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Gesetzesverstöße von Lehrerin??
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Yugi16
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Anmeldungsdatum: 11.01.2008
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 12.06.08, 16:18    Titel: Gesetzesverstöße von Lehrerin?? Antworten mit Zitat

Beschwerde über die Lehrerin Frau XY

Sehr geehrte Frau AB, hiermit möchte ich mich aufgrung mehrer Verstöße gegen die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland von Frau XY beschweren. Es fing alles um 10:40 an, Ich saß auf meinem Platz, laß Zeitung und hörte Musik, Frau XY kam ins Klassenzimmer und sagte das wir die 1. Stunde, dazu nutzen könnten noch für die Klassenarbeit zu lernen, da ich meinen Fähigkeiten vertraute entschloss ich mich lieber Musik zu hören, ich muss noch anmerken, dass das Musik hören ich als inzwischen toliert ansah, da auch andere Schüler ab und zu Musik hörten, und die Lehrer auch nichts sagten als sie es sahen. Sie sah in der 1. Stunde das ich Musik hörte aber sagte nichts dazu, sie lächelte nur. Um 11:20 ging sie die Klassenarbeiten holen und kam um 11:30. Sie sagte wir wollen alles vom Tisch wegpacken und dann forderte sie mich auf den MP3 Player in meine Tasche zutun, dies tat ich dann auch, danach forderte sie mich auf die Kopfhörer rauszutun, obwohl man eindeutig sah das sie nicht angeschlossen waren, deshalb sah ich es auch nciht ein sie rauszutun und ich wollte auch nicht mein Kopftuch extra aufmachen, Kopfhörer raus usw. weil mir das einfach unangenehm ist, daraufhin meinte sie das die ganze Klasse auf mich warten muss, und es von der Zeit der ganzen Klasse weggeht, sie stellte mich sozusagen als Schuldigen dar, der gerade stehen muss, dafür das die anderen nicht die Klassenarbeit schreiben könnten weil ich nicht die Kopfhörer raustun wollte, ich sagte ihr, dass die Kopfhörer doch nicht angeschlossen sind und zeigte es ihr auch, aber sie stellte mich weiterhin als Schuldigen dar, als es mir dann zu viel wurde, bin ich einfach gegangen, an der Tür versuchte sie mich festzuhalten und mir die Kopfhörer rauszuziehen, ich konnte aber "entwischen". Ich ging dann eine halbe Stunde an die frische Luft und dann entschloss meine Tasche zu holen und nachhause zu gehen, da es für mich keinen Sinn mehr gemacht hat noch länger hier zu warten, als ich in die Klasse wollte war die Tür abgeschlossen, also klopfte ich an, dann öffnete sie einen Türspalt und stellte sich vor die Tür, und meinte wieder, tu die Kopfhörer raus und schreib die Arbeit, ich erwiderte und sagte das ich nur gekommen bin um meine Tasche zu holen und dann wieder zu verschwinden, doch sie machte die Tür zu und schloss wieder ab, dann versuchte ich es vergeblich nochmal, so entschied ich mich die Kopfhörer rauszutun und anschließend guten Gewissens meine Tasche zu holen, ich klopfte also an, sie öffnete wieder nur einen Spalt, schaute mich an und dann stellte dann die nächste Forderung, ich solle ihr die Kopfhörer geben, dann dürfte ich rein, nach langem hin und her, nahm sie sich bzw gab ich ihr meinen MP3 Player, um endlich meine Sachen holen zu können, als ich dann drin war, schloss sie die Tür wieder ab, ich packte meine Sachen und stuhlte auf dann ging ich zur Tür die verschlossen war, also bat ich sie doch freundlicherweise die Tür zu öffnen und mich nach Hause gehen zu lassen, doch für sie war es normal das die Tür zu war und auch zu bleibt und so sagte sie zu mir, "In 30 Minuten", ich widersprach ihr und sagte das sie mich nicht einsperren darf, und sie auch nicht die Befugnis dazu hat, und sagte abschließend noch, dass das gegen deutsches Recht verstoße und rechtlich gesehen eine Freiheitsberaubung darstelle (StGB § 239
Freiheitsberaubung) , doch sie hat das gar nicht ernst genommen und so blieb die Tür verschlossen, Ich fühlte mich eingesperrt,gefangen und meiner Freiheit beraubt. Ich erzählte ihr auch das ich keine Schulpflicht habe und jederzeit gehen kann, aber das hat sie auch nicht gekümmert, ich wartete ein Augenblick in der Hoffnung sie würde begreifen in was für einer Situation sie sich und andere gebracht hat, und fragte anschließend erneut, doch das interessierte sie nicht, dann sagte ich zu ihr, dass ich dringend auf die Toilette muss, aber sie sagte nur: "In 20 Minuten", so startete ich meinen letzten Versuch in Freiheit zu gelangen und sagte das ich schwere Bauchschmerzen hab und zum Arzt muss aber sie hat das nicht interessiert, daraufhin sagte ich zu ihr, dass das unterlassene HIlfeleistung ist und eine Straftat darstelle (StGB § 323c
Unterlassene Hilfeleistung) doch sie lächelte nur rum und drohte mit Verweisen rum.

