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Verfasst am: 22.06.08, 01:39 Titel: Notenauskunft über das ganze Schuljahr
Hallo
es geht um das Gymnasium, NRW
Wie sieht es dort mit der Notenauskunft aus? Ist ein Lehrer dazu verpflichtet, dem Schüler alle über ihn angefertigten Noten auf Anfrage mitzuteilen??
Es geht darum, dass ein Schüler fragen bezüglich seiner Benotung der Stufe 13 hat. Die Abiturprüfungen wurde ja bereits absolviert, trotzdem müsste der Lehrer doch noch alle Noten haben?
Ich dachte immer, die Lehrer tragen die Noten in ein Buch ein, wo die Noten aller Klassen stehen, in denen der Lehrer unterrichtet?
Bis wann werden Noten aus der Stufe 13 aufgehoben? Bis zum Schulende des Schülers? Oder werden diese Noten archiviert? Muss der Lehrer die Noten vor der Festlegung der Endnote an die Schulleitung weitergeben, oder bleiben die Noten weiterhin in seinem Besitz?
Liebe Grüße
Das Schulgesetz in NRW verpflichtet den Lehrer, jederzeit den Schüler auf Anfrage über seinen Leistungsstand informieren zu können und seine Bewertung begründbar zu gestalten. Wie das aussieht, kennt man als Schüler: "Herr Hugendubel, wie stehe ich den jetzt in Englisch? - Schauen wir mal, die beiden Tests hast du "drei" geschrieben und die Klausur war "zwei plus". Du bist in letzter Zeit etwas still im Unterricht, da must du was machen - gucken wir mal, wie die nächste Klausur wird, momentan würde ich dir noch eine "zwei" geben."
In NRW ist prinzipiell nur geregelt, dass sich Schulnoten aus schriftlichen Leistungen (Klausuren) und sonstiger Mitarbeit zusammensetzen, die jeweils die Hälfte der Gesamtnote ausmachen, aber nicht arithmetisch verrechnet werden dürfen. Wie genau sich die sonstige Mitarbeitsnote zusammensetzt, liegt im Ermessen des Lehrers. In welcher Form er sie für sich dokumentiert, auch.
Aktenkundig werden die Noten bei der Zeugniskonferenz. Das Zeugnis mit den Noten kommt in die Schülerakte. Die Eindrücke, mit denen der Lehrer zu seiner Bewertung kommt, werden nicht offiziell archiviert, aber natürlich muss der Lehrer auch im Nachhinein seine Bewertung begründen können - für den Fall von Widersprüchen etc.
Wie sieht es dort mit der Notenauskunft aus? Ist ein Lehrer dazu verpflichtet, dem Schüler alle über ihn angefertigten Noten auf Anfrage mitzuteilen??
Ja.
Zitat:
Es geht darum, dass ein Schüler fragen bezüglich seiner Benotung der Stufe 13 hat. Die Abiturprüfungen wurde ja bereits absolviert, trotzdem müsste der Lehrer doch noch alle Noten haben?
Nicht zwingend. Aber sie stehen im Notenbogen in der Schülerakte.
Zitat:
Ich dachte immer, die Lehrer tragen die Noten in ein Buch ein, wo die Noten aller Klassen stehen, in denen der Lehrer unterrichtet?
Das ist das private Spaßvergnügen der Lehrer. Ich führe kein solches Notenbuch; ich habe für jeden Kurs eine eigene Mappe, da kommen bei mir auch die Noten rein.
Zitat:
Bis wann werden Noten aus der Stufe 13 aufgehoben?
Bis zum Fristablauf. Wie die Verjährungsfristen für Einspruch etc. sind, hab' ich aber grad' nicht parat.
Zitat:
Bis zum Schulende des Schülers?
Länger. Es könnte ja einer auf die Idee kommen, gegen sein Abitur zu klagen - dann müssen Unterlagen da sein.
Zitat:
Oder werden diese Noten archiviert?
Die Schülerakte, in der sie stehen, wird archiviert.
Zitat:
Muss der Lehrer die Noten vor der Festlegung der Endnote an die Schulleitung weitergeben,
Nein.
Zitat:
oder bleiben die Noten weiterhin in seinem Besitz?
In Bayern müssen die "in digitaler Form gespeicherten" Noten nach dem Ende des Schuljahres gelöscht werden, in Papierform muss man sie 2 Jahre aufbewahren und anschließend vernichten. NRW: Weiß ich nicht. _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Habe ein noch paar Fragen: Was ist damit gemeint, man dürfe die Noten nicht arithmetisch verrechnen dürfen? Kann mir das vielleicht jemand an einem Beispiel zeigen? - Danke!
