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Jungendfreizeit Betreuung

 
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MalibuXX
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Anmeldungsdatum: 25.06.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 25.06.08, 08:32    Titel: Jungendfreizeit Betreuung Antworten mit Zitat

Hallo,

angenommen, Person A ist als Betreuer für eine Jugendfreizeit im südl. Europa eingesetzt. Die Fahrt umfasst ca 20 Jugendliche im Alter von 14-16 Jahren.
Als Co-Betreuer wird B für die Freizeit eingeteilt, ebenfalls männlich.

Auf der Freizeit gibt es jedoch auch weibliche Teilnehmer.

Bleibt nun die Frege, inwiefern a) das erlaubt ist, b) auf was man auf der Freizeit speziell achten muss?


lg
MalibuXX
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kili
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2006
Beiträge: 81

BeitragVerfasst am: 25.06.08, 09:04    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

ich denke, du brauchst erstmal ein schriftliches einverständnis der eltern und musst bei unter 16(?)-jährigen auf geschlechtstrennung beim übernachten achten (und durchsetzen).

das geschlecht der betreuerInnen ist meines wissens nach irrelevant.

bin kein rechtsberater und habe nur eigene erfahrungen bei freizeiten...

gruß:

kilian
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 25.06.08, 17:59    Titel: Antworten mit Zitat

Worin sollte denn eigentlich das Problem bestehen?
- Ich begreife die Frage gar nicht.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 25.06.08, 18:08    Titel: Re: Jungendfreizeit Betreuung Antworten mit Zitat

MalibuXX hat folgendes geschrieben::
...
Bleibt nun die Frege, inwiefern a) das erlaubt ist, b) auf was man auf der Freizeit speziell achten muss? ...

Hallo MalibuXX,

rechtlich ist diese Frage nicht geregelt. Bei gemischtgeschlechtlichen Jugendgruppenfahrten ist es aber im Interesse der männlichen Betreuer sehr ratsam auch Betreuerinnen dabei zu haben (§ 174 StGB).

Liebe Grüße

Klaus

Vertiefend siehe: Aufsichtspflicht.de
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Oktavia
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2008
Beiträge: 1236

BeitragVerfasst am: 27.06.08, 19:14    Titel: Antworten mit Zitat

Ist denn Person A nicht im Besitz einer gültigen Jugendleitercard? Risiken und Nebenwirkungen von Jugendfreizeiten werden in der Ausbildung eigentlich gut beschrieben.
Es kann einem Jugendleiter durchaus passieren dass er Alimente für ein bei einer solchen Fahrt gezeugtes Kind (Mutter und Vater Teilnehmende) zahlen muss.

Das Risiko vor allem bei einer Gruppe die ich nicht kenne wäre mir viel zu hoch. Hatte den Fall eines "Missbrauchs" einer Minderjährigen durch einen Minderjährigen auf so einer Freizeit. Strafrechtlich war das zum Glück für mich nicht relevant da wir als Team alles getan hatten um vorzubeugen. Aber ich bin mit dem Mädchen zu Polizei und Frauenarzt gegangen und ich glaube kaum, dass einer der Männer diesen Job hätte übernehmen können. Ausserdem neigen Mädchen dazu auch auf Freizeiten ihre Tage zu kriegen und oft verlieben sie sich in ihre Betreuer. Wie reagierst du dann?
Ich kann dir diese Broschüre des Landesjugendring Niedersachsen empfehlen da steht vieles drin was man als JugendleiterIn wissen sollte:

http://www.ljr.de/index.php?24&backPID=29&tt_products=1
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 27.06.08, 22:39    Titel: Antworten mit Zitat

Oktavia hat folgendes geschrieben::
Es kann einem Jugendleiter durchaus passieren dass er Alimente für ein bei einer solchen Fahrt gezeugtes Kind (Mutter und Vater Teilnehmende) zahlen muss.

Wen ihr das Alles so gut gelernt habt, dann dürftest du eigentlich wissen, dass das absoluter Unfug ist, was du da gerade erzählst. NIEMAND zahlt 'Alimente' für fremder Leute Kinder.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 28.06.08, 00:11    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten hat folgendes geschrieben::
Oktavia hat folgendes geschrieben::
Es kann einem Jugendleiter durchaus passieren dass er Alimente für ein bei einer solchen Fahrt gezeugtes Kind (Mutter und Vater Teilnehmende) zahlen muss.

Wen ihr das Alles so gut gelernt habt, dann dürftest du eigentlich wissen, dass das absoluter Unfug ist, was du da gerade erzählst. NIEMAND zahlt 'Alimente' für fremder Leute Kinder.

Hallo Karsten,

wenn wir statt "Alimente" besser Schadensersatz schreiben, dann kommen wir der Sache schon näher. Ferner muß eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegen, die zu dem Schaden (hier Schwangerschaft einer Minderjährigen) geführt hat. Damit sind wir beim BGB und den §§ 832 und 823 BGB. Und in der Tat mußten in der Vergangenheit schon Gruppenleiter Unterhalt an fremde Kinder wegen einer Aufsichtspflichtverletzung zahlen.

Liebe Grüße

Klaus
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 28.06.08, 01:39    Titel: Antworten mit Zitat

Auf den Unterschied wollte ich raus. Spielverderber. Winken
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Oktavia
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2008
Beiträge: 1236

BeitragVerfasst am: 28.06.08, 05:48    Titel: Antworten mit Zitat

Alimentieren= Unterhalten, Ernähren
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 28.06.08, 10:09    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten hat folgendes geschrieben::
... Spielverderber. Winken
Verlegen
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