Mein Fazit: 3 Begangene Starftaten, Eine Lehrerin die gegenüber einem Schüler handgreiflich wird. Eine Lehrerin die, die Freiheit eines Menschen beraubt. Und eine Lehrerin die bei Krankheit eines Schülers ihm das Recht verwehrt zum Arzt zu gehen. So eine Lehrerin hat nach meiner Auffassung nichts auf einer deutschen Schule zu suchen. Deshalb bitte ich Sie, solch ein Verhalten eines Lehrers und die Verstoße gegen die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland muss Konsequenzen nach sich ziehen.

Danke für das aufmerksame Lesen

Meine Frage hat sie wirklich gegen Gesetze verstoßen?? Wenn ja welche?? Und hab ich alles richtig formuliert?? Könnt ihr etv. noch was verbessern?
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 12.06.08, 16:48    Titel: Re: Gesetzesverstöße von Lehrerin?? Antworten mit Zitat

Yugi16 hat folgendes geschrieben::
Beschwerde über die Lehrerin Frau XY

Sehr geehrte Frau AB, hiermit möchte ich mich aufgrung mehrer Verstöße gegen die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland von Frau XY beschweren. Es fing alles um 10:40 an, Ich saß auf meinem Platz, laß Zeitung und hörte Musik, Frau XY kam ins Klassenzimmer und sagte das wir die 1. Stunde, dazu nutzen könnten noch für die Klassenarbeit zu lernen, da ich meinen Fähigkeiten vertraute entschloss ich mich lieber Musik zu hören, ich muss noch anmerken, dass das Musik hören ich als inzwischen toliert ansah, da auch andere Schüler ab und zu Musik hörten, und die Lehrer auch nichts sagten als sie es sahen. Sie sah in der 1. Stunde das ich Musik hörte aber sagte nichts dazu, sie lächelte nur. Um 11:20 ging sie die Klassenarbeiten holen und kam um 11:30. Sie sagte wir wollen alles vom Tisch wegpacken und dann forderte sie mich auf den MP3 Player in meine Tasche zutun, dies tat ich dann auch, danach forderte sie mich auf die Kopfhörer rauszutun, obwohl man eindeutig sah das sie nicht angeschlossen waren, deshalb sah ich es auch nciht ein sie rauszutun und ich wollte auch nicht mein Kopftuch extra aufmachen, Kopfhörer raus usw. weil mir das einfach unangenehm ist, daraufhin meinte sie das die ganze Klasse auf mich warten muss, und es von der Zeit der ganzen Klasse weggeht, sie stellte mich sozusagen als Schuldigen dar, der gerade stehen muss, dafür das die anderen nicht die Klassenarbeit schreiben könnten weil ich nicht die Kopfhörer raustun wollte, ich sagte ihr, dass die Kopfhörer doch nicht angeschlossen sind und zeigte es ihr auch, aber sie stellte mich weiterhin als Schuldigen dar, als es mir dann zu viel wurde, bin ich einfach gegangen, an der Tür versuchte sie mich festzuhalten und mir die Kopfhörer rauszuziehen, ich konnte aber "entwischen". Ich ging dann eine halbe Stunde an die frische Luft und dann entschloss meine Tasche zu holen und nachhause zu gehen, da es für mich keinen Sinn mehr gemacht hat noch länger hier zu warten, als ich in die Klasse wollte war die Tür abgeschlossen, also klopfte ich an, dann öffnete sie einen Türspalt und stellte sich vor die Tür, und meinte wieder, tu die Kopfhörer raus und schreib die Arbeit, ich erwiderte und sagte das ich nur gekommen bin um meine Tasche zu holen und dann wieder zu verschwinden, doch sie machte die Tür zu und schloss wieder ab, dann versuchte ich es vergeblich nochmal, so entschied ich mich die Kopfhörer rauszutun und anschließend guten Gewissens meine Tasche zu holen, ich klopfte also an, sie öffnete wieder nur einen Spalt, schaute mich an und dann stellte dann die nächste Forderung, ich solle ihr die Kopfhörer geben, dann dürfte ich rein, nach langem hin und her, nahm sie sich bzw gab ich ihr meinen MP3 Player, um endlich meine Sachen holen zu können, als ich dann drin war, schloss sie die Tür wieder ab, ich packte meine Sachen und stuhlte auf dann ging ich zur Tür die verschlossen war, also bat ich sie doch freundlicherweise die Tür zu öffnen und mich nach Hause gehen zu lassen, doch für sie war es normal das die Tür zu war und auch zu bleibt und so sagte sie zu mir, "In 30 Minuten", ich widersprach ihr und sagte das sie mich nicht einsperren darf, und sie auch nicht die Befugnis dazu hat, und sagte abschließend noch, dass das gegen deutsches Recht verstoße und rechtlich gesehen eine Freiheitsberaubung darstelle (StGB § 239
Freiheitsberaubung) , doch sie hat das gar nicht ernst genommen und so blieb die Tür verschlossen, Ich fühlte mich eingesperrt,gefangen und meiner Freiheit beraubt. Ich erzählte ihr auch das ich keine Schulpflicht habe und jederzeit gehen kann, aber das hat sie auch nicht gekümmert, ich wartete ein Augenblick in der Hoffnung sie würde begreifen in was für einer Situation sie sich und andere gebracht hat, und fragte anschließend erneut, doch das interessierte sie nicht, dann sagte ich zu ihr, dass ich dringend auf die Toilette muss, aber sie sagte nur: "In 20 Minuten", so startete ich meinen letzten Versuch in Freiheit zu gelangen und sagte das ich schwere Bauchschmerzen hab und zum Arzt muss aber sie hat das nicht interessiert, daraufhin sagte ich zu ihr, dass das unterlassene HIlfeleistung ist und eine Straftat darstelle (StGB § 323c
Unterlassene Hilfeleistung) doch sie lächelte nur rum und drohte mit Verweisen rum.

