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Verfasst am: 14.06.08, 20:02 Titel: Widerruf/Rücktritt bei telefonischer Bestellung e. Katalogs
Hallo,
mir ist zwar einiges klar, was das Widerrufs-/Rücktrittsrecht bei normaler Handelsware angeht. Hier handelt es sich aber um einen speziellen Fall:
ich habe telefonisch auf eine Zeitungsannonce hin einen Katalog bestellt, in dem Immobilien, die zur Versteigerung stehen, gelistet sind. Die Erstbestellung und Updates für ein halbes Jahr sollen gleich nach der Erstlieferung bezahlt werden.
Die Erstbestellung ist inzwischen angekommen. Da es sich um einen Fernabsatzvertrag handelt, müßte doch das 14-tägige oder sogar 1-monatige Widerrufsrecht (glaube eher das 2., weil ja keine Widerrufsbelehrung bei der tel. Bestellung ergangen ist) gelten?
Oder ist es eher so wie bei Software, daß man nach Öffnen des Päckchens mit dem Katalog kein Widerrufsrecht mehr hat?
Wie ist die Rechtslage?
Vielen Dank im Voraus für hilfreiche Antworten, Links auf einschlägige Paragraphen oder glaubwürdige Sites sind willkommen.
Lesen Sie dazu § 312d Abs. 3 Nr. 3 BGB. Bei einer Gesamtzahlungsverpflichtung bis zur ersten vertraglichen Kündigungsmöglichkeit, die 200 Euro übersteigt, gilt § 505 BGB i.V.m. § 491 BGB.
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll! Unsere Forenregeln
Vielen Dank für den Hinweis. Aber müsste es nicht § 312d Abs. 4 Nr. 3 BGB sein? Also wäre eine derartige Kataloglieferung gleichgestellt mit der Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten?
Also wäre eine derartige Kataloglieferung gleichgestellt mit der Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten?
Wenn es sich um einen Ratenlieferungsvertrag handelt, denke ich, dass er gleichzustellen wäre. _________________ Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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