Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - schwarzgeld
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

schwarzgeld

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerstrafrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
bert
Interessierter


Anmeldungsdatum: 20.01.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 24.02.05, 19:21    Titel: schwarzgeld Antworten mit Zitat

Liebes Forum

Dieses System funktioniert über 8 Jahre.
Gastwirt A beschäftigt einen Mitarbeiter B.
B hat einen Offenbarungseid geleistet.
Deshalb vereinbaren beide, dass B offiziell
nur soviel verdient, dass nichts gepfändet
werden kann. Den Rest bekommt B schwarz.
Das geht sehr einfach, weil B ja bei den Gästen
kassiert bzw. auch mal einiges verkauft was
schon mal nicht in den Büchern steht.
Dadurch hat B den gleichen nettto Verdienst
wie sein Kollege C.

Macht sich C stratbar wenn er nichts sagt ?

Danke für jede Antwort.

Bert
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Quasterich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 155

BeitragVerfasst am: 10.03.05, 17:41    Titel: Schweigen strafbar? Antworten mit Zitat

N E I N !!!
strafbar ist Schweigen nur, wenn der Schweiger eine geplante schwere Straftat nicht der Polizei meldet.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Monte Schlacko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 164

BeitragVerfasst am: 10.03.05, 17:53    Titel: Re: schwarzgeld Antworten mit Zitat

bert hat folgendes geschrieben::
Macht sich C stratbar wenn er nichts sagt ?


Entgegen eines populären Rechtsirrtums ("Aber ich mache mich doch selbst strafbar, wenn ich einen Straftäter nicht anzeige!") gibt es in diesem unserem Lande keine Pflicht zur Denunziation. Eine strafbare "Mitwisserschaft" gibt es nicht. Wer weiß, dass sein Kollege Steuern hinterzieht oder dass seine Nachbarin im Laden geklaut hat, ist nicht unter Strafandrohung verpflichtet, das anzuzeigen.

Sonderfall:

§ 138 Nichtanzeige geplanter Straftaten

(1) Wer von dem Vorhaben oder der Ausführung

1. einer Vorbereitung eines Angriffskrieges (§ 80),

2. eines Hochverrats in den Fällen der §§ 81 bis 83 Abs. 1,

3. eines Landesverrats oder einer Gefährdung der äußeren Sicherheit in den Fällen der §§ 94 bis 96, 97a oder 100,

4. einer Geld- oder Wertpapierfälschung in den Fällen der §§ 146, 151, 152 oder einer Fälschung von Zahlungskarten und Vordrucken für Euroschecks in den Fällen des § 152a Abs. 1 bis 3,

5. eines schweren Menschenhandels in den Fällen des § 181 Abs. 1 Nr. 2 oder 3,

6. eines Mordes, Totschlags oder Völkermordes (§§ 211, 212 oder 220a),

7. einer Straftat gegen die persönliche Freiheit in den Fällen der §§ 234, 234a, 239a oder 239b,

8. eines Raubes oder einer räuberischen Erpressung (§§ 249 bis 251 oder 255) oder

9. einer gemeingefährlichen Straftat in den Fällen der §§ 306 bis 306c oder 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 4, des § 309 Abs. 1 bis 5, der §§ 310, 313, 314 oder 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3 oder der §§ 316a oder 316c

zu einer Zeit, zu der die Ausführung oder der Erfolg noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterläßt, der Behörde oder dem Bedrohten rechtzeitig Anzeige zu machen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer von dem Vorhaben oder der Ausführung einer Straftat nach § 129a zu einer Zeit, zu der die Ausführung noch abgewendet werden kann, glaubhaft erfährt und es unterläßt, der Behörde unverzüglich Anzeige zu erstatten.

(3) Wer die Anzeige leichtfertig unterläßt, obwohl er von dem Vorhaben oder der Ausführung der rechtswidrigen Tat glaubhaft erfahren hat, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
_________________
Disclaimer: Das ist keine Rechtsberatung, sondern die Äußerung eines rein privaten Diskussionsbeitrags, der in Bezug auf die Rechtslage auch völlig abwegig sein kann.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerstrafrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.