Das Hauptproblem (weshalb auch dieses Thema eröffnet wurde) ist, dass ein Schüler Auskunft über seine einzelnen Noten der gesamten 13 haben wollte, der Lehrer sagte allerdings die habe er nicht mehr und sie seinen bei der Schulleitung. Auf die Bitte, die Noten zu holen oder einen Termin zu vereinbaren, wo Noteneinsicht gewährt werden kann, sagte der Lehrer nur, dass er dazu keine Zeit habe und da das Schuljahr für die Abiturienten sowieso beendet sei, wären einzelne Noten für den Schüler nicht mehr interessant. Der Schüler bat aber wiederholt darum, Noteneinsicht zu erhalten um seine Note nachvollziehen zu können. Lehrer war aber strikt dagegen und hat auch keine Bemühungen gezeigt, die Noten zu beschaffen.
Man vermutet, der Lehrer wolle die Noten nicht zeigen, da er weiß, das der Schüler die Noten nur haben will um seine Zeugnisnote anzufechten.
Was würde man in so einem Fall empfehlen? Direkt zu Direktor?? Sagen wir, der Lehrer würde mitbekommen, das man sich über ihn beschweren will und die Noteneinsicht fordert, hätte der Lehrer noch die Möglichkeit, bevor das ganze passiert, die Noten heimlich zum Nachteil des Schülers zu ändern????
Habe ein noch paar Fragen: Was ist damit gemeint, man dürfe die Noten nicht arithmetisch verrechnen dürfen? Kann mir das vielleicht jemand an einem Beispiel zeigen?
Schriftliche Leistungen: 1
Sonstige Mitarbeit: 2
Rechnerische Festlegung: 3/2= 1,5 entspricht der Note (gut), gerundet nach dem Grundsatz, dass im Nachkommabereich ab 5 aufgerundet wird. Dieses (kaufmännische?) Rundungsverfahren, aber auch andere Rundungsverfahren sind unzulässig, es gilt das pädagogische Ermessen.
Im obigen Beispiel wären beispielsweise folgende Überlegungen einzubeziehen:
Noten im Bereich sonstige Mitarbeit:
Kontinuität und Qualität der mündlichen Beiträge:1
Leistungen im Bereich kooperativer Unterrichtsformen: 4
Gelegentliche schriftliche Übungen:2
Referat(e):1
Hausaufgaben (unter pädagogischen Gesichtspunkten gewürdigt, aber nicht benotet): vollständig, sorgfältig und nachvollziehbar selbstständig angefertigt.
Gerechtfertigt wäre also auch die Note sehr gut, weil die "Minderleistung" lediglich einen Teilbereich betrifft.
Vielen Dank, die Antwort hat mir seeeeeeeehr (!!!!) weiter geholfen aber führt zeitgleich dazu, das ich mich wieder sehr aufrege! Denn viele Lehrer gehen nur nach dem rechnerischen! Wie kommts? Sind viele Lehrer nicht darüber informiert oder tun sie es, weil es leichter ist?? Oder weil sie denken, die Schüler merken es eh nicht?!
Ich erleutere den Fall, um den es hier konkret geht:
Es geht um das Fach ********.
Die Klasse hat insgesamt 15 Schüler.
13 Schüler (darunter Schüler A und Schüler B) werden von dem Lehrer mit mangelhaft als Endnote bewertet.
Lediglich 2 Schüler erhalten die Note ausreichend.
Die Schüler mit der ausreichenden Note sind zufrieden, denken sich "Hauptsache keine 5"
Schüler A findet seine mangelhafte Note unfair!
Er hatte alle Klausuren "mangelhaft" und "ungenügend", genau wie Schüler B und der Rest der Klasse. Allerdings wurde auch eine Facharbeit der Schüler angefertig welche die gleiche Gewichtung wie eine Klausur hat.
In dieser Facharbeit hatte Schüler A die Note "gut". Als einziger aus der Klasse! Schüler B hatte in dieser Facharbeit die Note "ungenügend". Mündlich ist Schüler A auch stärker als Schüler B. Trotzdem erhalten beide eine mangelhafte Endnote.
Auch wenn für Schüler A rechnerisch eine 5 als Endnote vom Lehrer errechnet wird, sollte er nicht berücksichtigen das Schüler A im Vergleich zu Schüler B teilweise eindeutig bessere Leistungen hatte, während Schüler B garkeine guten Leistungen erbracht hat??
