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Vereinsbeiträge steuerlich absetzbar?

 
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Volker111
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Anmeldungsdatum: 15.05.2008
Beiträge: 553

BeitragVerfasst am: 17.06.08, 10:23    Titel: Vereinsbeiträge steuerlich absetzbar? Antworten mit Zitat

Hallo,

sind Mitgliedsbeiträge zu einem gemeinnützigen Verein steuerlich absetzbar? Falls nein, wie verhält es sich mit Beiträgen der Fördermitglieder? Falls deren Förderbeiträge steuerpflichtig sind, könnte man ihren Beitrag nicht als Spende umfunktionieren?

Edit JS: Doppelposting gelöscht.
_________________
Gruß Volker
Wenn Sie mich verstanden haben, habe ich mich undeutlich ausgedrückt
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JS
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 1241

BeitragVerfasst am: 17.06.08, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
das kann man dem Freistellungsbescheid des Finanzamtes entnehmen.
Eine gesetzliche Unterscheidung zwischen Mitgliedern und Fördermitgliedern gibt es übrigens nicht. Vor dem Gesetz sind alle Mitglieder gleich.

Nicht bei jedem gemeinnützigen Verein ist es möglich, Mitgliedsbeiträge wie Spenden zu behandeln. Die Unterscheidungskriterien findet man im Einkommensteuergesetz:
Zitat:
§ 10b Steuerbegünstigte Zwecke
(1) Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung steuerbegünstigter
Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung an eine inländische juristische
Person des öffentlichen Rechts oder an eine inländische öffentliche Dienststelle
oder an eine nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes steuerbefreite
Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse können insgesamt bis zu
1. 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder
2. 4 Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten
Löhne und Gehälter
als Sonderausgaben abgezogen werden.

Nicht abziehbar sind Mitgliedsbeiträge an Körperschaften, die
1. den Sport (§ 52 Abs. 2 Nr. 21 der Abgabenordnung),
2. kulturelle Betätigungen, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen,
3. die Heimatpflege und Heimatkunde (§ 52 Abs. 2 Nr. 22 der Abgabenordnung) oder
4. Zwecke im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 23 der Abgabenordnung
fördern
.
Fördert also der Verein gemäß seiner Satzung auch einen der hervorgehobenen Zwecke, dann sind Mitgliedsbeiträge nicht als Sonderausgaben abziehbar.

JS
_________________
... aber fragt lieber nochmal eure Eltern, denn gaaanz sicher bin ich mir nicht ... (Hein Blöd)
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Volker111
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.05.2008
Beiträge: 553

BeitragVerfasst am: 17.06.08, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank, das klärt alle Unklarheiten.
_________________
Gruß Volker
Wenn Sie mich verstanden haben, habe ich mich undeutlich ausgedrückt
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