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Bundeswehrbekleidung als Zivilist tragen?

 
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Fin
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.04.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 30.04.08, 13:54    Titel: Bundeswehrbekleidung als Zivilist tragen? Antworten mit Zitat

Hallo.

Überall im Internet findet man Shops bei denen jeder sich Bekleidung aus dem Militärbereich kaufen kann. Sei es die Hosen oder Feldblusen in allen Tarnfarben oder Rangabzeichen ect..
Da stellt sich doch die Frage, ob man als Zivilist überhaupt Feldhose und Feldbluse tragen darf.
Das man keine Rangabzeichen tragen darf, kann ich mir glaub ich selbst beantworten. Aber bei dem andern bin ich mir unschlüssig, da diese ja auch auf Märkten und Geschäften ohne Beweis ein Soldat zu sein kaufen kann.

Wie ist die Rechtslage? Kann ein Zivilist dafür bestraft weden?

Fin
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gotto
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.03.2007
Beiträge: 1802
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 30.04.08, 15:02    Titel: Antworten mit Zitat

Nutzen Sie doch mal die Suchfunktion, auch im Archiv... Winken

Edit: http://www.recht.de/archiv/viewtopic.php?t=108698&highlight=uniform
_________________
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!
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Fin
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 30.04.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 30.04.08, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

Vllt noch ein Tipp was ich in die Suche eingeben soll. Habs schon mit Bundeswehr, Uniform und Bundeswehrbekleidung probiert.

Danke wiso hab ich das nicht gefunden Mit den Augen rollen syr

EDIT: Aber da kann man nichts mehr zu Antworten(steht nur Admins dürfen das). Denn da gehts um Parkas und nicht um Hose und Feldbluse) des weiteren anworten die einen so die anderen so. Da wird nichts klar definiert scheint wohl so als sei es nicht festgelegt.
Die Links die da sind sind für Reservisten ect.
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cbmar
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.04.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 30.04.08, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

Schau mal hier:

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?PHPSESSID=fc35ada376eb1fa003ca1babf575f01b&topic=9740.0
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Fin
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Anmeldungsdatum: 30.04.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 01.05.08, 21:53    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich finde auch, dass an einem einfachen Sachverhalt zu viel verkompliziert wird. Machen wir es ganz simpel: Das Tragen von hoheitlichen Kennzeichen ist ungern gesehen und darum gibt es den Straftatbestand im StGB. Da aber nicht jeder gleich mit der Härte des Strafrecht belegt werden soll, der aus evtl. harmlosen Gründen - z. B. an Karneval - eine Uniform trägt, hat die Rechtsprechung die Strafbarkeit am Merkmal "Schutzzweck der Norm" eingeschränkt.
Der Tatbestand ist eindeutig erfüllt, aber man schafft eine Nische, nicht zu bestrafen. Grenze: Der Gesamteindruck eines Hoheitsträgers wird vermittelt. (Ein anderes gutes Beispiel für die Einschränkung durch "Schutzzweck der Norm" wäre der Fall des AntiFa-Aktivisten, der das durchgestrichene Hakenkreuz vertreibt. Der Tatbestand ist eindeutig erfüllt und man könnte ihn nur aus der Strafbarkeit bringen, wenn man sagte, der Schutzzweck der Norm wäre ein anderer. Ich würde das auch so sehen!). Wenn es also im "harmlosen" Rahmen bleibt, passiert nichts, wen man übertreibt, bekommt man Ärger! Das Problem hieran ist, dass es sehr unbestimmt ist und die Grenzen fliessend. Man begibt sich also auf dünnes Eis!


Mh also da heißt es das man zwar bestraft werden könnte, aber wenn man nichts falsches anstellt nicht bestraft wird.
Ich will damit ja kein blödsinn anstellen, aber es sind gute, stabile Klamotten die dazu auch noch billig sind um sie zu handwerklichen Zwecken o.ä. zu benutzen.
Auch wird darin ja geschrieben wenn man nur ne Hose an hat oder nur die Feldbluse ist das auch nicht strafbar.
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cbmar
Interessierter


Anmeldungsdatum: 30.04.2008
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 02.05.08, 12:09    Titel: Antworten mit Zitat

Jein.

