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Stornokosten bei Reiserücktritt

 
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Notwehr
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.05.2008
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 24.06.08, 18:01    Titel: Stornokosten bei Reiserücktritt Antworten mit Zitat

Hallo allerseits,

eine Bekannte von mir hat eine Reise gebucht. Die kann sie nun aber nicht antreten da ihr Mann eine neue Arbeitsstelle bekommen hat und in der Probezeit keinen Urlaub nehmen darf.
Gezwungenermaßen müssen sie den Urlaub stornieren. Die Stornokosten betragen 70% des Wertes der Reise. Geschockt
Fakt ist, dass im Reisebüro Stornokosten in Höhe von 20% erwähnt wurden!
Sind Stornokosten in dieser Höhe überhaupt zulässig?!? Der Reiseantritt wäre erst in über einen Monat. Oder ist man an die übertriebenen Kosten, die ja auch in den AGB`s erwähnt werden, zwangsmäßig gebunden?
Eine Reiserücktrittsversicherung hätte in diesem Fall auch nichts geholfen da man ja nicht krankheitsbedingt zurücktritt?!?

Wie ist hierzu die Rechtslage?

Vielen Dank für Eure Antworten
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AntoniaW
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.03.2008
Beiträge: 173

BeitragVerfasst am: 24.06.08, 22:30    Titel: Antworten mit Zitat

Das Reisebüro hat aus meiner Sicht auf die Stornogebühren der ersten Stufe (sofort nach Buchung) hingewiesen. Die entsprechende Staffel bis zum Reisebeginn ist Teil des geschlossenen Vertrages und in den akzeptierten AGB nachzulesen. "Gebunden" trifft es also, "zwangsmäßig" nicht.
Übrigens, 70 Prozent sind einen Monat vor Reisebeginn sehr normal, mir sind schon höhere Prozente in den Katalogen aufgefallen.

Eine neue Arbeitsstelle, bei der durch die Probezeit kein Urlaub möglich ist, wäre ein Versicherungsfall für die RRV. Ich vermute aber, dass eine solche nicht abgeschlossen wurde, oder?
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Notwehr
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.05.2008
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 26.06.08, 18:10    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die schnelle Antwort!!!

Da haben Sie schon Recht. Das diese Höhe aber eher "normal" ist wußte ich nicht. Sie wird die Reise jetzt im Internet versteigern. Denn da sind sicher noch mehr als 30% zu holen!

Eine RRV wurde nicht abgeschlossen. Wobei die sich in diesem Fall auch "querstellen" könnten. Denn die Versicherung bezahlt anfallende Kosten, wenn vorher absehbar, eine Reise nicht angetreten werden kann.

Ist es als "nicht vorher absehbar" zu werten wenn im Zeitraum nach der Buchung Bewerbungen geschrieben wurden?
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svenvanhien
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.04.2007
Beiträge: 417

BeitragVerfasst am: 26.06.08, 22:35    Titel: Antworten mit Zitat

Seien Sie froh, dass sie überhaupt 30% vom Reisepreis zurückerhalten.

Warum nehmen sie nicht als Alleinreisender die Reise wahr.
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AntoniaW
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.03.2008
Beiträge: 173

BeitragVerfasst am: 26.06.08, 23:24    Titel: Antworten mit Zitat

Notwehr hat folgendes geschrieben::
Eine RRV wurde nicht abgeschlossen. Wobei die sich in diesem Fall auch "querstellen" könnten. Denn die Versicherung bezahlt anfallende Kosten, wenn vorher absehbar, eine Reise nicht angetreten werden kann.


Ohne momentan die AVB unserer bevorzugten Reiseversicherung vor mir zu haben, meine ich, dass auch eine neue Anstellung und die damit einhergehende Urlaubssperre in der Probezeit versicherbar ist. Das wäre aber abhängig vom Versicherer bzw. dessen Produkten.
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AntoniaW
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.03.2008
Beiträge: 173

BeitragVerfasst am: 26.06.08, 23:24    Titel: Antworten mit Zitat

Notwehr hat folgendes geschrieben::
Eine RRV wurde nicht abgeschlossen. Wobei die sich in diesem Fall auch "querstellen" könnten. Denn die Versicherung bezahlt anfallende Kosten, wenn vorher absehbar, eine Reise nicht angetreten werden kann.


Ohne momentan die AVB unserer bevorzugten Reiseversicherung vor mir zu haben, meine ich, dass auch eine neue Anstellung und die damit einhergehende Urlaubssperre in der Probezeit versicherbar ist. Das wäre aber abhängig vom Versicherer bzw. dessen Produkten.
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report
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 04.09.2005
Beiträge: 3541
Wohnort: Im schönen Rheintal

BeitragVerfasst am: 27.06.08, 12:40    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Sie wird die Reise jetzt im Internet versteigern


Achtung: Vorher mit dem Reiseveranstalter klären, ob eine Namensänderung überhaupt möglich ist bzw. welche zusätzlichen Kosten anfallen.
_________________
Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
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Notwehr
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.05.2008
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: 27.06.08, 13:11    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Seien Sie froh, dass sie überhaupt 30% vom Reisepreis zurückerhalten.

Die Freude darüber hält sich in Grenzen Geschockt

Zitat:
Warum nehmen sie nicht als Alleinreisender die Reise wahr.

Weil es nicht meine Reise ist! Winken

Zitat:
Ohne momentan die AVB unserer bevorzugten Reiseversicherung vor mir zu haben, meine ich, dass auch eine neue Anstellung und die damit einhergehende Urlaubssperre in der Probezeit versicherbar ist. Das wäre aber abhängig vom Versicherer bzw. dessen Produkten.

Das kann schon gut möglich sein. Mir kam nur der Gedanke, dass es als absehbar zu werten sein könnte da man sich dem Unternehmen ja präsentiert hat. Bei einer Kündigung dürfte es da keine Probleme geben. Aber es wird wahrscheinlich wie Sie schon sagen nur eine Frage der Wahl sein...

Zitat:
Achtung: Vorher mit dem Reiseveranstalter klären, ob eine Namensänderung überhaupt möglich ist bzw. welche zusätzlichen Kosten anfallen.

Danke! Darüber hat sie sich schon informiert. Geht in Ordnung.

Vielen Dank für Eure Antworten
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