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Rückgaberecht in anspruch nehmen, Rückversand und Verpackung

 
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Seuchenvochel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.03.2005
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 18.06.08, 09:29    Titel: Rückgaberecht in anspruch nehmen, Rückversand und Verpackung Antworten mit Zitat

Hallo,

nehmen wir an A kauft bei einem Onlineshop der Firma B Produkte die per Spedition angeliefert werden. A macht von seinem Rückgaberecht gebrauch und verlangt die Abholung der Ware. A hat aber keine Verpackung mehr für das Produkt und sieht sich nicht in der Lage, eine Verpackung zu besorgen. Muss A dem Kunden für den Rücktransport eine geeignete Verpackung zur Verfügung stellen, oder ist A verpflichtet, vor Rücksendung der Ware diese bestens zu verpacken ?

Vielen Dank
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Big Guro
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 18.06.08, 10:37    Titel: Antworten mit Zitat

Kommt darauf an, ob es sich um paketversandfähige oder nicht paketversandfähige Sachen handelt. Bei einer Zustellung per Spedition würde ich zweites vermuten. Demnach müsste er nicht einpacken.

Es wäre noch zu prüfen, ob A die Rücksendekosten (eventuell beim Widerrufsrecht) und/oder Wertersatz zu leisten hat.
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Seuchenvochel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.03.2005
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 18.06.08, 12:03    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es sich um Speditionsware handelt, muss der VERKÄUFER SICH UM DIE VERPACKUNG kümmern ?? Wie soll der Verkäufer dann die Ware wieder abholen ?

Danke
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Hogwarts
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 899
Wohnort: Lummerland

BeitragVerfasst am: 18.06.08, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ist es denn die Versand- oder die Verkaufsverpackung die fehlt???
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KurzDa
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 18.06.08, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
nehmen wir an A kauft bei einem Onlineshop der Firma B Produkte die per Spedition angeliefert werden. A macht von seinem Rückgaberecht gebrauch und verlangt die Abholung der Ware.
Wenn die Ware nicht versandfähig ist, dann reicht das Abholungsersuchen des Verbrauchers.

Bei versandfähiger Ware muss der Verbraucher bei Rücksendung die Ware so verpacken, dass übliche Versandschäden nicht entstehen können. Die Originalverpackung muss dabei nicht verwendet werden. Hier haben wir das aus Verbrauchersicht diskutiert: Klick

Grüße
KurzDa
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Seuchenvochel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.03.2005
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 19.06.08, 16:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hogwarts hat folgendes geschrieben::
Ist es denn die Versand- oder die Verkaufsverpackung die fehlt???


Es handelt sich um die Versandverpackung die der Käufer nach dem Erhalt der Ware vernichtet hat. Muss der Verkäufer dem Käufer eine Verpackung für den Rückversand zur Verfügung stellen ?

Danke
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Big Guro
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.03.2007
Beiträge: 2888

BeitragVerfasst am: 20.06.08, 09:51    Titel: Antworten mit Zitat

Meines Erachtens muss der Verkäufer in diesem Fall den Rückversand organisieren und ggf. eine Verpackung stellen. Aber der Käufer trägt die Mehrkosten. Der Verkäufer trägt, wenn überhaupt, nur die üblichen Rücksendekosten.
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