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kein Ticket

 
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LoneWulf
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 16
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 23.06.08, 13:26    Titel: kein Ticket Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hatte für meine Frau einen one-way Flug nach Bangkok übers Internet gebucht.
Bekam ein Bestätigungsmail " Ihr Flug wurde erfolgreich gebucht!"
So fuhr ich meine Frau mit dem Pkw zum Flughafen (260 km) um am Ticketschalter zu erfahren, dass das Ticket storniert wurde. Zu diesen günstigen Konditionen ist nun jedoch kein Ticket mehr zu bekommen. Der Flieger hätte noch Platz gehabt ...
Ich erhielt keine Mitteilung über einen Storno.

Anfrage beim Reisebüro, welches mir die Bestätigung sendete, warum storniert wurde und wie sie sich in der Schadensersatzfrage stellen, blieb bislang ohne Antwort.
Rechnungsbetrag wurde nicht von meinem Konto abgebucht.

Hier greift doch sicherlich BGB §651e ?
(4) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasste, den Reisenden zurückzubefördern.

Macht es Sinn meinen Rechtsschutz zu bemühnen?
Immerhin 520 Kilometer umsonst Co2 in die Luft geblasen.
Stundenlang im Stau gestanden...

Lone
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Susi23
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.08.2007
Beiträge: 661

BeitragVerfasst am: 23.06.08, 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

Zunächst den Schaden gegenüber dem Vertragspartner selber mit Fristsetzung beziffern. Sollte diese ergebnislos verstreichen, einen Rechtsanwalt aufsuchen.
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LoneWulf
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 16
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 23.06.08, 18:31    Titel: kein Ticket Antworten mit Zitat

Danke Susi23

Habe nun ein Angebot für ein neues Ticket erhalten und bekomme es laut Reisebüro 50,- günstiger als in der Buchungsmaschine ausgewiesen.
Wenn ich jedoch in der Buchungsmaschine nachsehe, sind es lediglich 20,- die mir nachgelassen werden, somit immer noch 90,- teurer als das alte Ticket.

Der Spaß kostet mich also nun 90,- mehr zuzüglich meiner Spritkosten für 520 Kilometer.

Buche ich über anderen Airport oder andere Buchungsmaschine(n) gibt es nur Flüge, die bedeutend teurer sind oder eben diesen Flug zu teureren Konditionen als ursprünglich.

Wenn ich das Angebot annehme habe ich wol meine Ansprüche verwirkt nehme ich an?
Aber lohnt der Streitwert (90,-+Sprit für die 520 km) ein Fass draus zu machen?

Danke

Lone
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 25.06.08, 11:55    Titel: Antworten mit Zitat

Zunächst einmal: wurde nur ein Flug gebucht, also keine Pauschalreise, dann triftt § 651 BGB nicht zu. Es liegt dann ein Beförderungsvertrag vor.

Liegt die Schuld beim vermittelnden Reisebüro:
Meines Erachtens unstreitig wäre dann ein Schaden aus den unterschiedlichen Ticketpreisen. Die Sache mit einer erfolglosen Anreise, sprich Ersatz der Anreisekosten, sehe ich eher zweifelnd. Hier könnte auch die Entscheidung heissen, dass nur das günstigste Verkehrsmittel bzw. dessen Gegenwert ersetzt werden müsste.

Liegt die Schuld bei der Fluglinien, so wird man sich mit der Fluggesellschaft bzgl. Schadenersatz in Verbindung setzen müssen. Die Erfahrung hier zeigt aber, dass man ohne Rechtsanwalt nichts bewirken wird.

Meint
Peter
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LoneWulf
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 16
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 25.06.08, 18:41    Titel: kein Ticket Antworten mit Zitat

habe den Preis für das neue Ticket noch etwas weiter drücken können.
Leider immer noch 60,- teurer als der ursprüngliche Ticketpreis.
Benzin wird mich schätzungsweise um die 65,- für die Strecke kosten.
Somit rund 125,- Mehrkosten.

Das Reisebüro selbst habe ich am wenigsten in Verdacht.
Kann nur spekulieren, dass bei der Preiserhöhung was falsch gelaufen ist. Vielleicht technisches Problem beim einspielen der neuen Preisliste. Da ich keine Mitteilung über den Storno erhielt. Oder die Flugesellschaft wollte einfach nimmer zu diesem Preis...

Ist zwar ärgerlich aber der neue Ticketpreis ist immer noch der günstigste Flug, den ich derzeit finden kann.

Werde die Sache somit auf sich beruhen lassen.

Vielen Dank an Susi23 und an mosaik
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AntoniaW
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.03.2008
Beiträge: 173

BeitragVerfasst am: 25.06.08, 23:03    Titel: Antworten mit Zitat

Wie es scheint, geht es denn nur noch ums Sparen bis zum Allerbilligsten und um Preisangebote bis zum Unhaltbaren? Traurig!
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elcativa
Gast





BeitragVerfasst am: 25.06.08, 23:55    Titel: Antworten mit Zitat

AntoniaW hat folgendes geschrieben::
Wie es scheint, geht es denn nur noch ums Sparen bis zum Allerbilligsten und um Preisangebote bis zum Unhaltbaren? Traurig!


