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Schlechte Mitarbeitsnote auf Grund von Krankheit?

 
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larissaberger
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Anmeldungsdatum: 19.12.2007
Beiträge: 133

BeitragVerfasst am: 24.06.08, 15:39    Titel: Schlechte Mitarbeitsnote auf Grund von Krankheit? Antworten mit Zitat

Hallo,

es geht um die HöHa in NRW.

Nach dem sich ein Schüler beim Fachlehrer über seine Mitarbeitsnote beschwert und diese unfair findet, begründet der Lehrer die Note mit der Tatsache der Schüler wäre nicht oft genug im Unterricht gewesen.

Allerdings hat der Schüler nur mit ärztlichem Attest gefehlt, Eltern des Schülers haben auch mit dem Klassenlehrer mehrmals telefoniert, das heißt die Schule war im Grunde informiert darüber, dass der Schüler ernsthafte gesundheitliche Probleme hat.
Außerdem ist der Schüler in der Lage, von seinem Arzt ein Schreiben für die Schule erstellen zu lassen, in welchem erläutert wird, dass der Schüler aus schweren gesundheitlichen Gründen nicht regelmäßig am Unterricht hätte teilnehmen können. Schüler bietet der Schule auch an, sich zum Amtsarzt schicken zu lassen.

Ist das Verhalten des Lehrers rechtens? Was kann man tun? Kann man verlangen das die Noten umgeändert werden? Zumindest so, dass die Fehlstunden des Schülers aus der Benotung genommen werden??

Danke
LG
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ac-hr
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Anmeldungsdatum: 19.09.2007
Beiträge: 135
Wohnort: N R W

BeitragVerfasst am: 25.06.08, 12:48    Titel: Antworten mit Zitat

Die Schulordnung NRW sagt dazu:
Zitat:
Bei längeren entschuldigten Fehlzeiten sind nicht erbrachte Leistungsnachweise nach der Entscheidung der Fachlehrerin oder des Fachlehrers nachzuholen oder durch eine Prüfung zu ersetzen, falls dies zur Feststellung des Leistungsstandes erforderlich ist (§ 6 Abs. 4 APO-S I).


Demnach wäre es doch sinnvoll, wenn der Schüler den Lehrer darum bittet, seinen Leistungsstand durch eine Prüfung feststellen zu lassen. Ich gehe davon aus, dass der Schüler den versäumten Unterrichtsstoff nachträglich erarbeitet hat. Sonst wäre eine solche Prüfung ja nicht sinnvoll.

Die Forderung, dass der Lehrer nur die vielleicht sehr wenigen Stunden (wie viele waren es denn?) der Anwesenheit zur Grundlage der Benotung heranzieht, könnte im Extremfall bedeuten, dass die Bewertung einer einzigen Stunde dem Schüler ein gutes Zeugnis beschert. Wenn dies dann noch in allen Fächern der Fall wäre, könnte ein ärztliches Attest dem Schüler die Aneignung von Kenntnissen ersetzen.

Zur besseren Beurteilung sollte der fiktive Schüler weitere Einzelheiten schildern.
_________________
Gruß Rainer!
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mitternacht
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Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 25.06.08, 18:15    Titel: Re: Schlechte Mitarbeitsnote auf Grund von Krankheit? Antworten mit Zitat

larissaberger hat folgendes geschrieben::
Hallo,

es geht um die HöHa in NRW.

Nach dem sich ein Schüler beim Fachlehrer über seine Mitarbeitsnote beschwert
Was ist das? Die sogenannte "Kopfnote"? Oder eine mündliche fachliche Note (Gesetzestext: "sonstige fachliche Leistung")?
Zitat:
und diese unfair findet, begründet der Lehrer die Note mit der Tatsache der Schüler wäre nicht oft genug im Unterricht gewesen.
Zur Leistungsbewertung dürfen nur Leistungen herangezogen werden - Leistungsverweigerung (unentschuldigtes Fehlen) wird "ungenügend" bewertet. Ansonsten gilt das Schulgesetz § 48:
Zitat:
(4) Werden Leistungen aus Gründen, die von der Schülerin oder dem Schüler nicht zu vertreten sind, nicht erbracht, können nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Leistungsnachweise nachgeholt und kann der Leistungsstand durch eine Prüfung festgestellt werden.
Ob jetzt die von Reiner zitierte APO-SI gilt, können wir erst mal nicht feststellen, weil die Klassenstufe unbekannt ist.

Zitat:
Allerdings hat der Schüler nur mit ärztlichem Attest gefehlt, [...]Schüler bietet der Schule auch an, sich zum Amtsarzt schicken zu lassen.
Also nur entschuldigte Fehlzeiten. Deswegen sollte man nicht schlechter bewerten dürfen.

Zitat:
Ist das Verhalten des Lehrers rechtens?
Möglicherweise nicht. Das muss man in der entsprechenden Prüfungsordnung nachlesen. Dazu müsste man die Klassenstufe kennen. Hier kannst Du selber suchen:
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/APOen/index.html
Zitat:
Was kann man tun? Kann man verlangen das die Noten umgeändert werden?
Vermutlich ja. Siehe oben.
Zitat:
Zumindest so, dass die Fehlstunden des Schülers aus der Benotung genommen werden??
So geht das nicht. Wenn es sich um eine Fachnote handelt, sind nach Schulgesetz nur die Leistungen des Schülers zu werten. Da wird nichts "rausgenommen", sondern die Note neu festgelegt (falls die Notenbildung zuvor fehlerhaft war).

Die Kriterien für "Kopfnote" habe ich jetzt nicht nachgelesen - falls "Kopfnote", bitte noch mal melden.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
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