Könnt Ihr als Lehrer nachvollziehen das sich Schüler A hier unfair behandelt fühlt??
Schließlich hatte Schüler A im Vergleich zu Schüler B wenigstens eine gute Leistung erbracht und auch mündlich deutlich mehr getan. Trotzdem wird er mit jemandem in den Topf geworfen, er das ganze Jahr über GARKEINE Leistung erbracht hat, die besser als mangelhaft war!
Denn viele Lehrer gehen nur nach dem rechnerischen! Wie kommts?
Wenn "rein rechnerisch" aus mündlich und schriftlich eine 3,02 rauskommt, dann ist "rein pädagogisch" keine 2 oder 4 auf dem Zeugnis mehr möglich.
Zitat:
Sind viele Lehrer nicht darüber informiert oder tun sie es, weil es leichter ist?? Oder weil sie denken, die Schüler merken es eh nicht?!
Bei uns legt die Gesamtkonferenz fest, wo der pädagogische Ermessensspielraum liegt. Bei der einen Schule zwischen x,47 und x,53; bei der anderen zwischen x,42 und x,58. Je nach "Ermessen" kann dann die Note x oder x+1 gegeben werden.
Zitat:
Ich erleutere den Fall, um den es hier konkret geht:
Konkrete Rechtsberatung ist hier nicht erlaubt - und mit den gemachten Angaben kann man auch nicht viel anfangen. Nur kurz: 4,71 ist zwar mehr als eine halbe Note besser als 5,35; trotzdem bekommen beide Schüler eine 5, weil der Ermessensspielraum hier eben nicht mehr greifen kann. _________________ mitternächtliche Grüße.
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An meiner Schule wäre "automatisch" bis einschließlich 4,50 die 4 gegeben worden; ab 4,45 könnte man die "pädagogische Note" 5 geben. Aber für NRW: Sorry, das weiß ich nicht. Ist zum einen nicht Bayern, zum zweiten nicht "meine" Schulform und zum dritten kenne ich die entsprechenden Erlasse oder Konferenzbeschlüsse nicht.
Aber was ist denn, wenn ein Lehrer für seine Benotung einen pädagogischen Grund vorlegt, denn der Schüler absolut nicht nachvollziehen kann? Muss der Lehrer diesen auch begründen können? Was ist, wenn Schüler mit der Begründung nicht einverstanden sind?
Der "Dienstweg" wäre Fachlehrer, Klassenleiter, Fachleiter, Schulleitung, Ministerialbeauftragter, Ministerium. Oder man sucht sich einen Anwalt und klagt beim Verwaltungsgericht (falls das geht).
Sprich: Wenn der notengebende Fachlehrer bei seiner als ungerecht empfundenen Note bleibt, fragt man den Klassenlehrer, wenn der "nichts macht" (oder selber der Fachlehrer ist), geht man zum Fachleiter oder (wenn es z. B. an sehr kleinen Schulen keine Fachleiter gibt) zur Schulleitung.
Ich finde es sowieso etwas sehr merkwürdig, dass in einem Kurs insgesamt 13 x die 5 und nur 2 x die 4 vergeben werden kann und die Schüler sich das einfach so gefallen lassen. Da kann doch was nicht stimmen! Entweder sind die Schüler komplette Volltrottel und unterirdisch doof (dann würde man das aber auch in anderen Fächern merken) oder der Lehrer ist fachlich 'ne blankpolierte Null und didaktisch ein Totalversager (dann wird's allerhöchste Zeit, dass die Schulleitung aufwacht und so einem zumindest keine Abschlusklassen mehr gibt) oder die Prüfungen passen von vorn bis hinten nicht zum behandelten Stoff oder sind vom Niveau her völlig unangemessen (auch dann hätte die Schulleitung längst eingreifen müssen). _________________ mitternächtliche Grüße.
Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser.
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Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Ein Automatismus bei der Notenfestlegung ist in NRW ausdrücklich ausgeschlossen, auch durch Beschlüsse von Fachkonferenzen, die lediglich über Grundsätze der Leistungsbewertung befinden können.
Zitat:
Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (APO-GOSt)
Vom 5. Oktober 1998, zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. Mai 2006 (SGV. NRW. 223):
§ 13
Grundsätze der Leistungsbewertung
(1)[...] Eine rein rechnerische Bildung der Kursabschlussnote ist unzulässig,
vielmehr ist die Gesamtentwicklung der Schülerin oder des Schülers
im Kurshalbjahr zu berücksichtigen. [...]