Wer billig kauft, kauft 2mal.
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LoneWulf
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 16
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 26.06.08, 00:14    Titel: kein Ticket Antworten mit Zitat

Da ist nichts traurig AntoniaW, wenn Verbraucher den günstigsten Preis wählen.
Zumal es sich um keine never come back Airline handelt...
Abgesehen davon ist es nur der günstigste noch nicht ausgebuchte Non Stop Flug. Es geht also durchaus noch billiger, wenn frühzeitg gebucht wird, oder Fielflieger-Rabatt genutzt wird...
Und ich vertraue meine Frau nicht jeder Airline an. Der Preis ist nur 1 Kriterium aber nicht das Einzigste.
Eine Buchung nach Bestätigung ohne Information zu stornieren ist ja wohl auch ein Unding. Und der Flughafen lag leider nicht um die Ecke...

Da ist es doch wohl legitim, dass ich für das neue Ticket den Preis weitmöglichst drücke.
Ich bin ein Mensch, er das Motto "leben und leben lassen" auch lebt.
Da gibt es zahllose Beispiele meines Verhaltens dafür in der Vergangenheit.
Nur in diesem Fall ging es eben um eine Entschädigung für das verpatzte Ticket.
Wobei ich nun ja trotz handeln noch Mehrkosten habe.
Also auch hier leben und leben lassen...

Lone
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AntoniaW
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.03.2008
Beiträge: 173

BeitragVerfasst am: 26.06.08, 08:13    Titel: Antworten mit Zitat

@LoneWulf

Mein Kommentar sollte Dich nicht persönlich angreifen. Deshalb habe ich auch auf die Dichotomie von billig kaufen UND billig verkaufen hingewiesen. Den Vorwurf, die Airline habe aus fehlerhafter Preispolitik (orientiert am Sparwunsch der Kunden) ohne Warnung und Beleg stornier, hast Du selbst ins Spiel gebracht.
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svenvanhien
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.04.2007
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 30.06.08, 12:29    Titel: Antworten mit Zitat

Haben Sie nach der Buchung eine E-Ticket Nummer erhalten? Die E-Ticket Nummer ist i.d.R. eine 9 bis 12-stellige Zahl.
Bitte schauen Sie auf Ihre Reisebestätigung

Falls ja, dann hatten Sie ein Ticket.
Wenn Sie die Fluggesellschaft dann am Abreisetag nicht befördert, dann haben Sie Anspruch auf EUR 600,- laut EU Verordnung.
Über eine Stornierung müssen sie dann informiert werden, aber auch dann kann sich die Fluggesellschaft nicht einfach aus der Verantwortung ziehen.

Falls nein (keine E-Ticket Nummer), dann ist kein Beförderungsvertrag zu Stande gekommen, d.h. sie können keine Ansprüche geltend machen.

Sie sagten, es wären am Abflugstag noch Plätze frei gewesen. Für wie viel wurden Ihnen diese angeboten? Ich hätte Ihnen empfohlen sich ein neues E-Ticket ausstellen zu lassen, und dann den Differenzbetrag hinterher wiedergeholt.
Wenn Sie mit Kreditkarte gezahlt hätten, hätten Sie eine Rückbuchung wg. Nötigung zum Ticketkauf veranlassen können.
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Rolf22
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 523

BeitragVerfasst am: 02.07.08, 09:54    Titel: Antworten mit Zitat

"Wenn Sie mit Kreditkarte gezahlt hätten, hätten Sie eine Rückbuchung wg. Nötigung zum Ticketkauf veranlassen können."

Funktioniert das wirklich?
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svenvanhien
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.04.2007
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 03.07.08, 16:51    Titel: Antworten mit Zitat

Rolf22 hat folgendes geschrieben::
"Wenn Sie mit Kreditkarte gezahlt hätten, hätten Sie eine Rückbuchung wg. Nötigung zum Ticketkauf veranlassen können."

Funktioniert das wirklich?


Ja, wenn Ihnen z.B. am Urlaubsort der Rückflug verweigert wird und der Reisende sich ein neues Ticket bei der gleichen Airline kaufen muss, dann spricht das viel nach Nötigung.
Dann ist selbst bei Unterschrift unter Kreditkartenbeleg eine Rückbuchung möglich. Über die Rückbuchung entscheidet die kartenausgebende Bank und die entscheidet eher zum Gunsten des Reisenden/Kunden. Die Bank kann das Geld der Bank der Airline wieder einziehen.
Also der Grund der Rückflugverweigerung darf natürlich nicht beim Reisenden liegen (Flieger verpasst, Randale gemacht).

