städten extra Essen an, welches man bei denen essen darf. Trinken ist nur irgendwie verschließbares erlaubt.. Becher sind auch nur spezielle erlaubt.
Grund ist der Schmutz und die Flecken, die "normales" Essen/Trinken macht.
In den Zügen der DB ist mir nicht bekannt, dass es dort so ist. Zumindest hab ich in der letzten Zeit nicht gemerkt, dass es so ist.
nix 1. April - Hausherrenrecht, könnte man es auch bezeichnen.
Jeder Unternehmer kann seine Spielregeln für die Benützung seiner Anlagen festlegen. Mal grundsätzlich.
Ob der Konsument es annimmt oder nicht, ist dann eine andere Frage.
Aber ich glaube auch, davon gelesen zu haben, dass die DB das Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken nicht mehr gestattet oder gestatten will. Das wäre halt dann so. Und man kann sich entscheiden:
a) nicht mehr Bahn zu fahren
b) vorher etwas zu essen
b) nachher etwas zu essen
c) auf der Toilette jausnen, Mahlzeit
d) trotzdem jausen und vom Zug verwiesen zu werden
e) klagen zu gehen und auf seine Grundrechte pochen
f) viel Zeit, Geld und Nerven in die Sache zu investieren
oder
g) es als gegeben hinzunehmen und sich danach zu richten, gell
Man darf weiterhin wie gehabt essen und trinken im Zug. Man darf nur nicht mitgebrachte Speisen und Getränke im Zugrestaurant essen, was ja logisch ist. Wer bringt schon sein essen mit ins Restaurant.
Naja kommt wohl auch auf die Züge an die Sie benutzen werden.
Zug fahren heisst ja nicht automatisch, dass die Züge der Db gehören.
Im Nahverkehrszügen könnten da u.U. ganz andere Regelungen gelten.
Zug fahren heisst ja nicht automatisch, dass die Züge der Db gehören.
Im Nahverkehrszügen könnten da u.U. ganz andere Regelungen gelten.
Das mag wohl sein, aber ich verlasse mich da mal auf die Auskunft der Bahn. Selbst wenn es unerlaubt ist, man wird mich ja nicht gleich steinigen oder?
Bei längeren Zugfahrten ist sowieso oft das Flugzeug günstiger, da
1. schneller (man darf eher wieder nach belieben rauchen, essen und was auch immer)
2. oft billiger
3. manchmal gibt es da noch etwas zu essen, sogar am Platz serviert und ohne extra Berechnung.
Das Hausrecht überzeugt übrigens nicht so ganz, weil
1. ein Haus kann nicht fahren, ein Zug sollte fahren können, also kann ein Zug kein Haus sein
2. die Bahn hat eine Beförderungspflicht (Quelle bitte selbst suchen), das kann sie nicht umgehen indem sie beliebig Bedingungen für die Beförderung festlegt
1. Selbstverständlich darf man im Zug essen und trinken und natürlich auch selbstmitgebrachte Speisen, in den meisten Zügen wird ja auch gar nichts verkauft. Es gibt KEIN Eisenbahnunternehmen in Deutschland, was den Fahrgästen den Verzehr verbietet! Ob das rechtlich möglich wäre, weiß ich nicht, aber weder die DB AG, noch andere Unternehmen planen ein solches Verbot. Das wäre ja auch grade zu absurd.
2. Mir ist kein Straßenbahn- oder U-Bahn-Betrieb in Deutschland bekannt, der den Verzehr von Speisen und Getränken verbietet. Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
3. Im Busverkehr (grade im städtischen Bereich) wird oft der Verzehr von Speisen und offenen Getränken untersagt. Das hängt auch damit zusamen, dass der Bus ja auch mal stark bremst, durch scharfe Kurven fährt etc. und dann leichter was danebengehen kann. Außerdem verbringt man im Bus ja in der Regel nur eine kurze Zeit, so dass ein Verzehrverbot eher zumutbar ist.
@mosaik: Wann bist Du das letzte mal mit der Eisenbahn gefahren???
Mir ist kein Straßenbahn- oder U-Bahn-Betrieb in Deutschland bekannt, der den Verzehr von Speisen und Getränken verbietet. Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren.
dann belehre ich dich mal eines besseren und verweise auf Köln. Dort ist essen und trinken verboten, bis auf ein paar Ausnahmen. Jetzt kann man diskutieren, ob ein solches Verbot, das höchstwahrscheinlich in den Beförderungsbedingungen des Verkehrsunternehmens festgeschrieben ist, rechtmäßig ist. Vielleicht kann man ja eine unangemessene Benachteiligung des Kunden erkennen? Ich kenne mich zu wenig im AGB-Recht aus, um das zu bewerten.
Das Stichwort Beförderungspflicht ist ja schon gefallen. Es ist zunehmend zu beobachten, dass die Verkehrsunternehmen versuchen, mit bestimmten Maßnahmen die Beförderungspflicht zu „umgehen“. So soll in Berlin ein Hausverbot für öffentliche Verkehrsmittel erteilt werden können. Dies wäre schlicht und einfach rechtswidrig. Wenn ein Fahrgast im Einzelfall die Beförderungsbedingungen nicht einhält, kann er natürlich von der Fahrt ausgeschlossen werden, zum Beispiel wenn er ohne gültige Fahrkarte fährt. Wenn das nächste Mal jedoch alles in Ordnung ist, muss er befördert werden. Das Ess- und Trinkverbot mag rechtmäßig sein, ich halte es trotzdem, nicht aus juristischen, sondern aus gesellschaftlichen Gründen für bedenklich. Schließlich wird inoffiziell damit auch das Ziel verfolgt, bestimmte Personengruppen von den Verkehrsmitteln fernzuhalten.
Viele Grüße
Nordland _________________ Freier Bürger? Nein, Fußballfan!
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