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Wer haftet für Vergehen: Accountbesitzer oder Accountnutzer?

 
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IT_SAW
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.06.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 21.06.08, 13:02    Titel: Wer haftet für Vergehen: Accountbesitzer oder Accountnutzer? Antworten mit Zitat

Guten Tag,

meine Frage ist, wer für ein im Internet mit einem Account auf einer Webseite begangenes Vergehen haftet, derjenige, der den Account erstellt hat und diesen eigentlich nutzt, oder derjenige, der sich zum Zeitpunkt des Vergehens mit diesem Account eingeloggt hat und tatsächlich zum Tatzeitpunkt vorm PC saß und auch das Vergehen begangen hat.

Wie ist die Rechtslage?

Danke im Voraus
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 21.06.08, 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

In der Regel letzterer.
Je nach Umständen könnte man eine Mitstörerhaftung konstruieren (etwa wenn der Inhaber weiß, daß der Nutzer Unsinn anstellen könnte, also etwa bei einem Auktionshaus mit seinem Account schon gesperrt wurde etc.).
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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IT_SAW
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 21.06.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 21.06.08, 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ok, danke schon mal.

Aber wie soll denn ein Gericht dann zweifelsfrei feststellen können, wer das Vergehen begangen hat? In dubio pro reo oder nicht?
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Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 22.06.08, 03:55    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Gericht kann Sachbeweise, Zeugenaussagen und Gutachten als Beweismittel verwenden, darüber hinaus Indizienketten, Plausibilitäten und Wahrscheinlichkeiten usw. Dazu konsultiere man die Strafprozessordnung oder einen Anwalt.

Glaubwürdiger wirkt, wer Mitbewohner als Mitbenutzer angibt als Wildfremde oder gar Marsmenschen. Eine Halterhaftung mit Fahrtenbuch wie beim Pkw ist noch nicht vorgesehen, kann aber kommen, wenn das überhand nimmt.

Gruß aus Berlin, Gerd
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 23.06.08, 11:36    Titel: Antworten mit Zitat

IT_SAW hat folgendes geschrieben::
In dubio pro reo oder nicht?


Im Zivilrecht eher "oder nicht". Cool
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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