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Feuerwehreinsatz bezahlen?
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pier
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.06.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 11.06.08, 18:39    Titel: Feuerwehreinsatz bezahlen? Antworten mit Zitat

Hallo,

ein paar Freunde von mir waren heute an einer Halfpipe in unserer Stadt, dort zünden die aller 2 wochen den Metallmülleimer an um ihn "leer" zu bekommen, weil der Platzwart nicht einsieht diesen zu leeren.

Ich bin vllt. zweimal im Monat dort, also nicht allzu oft, und hab mich heute eher zufällig mithingesetzt, als der Mülleimer schon einige Stunden brannte. Nach ein paar Minuten war dann auch schon die Polizei mit einem Mannschaftswagen und voller Besetzung da. Noch ein paar Minuten später kam auch schon der erste Feuerwehrwagen mit Blaulicht angefahren und kurzdarauf der zweite, das dürften ca. 12 Feuerwehrleute gewesen sein die sich um den Mülleimer, mit einem breiten grinsen, versammelt haben. Nachdem der Mülleimer,mit dem riesen Feuerwehrschlauch gelöscht wurde, wurden unsere Personalien aufgenommen und der Polizist meinte das wir den Feuerwehreinsatz bezahlen müssten und der Platz geschlossen wird.

Nun meine Frage, kann die Polizei von mir das Geld beanspruchen obwohl ich nichts mit dem Vorfall zu tun hatte bzw. nur ein paar minuten dort gesessen habe?

Ich mein den Platz werden die sowieso nicht schließen, zumindest sagen die das alle paar wochen und haben es noch nie durchgezogen.

MfG Pier
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 11.06.08, 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

die Brandverursacher werden den Feuerwehreinsatz bezahlen müssen ( und nicht nur das ). Ob dich das auch betrifft, wird die Polizei ermitteln.

Gruß roni
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RogerR
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Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 351

BeitragVerfasst am: 11.06.08, 20:10    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn wir früher ein Lagerfeuer gemacht haben und die Polizei kam, hat sie uns aufgefordert selbst zu löschen. Das wars.
Die Frage ist ja auch ob der Feuerwehreinsatz überhaupt nötig war. Vielleicht darf sogar der Blockwart welcher sie gerufen hat zahlen.
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nordlicht02
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 11.06.08, 20:43    Titel: Antworten mit Zitat

RogerR hat folgendes geschrieben::
Vielleicht darf sogar der Blockwart welcher sie gerufen hat zahlen.

Man kennt die baulichen Gegebenheiten nicht, aber:
es ist auch durchaus denkbar, dass der "Blockwart" ein ganz normaler Anwohner war der ein, zwei Straßen entfernt wohnt und der lediglich den Qualm gesehen und Brandgeruch wahrgenommen hat. Und der in diesem Fall das einzig Richtige getan hat. Oder würden Sie ihm auch Blockwartmentalität unterstellen, wenn beispielsweise Ihre Küche ausbrennt und er die Feuerwehr riefe? Geschockt
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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pier
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.06.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 11.06.08, 20:51    Titel: Antworten mit Zitat

Die Sache war ja die, dass die Polizei es uns verboten hat das Feuer zu löschen da die Feuerwehr ja jeden Moment kommt. Halte ich persönlich zwar für ein bisschen dreist, aber die Halfepipe is für die sowoieso nur ein Dorn im Auge, weil dort jede woche irgendetwas passiert. Der Polizist meinte ja auch das er hier öffter ist als wir.
Die warten halt nur drauf das irgendetwas schwerwiegendes passiert, dass die die Pipe schließen können...
Und morgen steht in der Zeitung "Jugendliche randalierten und zündeten Halfpipe an".
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RogerR
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 351

BeitragVerfasst am: 11.06.08, 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Nordlicht,

Zitat:
Oder würden Sie ihm auch Blockwartmentalität unterstellen, wenn beispielsweise Ihre Küche ausbrennt und er die Feuerwehr riefe?

Das steht doch ausser Frage.
Ich würde sagen am besten ist es erstmal nachzuschauen woher der Rauch stammt, um die Feuerwehr nicht völlig unnötig zu alarmieren. Bei einer brennenden Mülltonne: Eimer Wasser drauf, fertig.
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 11.06.08, 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

RogerR hat folgendes geschrieben::
Ich würde sagen am besten ist es erstmal nachzuschauen woher der Rauch stammt, um die Feuerwehr nicht völlig unnötig zu alarmieren.

Wenn es so wie in der von mir dargestellten Situation ist, könnte es aber eng werden. Die Situation hatten wir hier vor Jahren in der Nachbarschaft. Wäre derjenige, der den Rauch bemerkt hat, erstmal drei Straßen weiter gelaufen um nachzusehen, was denn da so vor sich hin kokelt, wäre von der Hütte vermutlich nicht mehr viel übrig gewesen. Hinzu kommt, der Anrufer könnte alt oder behindert sein, könnte, bei entsprechender Uhrzeit, bereits im Bett liegen und müsste sich erst wieder anziehen um nachsehen zu gehen etc. pp.
Aber soviel Zeit muss sein - insbesondere bei einem Feuer Winken
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Nino63741
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 10.10.2007
Beiträge: 626
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 11.06.08, 23:37    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich erstmal sind Brandeinsätze von der Feuerwehr kostenfrei. Wenn es sich aber um Brandstiftung handelt, so werden die Einsatzkosten natürlich dann beim "Brandstifter" erhoben.

