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ich habe gleich mit oben genannten Titel zwei Fragen:
ich absolviere den Bachelor an einer FH X. Der Modulplan sieht ein Pflichtmodul Y und Prüfung regulär im 4. FS vor. Diese Prüfung wird aber erst am Ende des 6. FS durch geführt.Nun steht aber in der Ordnung der FH X das vor nicht bestehen aller Pflichtmodule bis Ende des 4. Semesters kein Bachelorantrag gestellt werden darf. Fällt man nun rein zufällig gerade in diesem Modul durch, muss man ein Jahr warten, ehe diese Prüfung erneut angeboten wird. Ist diese verspätete Pflichtmodulprüfung rechtens? Auch wenn damit eventuell eine gefährdung der Regelstudienzeit von Seiten der FH für ie Studenten hingenommen wird.
Und die zweite Frage:
Wo finde ich Aussagen, wie oft eine Prüfung für ein Modul im Semester angeboten werden kann oder muss? Oder obliegt das dem jeweiligen Prüfer?
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