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Auftrag per am Telefon und Kündigung nur schriftlich

 
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Obolus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.06.2008
Beiträge: 6
Wohnort: Ludwigshafen am Rhein

BeitragVerfasst am: 27.06.08, 16:50    Titel: Auftrag per am Telefon und Kündigung nur schriftlich Antworten mit Zitat

also ich wundere mich darüber wie es dazu kam dass scheinbar z.B. Telekommunikationsfirmen und DSL-Anbieter einen anrufen können und schon hat man einen Vertrag geschlossen (in meinem Fall kam gleich die Auftragsbestätigung völlig ohne einen Anruf) , ABER wenn man dann anruft und sagt man will das nicht, dann muss man SCHRIFTLICH wiedersprechen oder sowas.
wie kann sowas rechtlich abgesichert sein dass eine Firma mir was aufdrängt und bezahlt werden will ohne dass ich irgendwo unterschreiben muss? und 2. : wie kann es sein das ich das dann nicht telefonisch wiederrufen kann? Mir entstanden finanzielle und zeitliche Auslagen wegen sowas und mich haben sie nichtmal vorher angerufen.
sowas sollte verboten werden. ich kenn mich nicht mit Gesetzen aus aber ich bin sicher 1980 gabs sowas nicht, Verträge am Telefon ohne Unterschrift.
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 27.06.08, 17:28    Titel: Re: Auftrag per am Telefon und Kündigung nur schriftlich Antworten mit Zitat

Obolus hat folgendes geschrieben::
wie kann sowas rechtlich abgesichert sein dass eine Firma mir was aufdrängt und bezahlt werden will ohne dass ich irgendwo unterschreiben muss?

Schlicht und einfach durch die Vertragsfreiheit. Die erlaubt es, Verträge abzuschließen, auch ohne Vorschriften an die Form, also auch (fern)mündlich. Soweit zumindest in der Theorie. Dass ein solches Vorgehen in diesem Fall(also zu behaupten, da wäre ein Vertrag abgeschlossen worden) zweifellos nicht korrekt und bei böser Absicht wohl auch strafbar ist, sei jetzt mal außen vorgestellt.
Obolus hat folgendes geschrieben::
und 2. : wie kann es sein das ich das dann nicht telefonisch wiederrufen kann? Mir entstanden finanzielle und zeitliche Auslagen wegen sowas und mich haben sie nichtmal vorher angerufen.

Wieder erstmal theoretisch: Weil sie sowas durchaus legal vereinbart haben könnten. Im Zweifel müsste der Anbieter aber nachweisen, dass der Vertragsschluss per Telefon genau mit Ihnen stattgefunden hat. Das düfte wohl schwierig werden.
Obolus hat folgendes geschrieben::
sowas sollte verboten werden. ich kenn mich nicht mit Gesetzen aus aber ich bin sicher 1980 gabs sowas nicht, Verträge am Telefon ohne Unterschrift.

Ohne mich jetzt zu weit aus dem Fenster zu lehnen, aber das gabs damals bestimmt auch schon. Wenn Sie beim Bäcker(mein Lieblingsbeispiel) anrufen und für's Familienfest 100 Brötchen vorbestellen, gilt das schließlich auch ohne Unterschrift.
Allerdings hat sich meines Wissens dahingehend einiges geändert, dass die Widerrufbarkeit und eben die "Beweisgeschichte" verbraucherfreundlicher wurden, da in neuerer Zeit immer mehr Leute versuchen, auf die Tour Geschäfte zu machen.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Obolus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.06.2008
Beiträge: 6
Wohnort: Ludwigshafen am Rhein

BeitragVerfasst am: 27.06.08, 17:38    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort aber eine Frage noch: Wenn ich vor der Frist (z.B. in einer Zeitspanne wo der Bäcker nicht schon anfangen kann zu backen, z.B. 10 Minuten) den Bäcker nochmal anrufe und sage es kam leider was dazwischen und ich brauch doch keine Brötchen, dann muss ich doch nicht zum Bäcker und das schriftlich wiederrufen. also warum bei DSL z.B.?
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 27.06.08, 19:32    Titel: Antworten mit Zitat

Weil Sie sich mit dem Bäcker nicht auf einen Vertrag geeinigt haben, der ausschließlich schriftliche Kündigung vorsieht.
Wenn das bei den AGB des DSL-Anbieters so ist, sieht es eben anders aus.
(Ob beim Bäcker jetzt überhaupt ein Widerrufsrecht besteht, wieder mal außen vor.)
_________________
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 27.06.08, 22:15    Titel: Antworten mit Zitat

Verschiebibert ins Verbraucherrecht.
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 28.06.08, 11:02    Titel: Antworten mit Zitat

Obolus hat folgendes geschrieben::
Wenn ich vor der Frist (z.B. in einer Zeitspanne wo der Bäcker nicht schon anfangen kann zu backen, z.B. 10 Minuten) den Bäcker nochmal anrufe und sage es kam leider was dazwischen und ich brauch doch keine Brötchen, dann muss ich doch nicht zum Bäcker und das schriftlich wiederrufen. also warum bei DSL z.B.?


Selbst wenn Sie telefonisch widerrufen/kündigen könnten - was machen Sie, wenn im Streitfall die Gegenseite behauptet, Sie hätten nie widerrufen/gekündigt? Wie wollen Sie das dann beweisen?

Ergo ist das doch eine völlig an der Praxis vorbeigehende Diskussion. Oder *wollen* Sie unbedingt betrogen werden?
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Obolus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.06.2008
Beiträge: 6
Wohnort: Ludwigshafen am Rhein

BeitragVerfasst am: 30.06.08, 18:29    Titel: Antworten mit Zitat

Ich will eben nicht betrogen werden, deshalb sollte es so sein:
von mir aus Anrufe, aber dann erstmal infomaterial zusenden wo man UNTERSCHREIBEN muss für einen Auftrag.

ok, ich muss es akzeptieren wie es ist. keine weiteren fragen. danke
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