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Hund hat meine zwei Hunde gebissen

 
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Tarzan81
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.06.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 15.06.08, 09:14    Titel: Hund hat meine zwei Hunde gebissen Antworten mit Zitat

Hallo Leute!

Ich befinde mich zur Zeit im Ausland und habe heute erfahren, dass meine zwei Hunde beim Gassigehen angefallen wurden.
Ein Mitglied meiner Familie war gerade mit den zwei Hunden unterwegs. Als von einem eingezäunten (der Zaun jedoch nicht hoch genung) Grundstück zwei Hunde über den Zaun sprangen und meine zwei Hunde angefallen und auch verletzt wurden. So verletzt das sie in die Tierklinik mussten und dort behandelt werden mussten.
Würde jetzt gern wissen wie in diesem Fall die Rechtslage ist

Danke
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PhilippMUC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.03.2005
Beiträge: 202

BeitragVerfasst am: 15.06.08, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

Anzeige gegen den Besitzer stellen, Arztkosten muss man zivil einklagen/fordern
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RogerR
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.07.2005
Beiträge: 351

BeitragVerfasst am: 15.06.08, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

Um die Behandlungskosten einzufordern braucht man keine Anzeige erstatten, und es nützt Tarzan auch nichts, die Polizei kümmert sich nicht um die privatrechtlichen Angelegenheiten der Hundehalter.

Von Bedeutung ist ob die eigenen Hunde angeleint waren. Wenn nicht, wird in der Regel von einer 50% Mitschuld ausgegangen, d.h. man hat Anspruch auf die Hälfte der Tierarztkosten. Beim über-den-Zaun-springen sieht es vielleicht ein wenig anders aus, aber ganz raus aus der Eigenhaftung ist man auch da nicht. Wenn der Halter bereit ist alles zu zahlen hat man Glück, mit einer Anzeige kann man seine Gutwilligkeit sicher nicht befördern.
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Tarzan81
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.06.2008
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 15.06.08, 18:21    Titel: Hund hat meine zwei Hunde gebissen Antworten mit Zitat

Anzeige gegen den Hundebesitzer ist nicht möglich. Da es sich theoretisch nur um eine Fahrlässige Sachbeschädigung handelt, weil der Hunde besitzer den Hund nicht bewusst auf meine Hunde gehetzt hat. Und so etwas wie eine Fahrlässige Sachbeschädigung gibt es rechtlich nicht. Die Polizei hat den Vorfall jedoch aufgenommen und wird diesen an die Gemeinde weiterleiten. Der Hundehalter wird vermutlich auf Grund dieses Vorfalls Auflagen bezüglich der Einzäunung seines Grundstücks bekommen. Immehin werden damit zukünftige Übergriffe auf andere Hunde oder sogar Kinder verhindert.
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