Mein Fazit: 3 Begangene Starftaten, Eine Lehrerin die gegenüber einem Schüler handgreiflich wird. Eine Lehrerin die, die Freiheit eines Menschen beraubt. Und eine Lehrerin die bei Krankheit eines Schülers ihm das Recht verwehrt zum Arzt zu gehen. So eine Lehrerin hat nach meiner Auffassung nichts auf einer deutschen Schule zu suchen. Deshalb bitte ich Sie, solch ein Verhalten eines Lehrers und die Verstoße gegen die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland muss Konsequenzen nach sich ziehen.

Danke für das aufmerksame Lesen
Die Lesbarkeit lässt sehr zu wünschen übrig. Absätze, korrekte Rechtschreibung und Zeichensetzung wären hilfreich.
Zitat:

Meine Frage hat sie wirklich gegen Gesetze verstoßen??
Kann ich nicht beantworten, weil Informationen fehlen:
Um welches Bundesland handelt es sich?
Um welche Schulform handelt es sich?
Wie alt ist der Schüler?
Zitat:
Wenn ja welche??
Kann ich nicht beantworten, weil Informationen fehlen. Siehe letzte Antwort.
Zitat:
Und hab ich alles richtig formuliert??
Nein. Das Wort "toliert" gibt es im Deutschen nicht. Im Übrigen wäre das "Verbessern" dieses Briefes konkrete Rechtsberatung - das ist weder mit den Regeln dieses Forums noch mit den deutschen Gesetzen vereinbar.
Zitat:
Könnt ihr etv. noch was verbessern?
Ja, das kann ich. Zum Beispiel: Hinter die Anrede kommt ein Absatz. Zum Rechtlichen sage ich erst was, wenn die fehlenden Informationen da sind.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
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Yugi16
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2008
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 12.06.08, 17:55    Titel: Antworten mit Zitat

Beschwerde über die Lehrerin Frau XY

Sehr geehrte Frau AB, hiermit möchte ich mich aufgrund mehrerer Verstöße gegen die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland von Frau XY beschweren.

