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MalibuXX noch neu hier
Anmeldungsdatum: 25.06.2008 Beiträge: 3
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Verfasst am: 25.06.08, 08:32 Titel: Jungendfreizeit Betreuung |
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Hallo,
angenommen, Person A ist als Betreuer für eine Jugendfreizeit im südl. Europa eingesetzt. Die Fahrt umfasst ca 20 Jugendliche im Alter von 14-16 Jahren.
Als Co-Betreuer wird B für die Freizeit eingeteilt, ebenfalls männlich.
Auf der Freizeit gibt es jedoch auch weibliche Teilnehmer.
Bleibt nun die Frege, inwiefern a) das erlaubt ist, b) auf was man auf der Freizeit speziell achten muss?
lg
MalibuXX |
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kili FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 27.09.2006 Beiträge: 81
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Verfasst am: 25.06.08, 09:04 Titel: |
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hallo,
ich denke, du brauchst erstmal ein schriftliches einverständnis der eltern und musst bei unter 16(?)-jährigen auf geschlechtstrennung beim übernachten achten (und durchsetzen).
das geschlecht der betreuerInnen ist meines wissens nach irrelevant.
bin kein rechtsberater und habe nur eigene erfahrungen bei freizeiten...
gruß:
kilian |
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Karsten FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 25.06.08, 17:59 Titel: |
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Worin sollte denn eigentlich das Problem bestehen?
- Ich begreife die Frage gar nicht. |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 25.06.08, 18:08 Titel: Re: Jungendfreizeit Betreuung |
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MalibuXX hat folgendes geschrieben:: | ...
Bleibt nun die Frege, inwiefern a) das erlaubt ist, b) auf was man auf der Freizeit speziell achten muss? ... |
Hallo MalibuXX,
rechtlich ist diese Frage nicht geregelt. Bei gemischtgeschlechtlichen Jugendgruppenfahrten ist es aber im Interesse der männlichen Betreuer sehr ratsam auch Betreuerinnen dabei zu haben (§ 174 StGB).
Liebe Grüße
Klaus
Vertiefend siehe: Aufsichtspflicht.de |
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Oktavia FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.02.2008 Beiträge: 1236
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Verfasst am: 27.06.08, 19:14 Titel: |
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Ist denn Person A nicht im Besitz einer gültigen Jugendleitercard? Risiken und Nebenwirkungen von Jugendfreizeiten werden in der Ausbildung eigentlich gut beschrieben.
Es kann einem Jugendleiter durchaus passieren dass er Alimente für ein bei einer solchen Fahrt gezeugtes Kind (Mutter und Vater Teilnehmende) zahlen muss.
Das Risiko vor allem bei einer Gruppe die ich nicht kenne wäre mir viel zu hoch. Hatte den Fall eines "Missbrauchs" einer Minderjährigen durch einen Minderjährigen auf so einer Freizeit. Strafrechtlich war das zum Glück für mich nicht relevant da wir als Team alles getan hatten um vorzubeugen. Aber ich bin mit dem Mädchen zu Polizei und Frauenarzt gegangen und ich glaube kaum, dass einer der Männer diesen Job hätte übernehmen können. Ausserdem neigen Mädchen dazu auch auf Freizeiten ihre Tage zu kriegen und oft verlieben sie sich in ihre Betreuer. Wie reagierst du dann?
Ich kann dir diese Broschüre des Landesjugendring Niedersachsen empfehlen da steht vieles drin was man als JugendleiterIn wissen sollte:
http://www.ljr.de/index.php?24&backPID=29&tt_products=1 |
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Karsten FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 27.06.08, 22:39 Titel: |
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Oktavia hat folgendes geschrieben:: | Es kann einem Jugendleiter durchaus passieren dass er Alimente für ein bei einer solchen Fahrt gezeugtes Kind (Mutter und Vater Teilnehmende) zahlen muss. |
Wen ihr das Alles so gut gelernt habt, dann dürftest du eigentlich wissen, dass das absoluter Unfug ist, was du da gerade erzählst. NIEMAND zahlt 'Alimente' für fremder Leute Kinder. |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 28.06.08, 00:11 Titel: |
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Karsten hat folgendes geschrieben:: | Oktavia hat folgendes geschrieben:: | Es kann einem Jugendleiter durchaus passieren dass er Alimente für ein bei einer solchen Fahrt gezeugtes Kind (Mutter und Vater Teilnehmende) zahlen muss. |
Wen ihr das Alles so gut gelernt habt, dann dürftest du eigentlich wissen, dass das absoluter Unfug ist, was du da gerade erzählst. NIEMAND zahlt 'Alimente' für fremder Leute Kinder. |
Hallo Karsten,
wenn wir statt "Alimente" besser Schadensersatz schreiben, dann kommen wir der Sache schon näher. Ferner muß eine Aufsichtspflichtverletzung vorliegen, die zu dem Schaden (hier Schwangerschaft einer Minderjährigen) geführt hat. Damit sind wir beim BGB und den §§ 832 und 823 BGB. Und in der Tat mußten in der Vergangenheit schon Gruppenleiter Unterhalt an fremde Kinder wegen einer Aufsichtspflichtverletzung zahlen.
Liebe Grüße
Klaus |
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Karsten FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
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Verfasst am: 28.06.08, 01:39 Titel: |
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Auf den Unterschied wollte ich raus. Spielverderber. |
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Oktavia FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.02.2008 Beiträge: 1236
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Verfasst am: 28.06.08, 05:48 Titel: |
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Alimentieren= Unterhalten, Ernähren |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 28.06.08, 10:09 Titel: |
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Karsten hat folgendes geschrieben:: | ... Spielverderber. | |
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