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Impressumspflicht bei Postwurfsendungen

 
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NT
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.04.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 09.06.08, 14:14    Titel: Impressumspflicht bei Postwurfsendungen Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bin mir nicht sicher ob ich im richtigen Forum bin. Sollte ich falsch sein, bitte ich dieses zu entschuldigen.

Meine Frage:

Firma A beauftragt Werbeagentur B mit der Gestaltung eines Flyers. Firma B gestalten den Flyer.
Ist B verpflichtet auf dem Flyer zu erscheinen als Verantwortlicher Gestalter des Flyers? Und reicht dann nur eine URL?

Noch zur Erläuterung: B gestaltet nur den Flyer. Für den Inhalt (Preisangaben etc) und für die Verteilung ist A bzw ein Dritter verantwortlich. B kreiert nach Vorgaben von A.

Grüße und Danke!
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 09.06.08, 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich genügt es, wenn ein Verantwortlicher benannt ist.

Ich würde sogar vermuten, daß es unzulässig wäre, einen Haufen Verantwortlicher zu benennen ("für die rosa Grafiken: Firma C, außer die mit runden Ecken, dann Firma D, jedoch nicht, wenn sie neben einem blauen Frosch in nicht mehr als 17 mm Höhe angebracht sind").

Eventuelle Rechteinhaber müssen sich an *eine* Person halten können.
Ausnahmen dürften sachliche Trennungen ("Inhalt: Firma A; Gestaltung: Firma B") sein. Dann *muß* B aber nicht drauf; in dem Fall würde aber A als Verantwortlicher für alles eintreten müssen.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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camee
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.04.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 12.06.08, 17:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wusste gar nicht, dass die beauftragten Gestalter mitgenannt werden müssen, wo sie doch im Grunde mit Aktion ansich gar nichts zu tun habn. Der eigentliche Verantwortliche ist doch der, der die Flyer in dieser Forum in Umlauf bringt? Verstehe nicht, wieso die Designer da mitverantwortlich sein sollen.
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 12.06.08, 19:16    Titel: Antworten mit Zitat

camee hat folgendes geschrieben::
Ich wusste gar nicht, dass die beauftragten Gestalter mitgenannt werden müssen,....

Müssen sie ja auch nicht, deshalb hat Michael A. Schaffrath ja auch geschrieben:
Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::
Grundsätzlich genügt es, wenn ein Verantwortlicher benannt ist.

_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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