Es fing alles um 10:40 an, Ich saß auf meinem Platz, las Zeitung und hörte Musik. Frau XY kam ins Klassenzimmer und sagte das wir die 1. Stunde, dazu nutzen könnten noch für die Klassenarbeit zu lernen, da ich meinen Fähigkeiten vertraute entschloss ich mich lieber Musik zu hören, ich muss noch anmerken, dass das Musik hören, ich inzwischen als toleriert betrachtet hatte, da auch andere Schüler ab und zu Musik hörten, und die Lehrer auch nichts sagten als sie es sahen.
Sie sah in der 1. Stunde, dass ich Musik hörte aber sagte nichts dazu, sie lächelte nur.
Um 11:20 ging sie die Klassenarbeiten holen und kam um 11:30. Sie sagte wir sollen alles vom Tisch wegpacken und dann forderte sie mich auf den MP3 Player in meine Tasche zutun, dies tat ich dann auch, danach forderte sie mich auf die Kopfhörer raus zutun, obwohl man eindeutig sah, dass sie nicht angeschlossen waren, deshalb sah ich es auch nicht ein sie raus zutun und ich wollte auch nicht mein Kopftuch extra aufmachen, Kopfhörer raus usw. weil mir das einfach unangenehm ist, daraufhin meinte sie, dass die ganze Klasse auf mich warten muss, und es von der Zeit der ganzen Klasse weggeht, sie stellte mich sozusagen als Schuldigen dar, der gerade stehen muss dafür, dass die anderen nicht die Klassenarbeit schreiben können, weil ich nicht die Kopfhörer raus tun wollte.
Ich sagte ihr, dass die Kopfhörer doch nicht angeschlossen sind und zeigte es ihr auch, aber sie stellte mich weiterhin als Schuldigen dar, als es mir dann zu viel wurde, bin ich einfach gegangen, an der Tür versuchte sie mich festzuhalten und mir die Kopfhörer rauszuziehen, ich konnte aber "entwischen".
Ich ging dann eine halbe Stunde an die frische Luft und dann entschloss ich mich meine Tasche zu holen und nach Hause zu gehen, da es für mich keinen Sinn mehr gemacht hat, noch länger hier zu warten.
Als ich in die Klasse wollte, war die Tür abgeschlossen, also klopfte ich an, dann öffnete sie einen Türspalt und stellte sich vor die Tür, und meinte wieder, „tu die Kopfhörer raus und schreib die Arbeit“, ich erwiderte und sagte das ich nur gekommen bin um meine Tasche zu holen und dann wieder zu verschwinden, doch sie machte die Tür zu und schloss wieder ab, danach versuchte ich es nochmal aber vergebens, so entschied ich mich die Kopfhörer raus zutun und anschließend guten Gewissens meine Tasche zu holen, ich klopfte also an, sie öffnete wieder nur einen Spalt, schaute mich an und dann stellte sie, die nächste Forderung, ich solle ihr die Kopfhörer geben, dann dürfte ich rein, nach langem hin und her, nahm sie sich bzw. gab ich ihr meinen MP3 Player, um endlich meine Sachen holen zu können, als ich dann drin war, schloss sie die Tür wieder ab, ich packte meine Sachen und stuhlte auf dann ging ich zur Tür die verschlossen war, also bat ich sie doch freundlicherweise die Tür zu öffnen und mich nach Hause gehen zu lassen, doch für sie war es normal das die Tür zu war und auch zu bleibt und so sagte sie zu mir, "In 30 Minuten", ich widersprach ihr und sagte das sie mich nicht einsperren darf, und sie auch nicht die Befugnis dazu hat, und sagte abschließend noch, dass das gegen deutsches Recht verstoße und rechtlich gesehen eine Freiheitsberaubung darstelle (StGB § 239 Freiheitsberaubung) , doch sie hat das gar nicht ernst genommen und so blieb die Tür verschlossen, Ich fühlte mich eingesperrt, gefangen und meiner Freiheit beraubt. Ich erzählte ihr auch das ich keine Schulpflicht habe und jederzeit gehen kann, aber das hat sie auch nicht gekümmert, ich wartete ein Augenblick in der Hoffnung sie würde begreifen in was für einer Situation sie sich und andere gebracht hat, und fragte anschließend erneut, doch das interessierte sie nicht, dann sagte ich zu ihr, dass ich dringend auf die Toilette muss, aber sie sagte nur: "In 20 Minuten", so startete ich meinen letzten Versuch in Freiheit zu gelangen und sagte das ich schwere Bauchschmerzen hab und zum Arzt muss aber auch das hat sie nicht interessiert, daraufhin sagte ich zu ihr, dass das unterlassene Hilfeleistung ist und eine Straftat darstelle (StGB § 323c Unterlassene Hilfeleistung) doch sie lächelte nur rum und drohte mit Verweisen rum.

