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Von TV Sender gefilmt ohne Zustimmung - was nun?

 
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Anika1987
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.12.2007
Beiträge: 53

BeitragVerfasst am: 29.05.08, 17:16    Titel: Von TV Sender gefilmt ohne Zustimmung - was nun? Antworten mit Zitat

Hallo,


Bei A klingelt es an die Türe - A öffnet sie selbstverständlich und da steht auf einmal ein Kamerateam für ein Interview - A sagt, dass man das nicht will und schließt einfach die Türe.

Aber A wurde trotzdem gefilmt - während des Türe öffnens und "mini-Gesprächs".

Darf der TV Sender diese Szene nun ausstrahlen? Ohne Zustimmung?



Was mich generell noch Interessiert: Dürfen Namen im Tv veröffentlicht werden?



Danke und LG
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Rena Hermann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 29.05.08, 21:40    Titel: Re: Von TV Sender gefilmt ohne Zustimmung - was nun? Antworten mit Zitat

Anika1987 hat folgendes geschrieben::
Darf der TV Sender diese Szene nun ausstrahlen? Ohne Zustimmung?

Ich denke nicht.

Lesestoff dazu:
http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html
http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html

Zitat:
Was mich generell noch Interessiert: Dürfen Namen im Tv veröffentlicht werden?

Hinsichtlich der Allgemeinheit der Frage würd ich mich da für ein entschiedenes und eindeutiges "Es kommt darauf an" als Antwort entscheiden. Winken

Gruß
Rena
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karoshi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.11.2006
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 02.06.08, 07:33    Titel: Antworten mit Zitat

Neben §§ 22, 23 KUG greift im Übrigen der allgemeine Persönlichkeitsrechtsschutz, also das Recht auf Privatshphäre ("right to be left alone"). Dazu zählt insbesondere auch die Preisgabe des Namens. Ausnahmen sind denkbar, wenn der Interviewte eine relative Person der Zeitgeschichte ist, also ein besonderes öffentliches Interesse an seiner Person besteht (vgl wiederum § 23 KUG).
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 02.06.08, 08:11    Titel: Antworten mit Zitat

M. E. braucht man sich da auch keinen Kopf drüber zu machen, der Sender wird's wohl ohnehin nicht bringen. Oder meinen Sie, dass es einen großen Nachrichtenwert hat, wenn jemand sagt: "Ich will das nicht" und die Tür schließt? Mit den Augen rollen
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 02.06.08, 08:21    Titel: Antworten mit Zitat

nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
M. E. braucht man sich da auch keinen Kopf drüber zu machen, der Sender wird's wohl ohnehin nicht bringen. Oder meinen Sie, dass es einen großen Nachrichtenwert hat, wenn jemand sagt: "Ich will das nicht" und die Tür schließt? Mit den Augen rollen


Ich habe solche Sachen (oder auch weghuschende Passanten) durchaus im Fernsehen schon gesehen und mir die Frage
Zitat:
Darf der TV Sender diese Szene nun ausstrahlen? Ohne Zustimmung?
auch schon gestellt.
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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Sipa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2006
Beiträge: 130

BeitragVerfasst am: 04.06.08, 18:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

da ich selbst beim Film arbeite kann ich eine Antwort geben.

Wenn Jemand gefilmt wird, so wie z.B. in dieser Situation beschrieben, dann hat der Sender kein Recht ohne schriftliche Einwilligung den Film zu senden.
Der Gefilmte muss immer eine schriftliche Einwilligung geben worin auch steht ob das nur für einen einmaligen Sendetermin ist oder ob der Sender oder auch andere Sender das Filmmaterial auch wiederholt senden darf.

Wenn Filmmaterial ohne diese Erklärung gesendet wird, dann kann der Betroffene eine Anzeige erstatten und gegen den Sender klagen.

Liebe Grüße Sipa
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Thalia
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 41
Wohnort: Irgendwo im Nirgendwo ;-)

BeitragVerfasst am: 05.06.08, 22:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich finde die Geschichte recht skurill und zudem doch ziemlich ungenau und schwammig ausgedrückt. Für mich stellt sich da doch vorab erst mal die Frage:
Warum war das TV-Team überhaupt da? Grundlos werden diese ja sicherlich nicht vor der Türe stehen und bei einem x-beliebigen Bürger Klingelmännchen machen, um dann dessen Reaktion zu filmen.... Mit den Augen rollen

...und da kann dann evtl., wenn es hierbei vielleicht um strafrechtliche, bzw. kriminelle Dinge geht, schon ein öffentliches Interesse herrschen und im Rahmen der Pressefreiheit und "Informationspflicht" könnte es durchaus denkbar sein, dass der Name, genannt werden darf. Ausrufezeichen
Ob hierzu etwas in unserer Rechtsprechung zu finden ist, weiss ich nicht und dafür drückt sich der Poster (wie schon erwähnt) meines erachtens zu ungenau aus... Neutral

Schönen Abend noch,

Thalia
_________________
Dumme Antworten sind übrigens rein zufällig und auf einen Fehler in der Speicherverwaltung zurückzuführen
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 06.06.08, 07:23    Titel: Antworten mit Zitat

Thalia hat folgendes geschrieben::
...und da kann dann evtl., wenn es hierbei vielleicht um strafrechtliche, bzw. kriminelle Dinge geht, schon ein öffentliches Interesse herrschen und im Rahmen der Pressefreiheit und "Informationspflicht"....

Das fiel mir im Nachhinein auch noch ein. Und in dem Fall wäre auch eine Veröffentlichung des Beitrags möglich, z.B. indem man das Gesicht des Gefilmten unkenntlich macht.
_________________
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camee
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.04.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 12.06.08, 18:13    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wenn Filmmaterial ohne diese Erklärung gesendet wird, dann kann der Betroffene eine Anzeige erstatten und gegen den Sender klagen.


Toll. Wer hat schon das Geld zu klagen? Ausserdem,w as sol dabei schon rauskommen, wenn man das Verfahrne gewinnen würde? 50,- Schadensersatz?
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