Gründe für Nötigung und Rückbuchung
z.B. Flug ist überbucht, fällt es, aber Airline weigert sich, Reisenden kostenfrei auf nächsten Flug umzubuchen.
- Airline beruft sich bei Verweigerung der Beförderung auf die AGB-Punkte, die aber unwirksam sind (z.B. Cross-Ticketing, Hidden-City)
- Reisender muss Gepäckgebühren bezahlen, obwohl die Gepräckebühren erst nach der Buchung eingeführt wurden. Keine Bezahlung = Keine Beförderung
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Risus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 1167
Wohnort: Düsseldorf reloaded

BeitragVerfasst am: 19.07.08, 10:57    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
ziemlich viel Unfug auf einmal!
Ich hatte zwar bereits in einem anderen Thread "svenvanhiens" Meinung zum Thema Charge Back widersprochen. Den hier hab ich aber erst jetzt entdeckt, und es kommt ein weiterer Irrtum hinzu, deshalb nochmal mein Senf dazu:
svenvanhien hat folgendes geschrieben::
Rolf22 hat folgendes geschrieben::
"Wenn Sie mit Kreditkarte gezahlt hätten, hätten Sie eine Rückbuchung wg. Nötigung zum Ticketkauf veranlassen können."

Funktioniert das wirklich?


Ja, wenn Ihnen z.B. am Urlaubsort der Rückflug verweigert wird und der Reisende sich ein neues Ticket bei der gleichen Airline kaufen muss, dann spricht das viel nach Nötigung.

Es gibt in diesem Fall weder vertragsrechtlich noch strafrechtlich relevante Gründe, das Kartenunternehmen zur Rückbuchung zu veranlassen.

Nein,
Charge Back "funktioniert" hier in der Regel NICHT, weil Einwendungen gegen das Grundgeschäft eben NICHT an das Kartenunternehmen oder die ausgebende Bank zu richten sind, sondern an den Vertragspartner (hier Airline).

Zitat:
Dann ist selbst bei Unterschrift unter Kreditkartenbeleg eine Rückbuchung möglich.
Trotz Besitz eines bezahltem Tickets nicht mitgenommen zu werden, falls man nicht ein neues Ticket kauft, mag zwar unangenehm sein. Es ist aber keine "Nötigung" im Sinne von § 240 StGB, mit welcher der Einsatz der Kreditkarte erzwungen worden wäre.

Zitat:
Über die Rückbuchung entscheidet die kartenausgebende Bank

stimmt
Zitat:
und die entscheidet eher zum Gunsten des Reisenden/Kunden.

Ohne Rechtsanspruch des Kunden auf Rückbuchung wohl eher nicht.

Zitat:
Die Bank kann das Geld der Bank der Airline wieder einziehen.

Schön wär's. Wenn das so einfach wäre, würde sich manches Kartenunternehmen freuen.

Zitat:
Gründe für Nötigung und Rückbuchung
z.B. Flug ist überbucht, fällt es, aber Airline weigert sich, Reisenden kostenfrei auf nächsten Flug umzubuchen.
- Airline beruft sich bei Verweigerung der Beförderung auf die AGB-Punkte, die aber unwirksam sind (z.B. Cross-Ticketing, Hidden-City)

Nein, ist alles keine (strafrechtlich bedeutsame) Nötigung, mit der ein Kreditkarteneinsatz erzwungen wurde.
Nötigung wäre z.B.:
- wenn der Kunde von einem Airline-Mitarbeiter mit vorgehaltener Waffe zum Kauf eines Tickets gezwungen worden wäre.
- wenn die Airline Kunden auf unbewohnten Inseln im Pazifik aussetzt und nur dann wieder abholenen will, wenn ein neues Ticket bei ihr bezahlt wird Winken

Strafbar wäre ausserdem, wenn der Kunde eine betrügerische Absicht der Airline beweisen kann, welche trotz Ticketverkauf zu keiner Zeit die Absicht hatte, den Kunden zu befördern
Für die Kartenfirma wäre das allerdings nur dann charge back-relevant, wenn gleichzeitig der Einsatz der Kreditkarte erzwungen wurde.

Zitat:
- Reisender muss Gepäckgebühren bezahlen, obwohl die Gepräckebühren erst nach der Buchung eingeführt wurden. Keine Bezahlung = Keine Beförderung

Nein, Charge back nur dann, wenn die Karte zusätzlich mit Gepäckgebühren belastet worden wäre, für welche keine Vertragsgrundlage besteht und der Kunde somit keinen Auftrag zum Einsatz der Karte dafür erteilt hat.
_________________
Die Zukunft hält grosse Chancen bereit - aber auch Fallstricke.
Der Trick dabei ist, den Fallstricken aus dem Weg zu gehen, die Chancen zu ergreifen. Und bis 6 Uhr wieder zuhause zu sein.
[ Woody Allen ]
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