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Preisangabenverordnung bei Sets

 
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crowl
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.02.2008
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 09.06.08, 22:42    Titel: Preisangabenverordnung bei Sets Antworten mit Zitat

Hallo, wieder einmal eine Frage bei der ich als Laie aus den Gesetzestexten nicht schlau werde.

Laut Preisangabenverordnung müssen bestimmte Artikel mit einem Grundpreisangabe versehen werden. Wie ist aber vorzugehen, wenn mehrere Produkte in einem Set (Setpreis) verkauft werden z.B.

a) Set 1 beinhaltet: Produkt X 120 ml, Produkt Y 80 ml, Produkt Z 33 ml
b) Set 2 beinhaltet: Produkt X 120 ml, Produkt A keine Grundpreis nötig

Für Ihre Hilfe bin ich dankbar.
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DefPimp
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2007
Beiträge: 377
Wohnort: Geistig und körperlich: Hessen

BeitragVerfasst am: 22.06.08, 09:08    Titel: Antworten mit Zitat

Moin.

Ich stelle da mal den §9 IV Nr. 2 PangV in den Raum. Hiernach sind Waren, die verschiedene, nicht miteinander vermischte Erzeugnisse enthalten (also z.B. Sets) von der Pflicht zur Grundpreisangabe befreit.

Für Set 1 vermute ich also keine Verpflichtung zur Grundpreisangabe.

Set 2 besteht, nimmt man es genau, aus Produkt X mit einer Draufgabe (naja, nicht im wirklichen Sinn, aber so ungefähr), daher vermute ich, dass in diesem Fall die Grundpreisangabe für X sein muss.

Mfg DefPimp
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Personalführung ist die Kunst, den Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.
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