Dass man neben einem brennenden Mülleimer gesessen hat ist allerdings noch lange kein Beweis dafür, dass man den Brand auch "gestiftet" hat... (kleines lustiges Wortspielchen Lachen ). Es ist Aufgabe der Polizei den Brandstifter ausfindig zu machen, es ihm nachzuweisen. Dies gestaltet sich bei kleinen Mülltonnenbränden oftmals schwierig, sofern nicht immer wieder dieselbe Person bei diesen Bränden angetroffen wird oder Zeugenaussagen vorhanden sind.

Trotz alldem sollte man (sofern der Mülleimer voll ist) den Inhalt zur Platzschaffung nicht abfackeln, sondern lieber den Müll mit nach Hause nehmen. Das ist zwar lästig, aber schont die Umwelt und beugt solchen "Komplikationen" vor.
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Ein dummer Mensch macht zu allem eine Bemerkung ... ein Kluger bemerkt alles.
Heinrich Heine

MfG / Nino63741
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Kormoran
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 12.06.08, 10:39    Titel: Antworten mit Zitat

Nino63741 hat folgendes geschrieben::
Trotz alldem sollte man (sofern der Mülleimer voll ist) den Inhalt zur Platzschaffung nicht abfackeln

Dem stimme ich zu, habe an der Glaubwürdigkeit dieser Aussage aber ohnehin gewisse Zweifel, denn

pier hat folgendes geschrieben::
und hab mich heute eher zufällig mithingesetzt, als der Mülleimer schon einige Stunden brannte.

klingt irgendwie doch eher danach, dass da noch der eine oder andere Holzscheit nachgelegt und der Mülleimer als Feuerkorb missbraucht wurde.
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 12.06.08, 10:47    Titel: Antworten mit Zitat

Kormoran hat folgendes geschrieben::


pier hat folgendes geschrieben::
und hab mich heute eher zufällig mithingesetzt, als der Mülleimer schon einige Stunden brannte.

klingt irgendwie doch eher danach, dass da noch der eine oder andere Holzscheit nachgelegt und der Mülleimer als Feuerkorb missbraucht wurde.



vermute ich auch, und deshalb wirds auch genutg zeugen geben und teuer außerdem

Gruß roni
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pier
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Anmeldungsdatum: 11.06.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 12.06.08, 10:59    Titel: Antworten mit Zitat

Im Endeffekt wird dann sowieso Aussage gegen Aussage stehen und nichts passiert.
Und zu der Mülltonne die besteht aus einer 500 Liter Regentonne, welche in die Erde einbetoniert ist und wenn die voll ist und einmal brennt dann brennt die auch eine Weile.
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Zafilutsche
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Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 12.06.08, 11:10    Titel: Antworten mit Zitat

Sehe ich brennende Mülleimer, dann schaue ich nicht zu sondern überlege ob ich es verantworten kann diesen möglicherweise selbst zu löschen (z.B. mit Sand oder Wasser) oder ich informiere umgehend die Feuerwehr.
Schade finde ich es wirklich, wenn die Benutzer einer Halfpipe keinen anderen Lösungsansatz als das Anzünden der vollen Müllgefäße finden. Das mitnehmen des eigenen Mülls wäre sicherlich nicht die Praktikabelste Lösung, Aber ein Polizei und Feuerwehreinsatz ist mit Sicherheit die teuerste Lösung. Weil das so teuer ist, kann logischerweise weniger Geld für andere Dinge (z.B. der Unterhalt einer Halfpipe) ausgegeben werden.
P.S. Bei einer unkontrollierten Verbrennung, was bei einem Müllgefäß der Fall ist, entstehen weitere Gefahren. Denn man weiss ja nicht wer was dort hineingeworfen hat.
Das könnten im extremfall Explosive stoffe sein, oder in ihrer Müllzusammensetzung könnten sehr giftige Dämpfe austreten.
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nordlicht02
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 12.06.08, 11:14    Titel: Antworten mit Zitat

pier hat folgendes geschrieben::
Im Endeffekt wird dann sowieso Aussage gegen Aussage stehen und nichts passiert.

Nur zur Info:
"Aussage gegen Aussage" gibt es nicht. Es gibt die Aussagen eines Beschuldigten und es gibt die Aussagen von Zeugen, z. B. eines Polizeibeamten. Wenn es zum Prozeß kommen sollte, liegt es einzig und allein am Richter, wessen Aussage er für glaubhafter hält. Die Meinung, "ich sag so, der andere sagt das Gegenteil und damit heben sich die Aussagen gegeneinander auf" ist wohl auch eines der Gerüchte, die sich hartnäckig halten Mit den Augen rollen
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 12.06.08, 11:54    Titel: Antworten mit Zitat

"ich sag so, der andere sagt das Gegenteil und damit heben sich die Aussagen gegeneinander auf" ist wohl auch eines der Gerüchte, die sich hartnäckig halten
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und vor gericht hat schon mancher was geanz anderes unter Druck ausgesagt Böse
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nordlicht02
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 12.06.08, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

Roni hat folgendes geschrieben::
"ich sag so, der andere sagt das Gegenteil und damit heben sich die Aussagen gegeneinander auf" ist wohl auch eines der Gerüchte, die sich hartnäckig halten
_________________



und vor gericht hat schon mancher was geanz anderes unter Druck ausgesagt Böse


Ich kann zwar zwischen den beiden Aussagen keinen Zusammenhang erkennen, aber wenn Sie meinen....
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