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Verfasst am: 20.06.08, 21:06 Titel: Grundversorgung der Bürger durch Polizei
Guten Abend,
ich hätte gerne Auskunft darüber, inwieweit die Polizei eine gewisse Grundversorgung sicherstellen muss und wie dafür die Kriterien sind.
Folgendes Beispiel dazu:
In einer Kleinstadt, die in einem ländlichen Gebiet liegt, wird die Polizeistation abends und am Wochenende geschlossen. Dann ist die nächste Polizeistation zuständig, die 30 km entfernt liegt. Wenn da mal die Polizei gerufen wird, dann hatte es im Einzelfall schon mal eine gute Stunde gedauert, bis die Polizei eintraf.
Selbst im Notfall dauert es ja doch eine gewisse Zeit, bis die Polizei eintreffen kann. Der Einbrecher kann sich also ruhig Zeit lassen, denn die 30km müssen ja erst mal gefahren werden
Gibt es hierzu irgendwelche Normen? Für Antworten vielen Dank im voraus! _________________ Liebe Grüße
Mary-Anne
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 20.06.08, 22:07 Titel: Re: Grundversorgung der Bürger durch Polizei
Mary-Anne hat folgendes geschrieben::
Gibt es hierzu irgendwelche Normen?
Nachdem ich gestern abend vor der amerikanischen Botschaft in Berlin ein nettes Gespräch mit einem ob seiner Tätigkeit nur sehr eingeschränkt begeisterten Beamten hatte, würde ich die Antwort so formulieren: nein, nur (haushalts-) politische Entscheidungen. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
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