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Verbindlicher Kaufvertrag unter Privatpersonen?

 
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Luzypher
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.03.2005
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 16.06.08, 17:08    Titel: Verbindlicher Kaufvertrag unter Privatpersonen? Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich habe mal eine Frage interessehalber: gibt es soetwas wie eine Verbidnlichkeit bei Privat(ver)käufen?

Als Beispiel: eine Privatperson A möchte von einer Privatperson B etwas (gebrauchtes) kaufen. Person A äusserst seine festen Kaufabsichten gegenüber B und bittet diesen, den Kaufgegenstand zurückzuhalten, bis er den Betrag aufbringen kann. Nun lassen es aber z.B. die wirtschaftlichen Verhältnisse von A nach einiger Zeit nicht mehr zu, den Kauf abzuwickeln.

Gilt die geäusserte Kaufabsicht trotzdem als verbindlich? Hätte B eine rechtliche Möglichkeit, den Kauf durchzusetzen oder Schadensersatz zu fordern?

Schonmal vielen Dank.

Viele Grüße
Dirk
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KurzDa
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 16.06.08, 17:21    Titel: Antworten mit Zitat

Wurde denn ein Kaufvertrag geschlossen, d.h. liegen zwei übereinstimmende Willenserklärungen vor?

Grüße
KurzDa
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nordlicht02
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 16.06.08, 18:47    Titel: Re: Verbindlicher Kaufvertrag unter Privatpersonen? Antworten mit Zitat

Luzypher hat folgendes geschrieben::
Person A äusserst seine festen Kaufabsichten gegenüber B

Vorausgesetzt, B will den Gegenstand verkaufen, würde ich die Frage

KurzDa hat folgendes geschrieben::
Wurde denn ein Kaufvertrag geschlossen

bejahen.
Und dann würde die Frage

Luzypher hat folgendes geschrieben::
Gilt die geäusserte Kaufabsicht trotzdem als verbindlich?

m. E. auch mit JA zu beantworten sein.
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Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 18.06.08, 05:29    Titel: Re: Verbindlicher Kaufvertrag unter Privatpersonen? Antworten mit Zitat

Luzypher hat folgendes geschrieben::

Gilt die geäusserte Kaufabsicht trotzdem als verbindlich? Hätte B eine rechtliche Möglichkeit, den Kauf durchzusetzen oder Schadensersatz zu fordern?

Zunächst Kann B den Kauf nicht eigenmächtig durchsetzen. Er kann Schadensersatz fordern, wenn ihm ein Schaden entstanden ist und es ihm gelingt, zu beweisen dass A diesen Schaden verursacht hat.

Nach § 147 Abs. 1 S. 1 BGB muss ein Antrag sofort angenommen werden. Dies ist hier nicht der Fall. Eine konkrete Frist im Sinne von § 148 BGB liegt auch nicht vor.

Man könnte an eine aufschiebende Bedingung nach § 158 Abs. 1 BGB denken. Dann kommt der Vertrag zustande, wenn A das Geld dazu hat. Diese Bedingung ist jedoch nicht erfüllt.

Im Ergebnis hat B meiner Meinung nach keine rechtlichen Möglichkeiten.
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