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Verfasst am: 09.06.08, 22:42 Titel: Preisangabenverordnung bei Sets
Hallo, wieder einmal eine Frage bei der ich als Laie aus den Gesetzestexten nicht schlau werde.
Laut Preisangabenverordnung müssen bestimmte Artikel mit einem Grundpreisangabe versehen werden. Wie ist aber vorzugehen, wenn mehrere Produkte in einem Set (Setpreis) verkauft werden z.B.
a) Set 1 beinhaltet: Produkt X 120 ml, Produkt Y 80 ml, Produkt Z 33 ml
b) Set 2 beinhaltet: Produkt X 120 ml, Produkt A keine Grundpreis nötig
Anmeldungsdatum: 08.03.2007 Beiträge: 377 Wohnort: Geistig und körperlich: Hessen
Verfasst am: 22.06.08, 09:08 Titel:
Moin.
Ich stelle da mal den §9 IV Nr. 2 PangV in den Raum. Hiernach sind Waren, die verschiedene, nicht miteinander vermischte Erzeugnisse enthalten (also z.B. Sets) von der Pflicht zur Grundpreisangabe befreit.
Für Set 1 vermute ich also keine Verpflichtung zur Grundpreisangabe.
Set 2 besteht, nimmt man es genau, aus Produkt X mit einer Draufgabe (naja, nicht im wirklichen Sinn, aber so ungefähr), daher vermute ich, dass in diesem Fall die Grundpreisangabe für X sein muss.
Mfg DefPimp _________________ Personalführung ist die Kunst, den Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.
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