In diesem Fall wird der Rechtssprechung sehr viel Spielraum für eine Einzelfallentscheidung gelassen. Es käme im Ernstfall dann auf die Situation, den Träger und die betroffenen Personen an.

Das Tragen eines einzelnen Kleidungsstückes kann jedoch kaum als Missbrauch hoheitlicher Macht gewertet werden. Beim Tragen einer kompletten Uniform, sei es nun Flecktarn oder Ausgehuniform, wäre ich da allerdings vorsichtig.
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Fin
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Anmeldungsdatum: 30.04.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 02.05.08, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

d.h. der Zivilist muss auf jedenfall, selbst wenn man nur die Feldbluse trägt die Deutschlandfahne abmachen.
Ab wann ist es denn eine komplette Uniform? Reicht da schon Hose und Bluse oder gehören auch Kopfbedeckung und richtige Schuhe dazu?
Denn wenn man dazu Turnschuhe tragen würde, könnte ja nicht der EIndruck eines Soldaten entstehen.
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 02.05.08, 20:36    Titel: Antworten mit Zitat

Fin hat folgendes geschrieben::
d.h. der Zivilist muss auf jedenfall, selbst wenn man nur die Feldbluse trägt die Deutschlandfahne abmachen.
Das glaub' ich nicht.

Fin hat folgendes geschrieben::
Ab wann ist es denn eine komplette Uniform? Reicht da schon Hose und Bluse oder gehören auch Kopfbedeckung und richtige Schuhe dazu?
Ich denke, da kommt es tatsächlich auf den Gesamteindruck an - also die bereits erwähnte Einzelfallbeurteilung.

Fin hat folgendes geschrieben::
Denn wenn man dazu Turnschuhe tragen würde, könnte ja nicht der EIndruck eines Soldaten entstehen.
Na jaaa... Lachen
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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Heckersbruch
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Anmeldungsdatum: 03.07.2007
Beiträge: 52
Wohnort: Mettmann

BeitragVerfasst am: 13.06.08, 08:58    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Morgen zusammen,

hat mal jemand der hier postenden Experten einen Blick in § 132a Abs. 1 4. Strichaufzählung StGB geworfen?

Hier ist nicht die Rede davon, ob nur Teile einer Uniform getragen werden oder ob es eine ganze Uniform ist. Vielmehr ist hier sogar aufgeführt, dass auch Teile, die einer in- oder ausländischen Uniform zum Verwechseln ähnlich sehen, nicht zu tragen sind.

In wiefern dieses Offizialdelikt allerdings tatsächlich geahndet wird, ist mir unbekannt. Wenn man mal mit offenen Augen durch die Stadt geht, sieht man ständig irgendwelche Leute in Uniformteilen durch die Gegend laufen. Sei es ausgesondertes Bundeswehr- Material (mit und ohne Hoheitsabzeichen) oder dieser ach so beliebte Camouflage- Look, der im übrigen der us- amerikanischen Uniform nachempfunden ist.
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 13.06.08, 09:24    Titel: Antworten mit Zitat

Einen Tread im Archiv gibt es auch dazu --> www.recht.de/archiv/viewtopic.php?t=124476

Eine definitive Antwort gibt es aber da auch nicht. Geschockt

Heckersbruch hat folgendes geschrieben::

Hier ist nicht die Rede davon, ob nur Teile einer Uniform getragen werden oder ob es eine ganze Uniform ist. Vielmehr ist hier sogar aufgeführt, dass auch Teile, die einer in- oder ausländischen Uniform zum Verwechseln ähnlich sehen, nicht zu tragen sind.


Darum habe ich in diesem alten Tread ja auch gefragt, wann was denn nun eine Uniform ist.

Beantworten konnte das keiner.
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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Zafilutsche
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Anmeldungsdatum: 24.07.2007
Beiträge: 1428
Wohnort: Oberhausen

BeitragVerfasst am: 13.06.08, 10:00    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es um die reine Funktionalität geht (z.B. Strapazierfähigkeit u.s.w) könnte man recht preiswert die Sachen selbst einfärben. Dann ist die Gefahr einer Bestrafung gleich null.
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