Mein Fazit: 3 Begangene Straftaten, Eine Lehrerin die gegenüber einem Schüler handgreiflich wird. Eine Lehrerin die, die Freiheit eines Menschen beraubt. Und eine Lehrerin die bei Krankheit eines Schülers ihm das Recht verwehrt zum Arzt zu gehen. So eine Lehrerin hat nach meiner Auffassung nichts auf einer deutschen Schule zu suchen. Deshalb bitte ich Sie, solch ein Verhalten einer Lehrerin, die gegen die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland verstößt und das auch noch bewusst, muss Konsequenzen nach sich ziehen.

Danke für das aufmerksame Lesen.

Schule ist Privatschule, Schüler ist 17, Bundesland ist Baden-Württemberg, Wirtschaftsschule habe den Text bisschen verbessert, Danke für eure antworten
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Kurt Knitz
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Anmeldungsdatum: 16.10.2005
Beiträge: 1377
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 12.06.08, 19:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo yugi,

welche Regelungen stehen im Privatschulvertrag über das Recht der Schule, den Vertrag vorzeitig aufzulösen (d. h. den Schüler von der Schule zu werfen)?

Schöne Grüße
Kurt
_________________
Die länderspezifischen Schulgesetze und vieles mehr auf dem Deutschen Bildungsserver:
http://www.bildungsserver.de/zeigen.html?seite=552
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 12.06.08, 19:09    Titel: Antworten mit Zitat

@ Kurt Knitz

das Gleiche habe ich mir auch gedacht Geschockt

Gruß roni
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Yugi16
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Anmeldungsdatum: 11.01.2008
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 12.06.08, 19:20    Titel: Antworten mit Zitat

Kurt Knitz hat folgendes geschrieben::
Hallo yugi,

welche Regelungen stehen im Privatschulvertrag über das Recht der Schule, den Vertrag vorzeitig aufzulösen (d. h. den Schüler von der Schule zu werfen)?

Schöne Grüße
Kurt
Wegen??
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Yugi16
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2008
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 12.06.08, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Freiheitsberaubung liegt nicht vor?
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Yugi16
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2008
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 12.06.08, 20:41    Titel: Antworten mit Zitat

1. Schüler ist 17 in einem Monat 18
2. Es war 12:00 Uhr, da braucht ein 17 Jähriger keine Aufsicht, Jugendschutzgesetz
3. Schüler hat keine Schulpflicht mehr durch BVJ
4. Die Schule ist freiwillig der Schüler zahlt im Monat eine gewisse Summe
5.
Zitat:
§ 239
Freiheitsberaubung
(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wikipedia: Tathandlung ist gewöhnlicherweise das Einsperren. Das Opfer muss also in einem umschlossenen Raum für eine bestimmte Dauer festgehalten werden. Das Merkmal der Dauer ist bereits verwirklicht, wenn die Freiheitsberaubung nur vorübergehend war. Sie ist aber auch nicht nur ein momentaner Zustand, als Faustregel etwa die Länge eines „Vater-unsers“.


Hallo???
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 12.06.08, 21:16    Titel: Antworten mit Zitat

Yugi16 hat folgendes geschrieben::


Hallo???


du begreifst scheinbar garnichts ?

Du kannst doch nicht im Ernst annehmen, dass du die ganze Klasse auf den Kopf stellst, den Anordnungen der Lehrerin nicht Folge leistest , wegläufst, wiederkommst, Märchen erzählst und noch im Recht bist.
Wozu gehst du denn überhaupt noch zur Schule ?

Gruß roni

( auch glaub ich nicht, dass du das Schulgeld für die Privatschule aufbringst, sondern eher deine Eltern )
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lisa63
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Anmeldungsdatum: 15.08.2007
Beiträge: 126
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 12.06.08, 21:26    Titel: Antworten mit Zitat

Yugi16 hat folgendes geschrieben::
3. Schüler hat keine Schulpflicht mehr durch BVJ
4. Die Schule ist freiwillig der Schüler zahlt im Monat eine gewisse Summe


wenn das Ganze freiwillig ist und Schüler keine Lust mehr hat, wieso verlässt er die Schule dann nicht?
Es zwingt ihn doch keiner zum Bleiben.
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lisa63
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.08.2007
Beiträge: 126
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 12.06.08, 21:27    Titel: Antworten mit Zitat

Yugi16 hat folgendes geschrieben::
3. Schüler hat keine Schulpflicht mehr durch BVJ
4. Die Schule ist freiwillig der Schüler zahlt im Monat eine gewisse Summe


wenn das Ganze freiwillig ist und Schüler keine Lust mehr hat, wieso verlässt er die Schule dann nicht?
Es zwingt ihn doch keiner zum Bleiben.
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axelmax
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Anmeldungsdatum: 02.02.2005
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 12.06.08, 21:48    Titel: Schulpficht? Antworten mit Zitat

Hallo.

