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Verfasst am: 21.06.08, 13:02 Titel: Wer haftet für Vergehen: Accountbesitzer oder Accountnutzer?
Guten Tag,
meine Frage ist, wer für ein im Internet mit einem Account auf einer Webseite begangenes Vergehen haftet, derjenige, der den Account erstellt hat und diesen eigentlich nutzt, oder derjenige, der sich zum Zeitpunkt des Vergehens mit diesem Account eingeloggt hat und tatsächlich zum Tatzeitpunkt vorm PC saß und auch das Vergehen begangen hat.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 21.06.08, 14:31 Titel:
In der Regel letzterer.
Je nach Umständen könnte man eine Mitstörerhaftung konstruieren (etwa wenn der Inhaber weiß, daß der Nutzer Unsinn anstellen könnte, also etwa bei einem Auktionshaus mit seinem Account schon gesperrt wurde etc.). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 22.06.08, 03:55 Titel:
Ein Gericht kann Sachbeweise, Zeugenaussagen und Gutachten als Beweismittel verwenden, darüber hinaus Indizienketten, Plausibilitäten und Wahrscheinlichkeiten usw. Dazu konsultiere man die Strafprozessordnung oder einen Anwalt.
Glaubwürdiger wirkt, wer Mitbewohner als Mitbenutzer angibt als Wildfremde oder gar Marsmenschen. Eine Halterhaftung mit Fahrtenbuch wie beim Pkw ist noch nicht vorgesehen, kann aber kommen, wenn das überhand nimmt.
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