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Moin zusammen,
Ich hab hier schon ne Stunde gesucht, nix gefunden
Person A hat ein 24 Monatsvertrag im Fitnessstudio abgeschlossen und sich beim Joggen im Sprunggelenk alle Bänder gerissen.
Er hat den Vertrag fristlos gekündigt, weil er auf unabsehbare Zeit kein Sport treiben darf, dies wurde vom Arzt bescheinigt. Das Studio erkennt die Kündigung nicht an und hat inzwischen einen Anwalt eingeschaltet.
Wie wäre jetzt die weitere Vorgehensweise?
Person A zählt zu den Geringverdienern, ist nicht Rechtschutzversichert und kann sich keinen Anwalt leisten.
Für Hilfe, bzw. Links zum nachlesen wäre ich dankbar.
Nur eine ernsthafte und dauernde Erkrankung berechtigt zur außerordentlichen Kündigung (z.B. OLG Frankfurt, Urteil v. 5.12.1994, Az: 6 U 164/93). Sonst besteht eventuell nur ein Anspruch auf Ruhen des Vertrages.
Was nun ernsthaft und dauernd ist, lässt sich teilweise nur in der Einzelbeurteilung ermitteln. "Unabsehbar" erfüllt nach meiner Meinung dieses Kriterium nicht. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
Naaabend,
als Geringverdiener steht Dir die kostenfreie Rechtsberatung zur Verfügung, mit Alg II Bescheinigung oder Bafögbescheid oder ähnlichem hingehen!
Imho würde ich sagen, dass Du nicht kündigen kannst, sondern den Vertrag über die Dauer der nachgewiesenen (!) Erkrankung aussetzen kannst, sprich Du bist von den Kosten über die Zeit freigestellt wirst , die am Ende wieder angehängt werden...so ist es zumindest in meinem Studio vereinbart...
Bin aber kein Rechtsexperte, sondern Studionutzer mit Kündigungsproblemen im alten Studio!
Dass man sich alle Bänder im Sprunggelenk reisst, heisst ja nicht automatisch, dass man z. B. den Bizeps oder die Rückenmuskulatur in selbigem Fitness-Studio trotzdem stärken könnte...
Trotzdem ich verstehe natürlich ihren Standpunkt und würde wohl als Fitnessstudiobetreiber hier Kulanz walten lassen, aber leider bin nicht ich sondern jemand anderer dort Chef....
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