@Yogi
Da Du uns nicht sagst (bzw ich es möglicherweise überlesen habe), stell ich hier mal den Art. 35 Abs 2 des BayEUG ein:
Zitat:
(2) Die Schulpflicht dauert zwölf Jahre, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt.


Von der Homepage einer Berufsschule in Bayern:

Zitat:
In eine BVJ-Klasse dürfen nur Jugendliche aufgenommen werden, die berufsschulpflichtig sind.


Zitat:
Die Entscheidung, ob ein Schüler berufsschulpflichtig ist, muss auf jeden Fall im Einzelnen geprüft werden und ist nicht immer einfach. Deshalb stellen wir die wichtigsten Fälle mit Beispielen dar:



1. Jugendliche ohne Ausbildung und ohne mittleren Schulabschluss: Die Schulpflicht dauert 12 Schulbesuchsjahre.

Beispiel: Peter besuchte 6 Jahre eine Grund- und Hauptschule und 5 Jahre eine Realschule und verließ diese ohne Abschluss. Peter bleibt noch ein Schuljahr berufsschulpflichtig.

2. Jugendliche mit Ausbildungsvertrag und ohne mittleren Bildungsabschluss: Diese bleiben bis zum Ende der Ausbildung berufsschulpflichtig. Das Erreichen der Volljährigkeit hat bei der Bestimmung der Dauer der Schulpflicht keine Bedeutung.

Beispiel: Hans hat einen qualifizierenden Hauptschulabschluss und beginnt im Alter von 15 Jahren seine Ausbildung. Er bleibt bis zum Ende seiner Ausbildung berufsschulpflichtig. Kündigt Hans seinen Ausbildungsvertrag, dann bleibt er nur dann berufsschulpflichtig, wenn er keine 12 Schulbesuchsjahre nachweisen kann.

3. Jugendliche mit Ausbildungsvertrag und einem mittleren Schulabschluss: Diese sind nur dann berufsschulpflichtig, wenn sie eine Berufsausbildung beginnen. Die Schulpflicht dauert bis zum Ende Ausbildung.

Beispiel: Inge besuchte eine Wirtschaftsschule und erwarb dort den mittleren Schulabschluss. Mit 17 Jahren beginnt sie eine Ausbildung zur Bürokauffrau. Sie bleibt bis zum Ende der Ausbildung berufsschulpflichtig. Sollte Inge die Ausbildung abbrechen, so ist sie ab diesem Zeitpunkt von der Schulpflicht befreit. Bei Aufnahme einer neuen Ausbildung lebt die Berufsschulpflicht wieder auf.


Also, erklär uns mal, warum Du Nicht mehr schulpflichtig bist.

Des weiteren hat die Lehrerin, mindestens solange Du unter 18. bist, immernoch die Aufsichtspflicht.

Gruß
axelmax
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Roni
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 12.06.08, 22:02    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

hier mal einen Link bezüglich Schulpflich ind den Bundesländern

http://de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht

auf jeden Fall bist du noch schulpflichtig, weil du noch nicht 18 bist. Winken
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Yugi16
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Anmeldungsdatum: 11.01.2008
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 13.06.08, 00:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ihr seid wahrscheinlich alles selbst Lehrer usw. und deckt sie auch, FAKT ist Freiheitsberabung ist eine Straftat, FAKT ist wieso soll ich Kopfhörer raustun wenn sie nirgendwo angeschlossen sind und nur als "Körperschmuck dienen", FAKT ist ein Richter würde den Rechtsfall sehen, mein Verhalten spielt keine Rolle, ein Lehrer kann unmöglich befugt sein gegen deutsches Recht verstoßen zu dürfen und da ist die Argumentation Aufsicht sehr sehr schwach!!
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Dummerchen
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6447
Wohnort: Prinz Philip seine Frau sein Insel

BeitragVerfasst am: 13.06.08, 00:28    Titel: Antworten mit Zitat

FAKT ist, dass du dich benimmst wie ein trotziger Erstklaessler.

Werd erwachsen!
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