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Internetanbieter mit faulen Tricks

 
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Thomas_Capri
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.06.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 20.06.08, 10:00    Titel: Internetanbieter mit faulen Tricks Antworten mit Zitat

Ich habe einen Internet/Telefonvertrag abgeschlossen. Laut der Informationen auf der Homepage des Anbieters brauche ich dafür keinen normalen Telefonanschluss mehr. Auch der Verfügbarkeitscheck war positiv. Während des gesamten Bestellvorgangs, den ich inzwischen schon mind. 10mal wiederholt habe, gab es keinen Hinweis, dass in manchen Anschlussgebieten ein normaler Telefonanschluss doch noch benötigt wird.
Als dann nach einem Monat die Rechnung auch von meinem standard-Telefonanschlussanbieter kam war ich doch sehr verwundert. Ein Blick auf die Homepage meines Internetsanbieters zeigte mir, dass dort immer noch mit "kein standard Telefonanschluss nötig" geworben wird. Auf Nachfrage sagte man mir lapidar, dass das halt bei mir nicht gehen würde.
Ich habe natürlich dann sofort gekündigt, ich meine, dass das eine absolute Frechheit ist, aber ich bin offenbar an die 24 Monate Mindestlaufzeit gebunden.
Wie ist da die Rechtslage?
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rettich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 1053
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 20.06.08, 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

Mal kurz ohne groß nachgeschlagen zu haben:

Eine außerordentliche fristlose Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses sollte problemlos möglich sein, wenn der Vertragspartner die geschuldete Leistung nicht erbringt.

Die geschuldete Leistung war hier Telefon-/Internetzugang ohne die Notwendigkeit eines zusätzlichen Standardtelefonanschlusses. Die Leistung wurde nicht erbracht (evtl. ist sie sogar unmöglich).

Im Regelfall muss man dem Vertragspartner eine Frist zur Leistung setzen und kann erst nach erfolgloser Fristsetzung kündigen. Im vorliegenden Fall könnte aber wegen der technischen Gegebenheiten absehbar sein, dass die Fristsetzung erfolglos bleiben wird. Deswegen könnte hier auch eine Kündigung ohne vorherige Fristsetzung in Frage kommen.

(Übrigens ist es im Sinne der Forenregeln besser, die Frage neutraler zu formulieren, also nach dem Muster: Jemand hat einen Vertrag geschlossen...)
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