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Einschüchterung

 
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I-user
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 28.06.08, 20:02    Titel: Einschüchterung Antworten mit Zitat

Hallo. Ist es wirklich nicht strafbar zu sagen: "Ich mach' dich fertig" oder so, um jemanden als Rache einzuschüchtern, ohne direkt ein Verbrechen anzudrohen?
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 28.06.08, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

M.E. zu unbestimmt für die Androhung einer Straftat (§126 StGB)
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 28.06.08, 20:07    Titel: Antworten mit Zitat

Es könnte immer noch eine Nötigung sein, wenn damit ein "um zu"-Gedanke verbunden ist. Wenn man also droht, damit der andere etwas tut/lässt.
Für die Bedrohung fehlt in der Tat die konrete Drohung mit einem Verbrechen.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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