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Verfasst am: 20.06.08, 07:42 Titel: Einrichtung eines Gebrauchtwagenplatzes
...folgender fiktiver Sachverhalt:
1 Reihenhausreihe liegt in ca 100 Meter Entfernung von einer Bundesstraße im 90Grad Winkel, getrennt durch eine Brache, auf der üppiger Baum- und Strauchbestand ist. Dies ist zugleich Sicht-, aber auch Lärmschutz.
Nun kauft ein örtlicher Gebrauchtwagenhändler diese Brache und beräumt Strauch- und Baumbestand. Er läßt den Boden ausheben und baut diesen nun frei gewordenen Platz um zu einem mit Schotter versehenen Verkaufsplatz für Gebrauchtfahrzeuge. Dieser Platz grenzt unmittelbar an den ersten Garten der Reihenhaussiedlung an. Kaufinteressenten verhandeln in unmittelbarer Nähe zu den Gärten, haben Einsicht in die Grundstücke. Privatsphäre ist nicht mehr gegeben.
Wie ist die Rechtslage? Kann man den Händler zur Errichtung eines Sichtschutzes zwingen?
Selbst ist die Frau, der Mann und setzt einen Sichtschutz wenn man nicht gesehen werden möchte.
Es ist beim Bauamt nachzufragen, ob ein Sichtschutz gesetzt werden kann.
Wer an der Bundesstraße wohnt, muss mit stoßweisen Lärm rechnen.
Ob es zu einer erhöhten Lärmbelästigung kommen kann, sollte vorher geklärt werden. Eine Messung vor Abholzung und danach ist angebracht, wenn es nicht schon zu spät ist.
Die Messung wird über eine bestimmte Zeit durchgeführt und dann der integrale Wert berücksichtigt. _________________ Sie sind hier im Forum Deutsches Recht.
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Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die Dummheit. (A. E.)
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