Der Lehrer muss die Note erläutern und insofern auch begründen können. In seiner pädagogischen Einschätzung ist er aber weitgehend frei, wenn die Notengebung insgesamt nicht willkürlich erfolgt. Konkrete Anhaltspunkte für Letzteres sehe ich nach den bisherigen Beiträgen allerdings nicht. Möglicherweise bringt der Schüler in der Rückschau auch einige Dinge durcheinander, jedenfalls halte ich die Bewertung einer Facharbeit mit gleichem Gewicht wie eine Klausur für sehr merkwürdig. Eine Facharbeit ist lediglich in der Jahrgangsstufe 12 vorgesehen und ersetzt dort eine Klausur, nicht aber in der 13.
Im übrigen habe ich den Eindruck, dass der Schüler mit seinen Bedenken ohnehin sehr spät dran ist. Warum hat er diese Fragen nicht schon längst geklärt, Gelegenheit dazu hätte er genug gehabt.
Ein Recht darauf, alle möglichen Fragen nach einer Abschlussprüfung beantwortet zu bekommen, gibt es nicht:
Hier noch einmal die APO-GOSt:
Zitat:
§ 5
(3)Mit der Aushändigung des Zeugnisses oder
seiner Zustellung endet das Schulverhältnis.
Anders sieht es natürlich aus, wenn man beabsichtigt, gegen das Zeugnis Widerspruch einzulegen.
Danke für die Antworten! Das ganze wundert mich auch, diese ganzen 5en! Es gab während der Oberstufe bei diesem Lehrer NIE einen besseren Klassendurchschnitt als 5,0 bei Klausuren.
Leider trauen sich viele Schüler nicht, sich zu beschweren! Sie haben Angst, dass sie dann noch größere Probleme mit dem Lehrer bekommen! (der Lehrer ist gleichzeitig Abteilungsleiter). Aber jetzt wo es um die Abschlüsse geht, finde ich, dass man sich sowas nicht gefallen lassen sollte. Ich frage mich auch, ob der Direktor schläft und garnichts davon mitbekommt. In den Zeugniskonferenz müssen doch die anderen Lehrer stutzig werden, wenn sie sehen, dass bei ein Lehrer innerhalb einer Klasse nur 5en verteilt?!
Man wollte sich vorher beschweren. Aber man hat sich nicht getraut, da man Angst hatte der Lehrer würde während der Schulzeit dafür sorgen, das die Note noch schlechter wird! Das mit der Facharbeit wurde den Schülern schriftlich vom Lehrer mitgeteilt. In der 12 haben sie es zeitlich nicht geschafft gehabt. Das Schreiben, wo steht, das diese Arbeit wie eine Klausur zählt liegt mir vor.
Das Zeugnis wurde vom Schüler noch nicht entgegengenommen, er weigert sich, da ihm bisher noch keine Noteneinsicht durch den Lehrer genehmigt wurde. Vielmehr wird versucht, den Schüler vom Recht, Einblick in die Noten zu erhalten, abzuhalten.
@mitternacht: Bis wann wäre es denn noch eine 4? Bis 4,44??
Das ist genau die arithmetische Herangehensweise, die das NRW-Schulrecht ausdrücklich verbietet.
In meiner eigenen Bewertungspraxis halte ich mich an die Definition der Notenstufen:
- Eine sehr gute Leistung erfüllt die Erwartungen im besonderen Maße oder darüber hinaus.
- Eine gute Leistung erfüllt die Erwartungen voll und ganz.
- Eine befriedigende Leistung erfüllt die Erwartungen.
- Eine ausreichende Leistung erfüllt die Erwartungen trotz vorhandener Mängel.
- Eine mangelhafte Leistung erfüllt die Erwartungen nicht, weil sie Mängel aufweist, die allerdings in absehbarer Zeit beseitigt werden können.
- Eine ungenügende Leistung erfüllt die Erwartungen nicht, weil sie Mängel aufweist, die auch in absehbarer Zeit nicht beseitigt werden können.
Meinen Schülern gebe ich immer mündliche Erläuterungen, die zwar auf Arbeitserbebnisse verweisen, aber nicht mit irgendwelchen Nachkommastellen und Rechenprozessen operieren. Meine Schüler finden das gut, ich finde das gut und ich kann mit gutem Gewissen sagen, dass ich den Willen des Gesetzgebers ausführe.
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