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Sturz betrunken zur Musterung
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 21.06.08, 00:15    Titel: Antworten mit Zitat

Lesen Hilft: "Höherrangiger Interessen". Das bedeutet nicht, daß alles an jeden weitergegeben werden darf. Da muss schon abgewogen werden, ob der Datenschutz des Wehrpflichtigen nicht höher einzustufen ist, als das Interesse eines dritten.

Bei jemanden, der besoffen bei der Musterung aufkreuzt, oder die Haarspitzen noch so voll THC hat, daß es ertragreicher wäre, dessen Haare zu rauchen, da sehe ich schon ein berechtigtes Interesse der Allgemeinheit, andere Verkehrsteilnehmer vor ihm zu schützen.
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 21.06.08, 12:54    Titel: Antworten mit Zitat

ZetPeO hat folgendes geschrieben::
Das kann doch nicht ernst gemeint sein.
Kann wohl.

ZetPeO hat folgendes geschrieben::
Diese Formulierung und die hier vertretene Auslegung würde ja sogar eine Mitteilung an einen Arbeitgeber rechtfertigen.
Das würde ich zwar nicht so sehen, aber wenn Sie meinen...

ZetPeO hat folgendes geschrieben::
Eine entsprechende Weiterleitung an die Führerscheinzulassungsstelle, oder an wen auch immer womöglich dann auch noch mit Konsequenzen, sind für mich ein klarer Fall von Willkür im Amt, übler Nachrede und Verleumdung.
Sehe ich nicht so. Willkür würde ausscheiden weil gesetzliche Grundlage vorhanden, üble Nachrede und Verleumdung kann bei
udek hat folgendes geschrieben::
sturz betrunken zur Musterung erscheint
wohl auch eher nicht angenommen werden.
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