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ich habe das Problem, dass der Hund von meinem Nachbarn ( gleichzeitig Vermieter) fast den ganzen Tag bellend über den Hof rennt. Es handelt sich auch nicht um "normales" Bellen, sondern richtig lautes Aggressives Bellen. Das geht manchmal schon morgens um 6 Uhr los, dass ist dann ganz toll wenn man Spätschicht hatte. Sogar am WE. Es zieht sich dann so über den ganzan Tag, da bei denen die Tür vom Wintergarten 24 Stunden auf ist.
Fällt das schon unter eine ORW? Da es ja zu vermeiden wäre wenn die Tür zu wäre und die wie jeder andere auch mit dem Hund raus gehen würden. Und er sich nicht den ganzen Tag sich selbst überlassen wäre.
Danke Dani
P.s.: Reden bringt auch nix, da die andere Meinung sind und das ja der liebste Hund der Welt ist.
Darüber, wie viel ein Hund bellen darf, gibt es relativ klare Regelungen, da es dazu schon mehrere Urteile gibt.
Ich habe jetzt keine Lust danach zu suchen; aus dem Kopf weiß ich, dass mehr als 10 Min bellen 'am Stück' als nicht mehr zumutbar gelten. _________________ Grüße,
Abrazo
Ich würde die Angelegenheit dem zuständigen Ordnungsamt schildern. Die geben Auskunft wie die betreffenden Vorschriften lauten und welche Schritte jemand unternehmen kann, der sich gestört fühlt.
Ich frage mich dabei allerdings wie das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter anschließend aussehen wird, sollten irgendwelche Sanktionen verhängt werden...
Ich würde da auch nicht gleich zum Ordnungsamt marschieren.
Vielleicht versucht man es erst einmal mit einem freundlich gehaltenen Brief, in dem man um Verständnis dafür bittet, dass man sich doch durch die Bellerei sehr gestört fühlt - und dann geht man mal bisschen googeln und sucht relevante Gerichtsurteile zum Thema Hundegebell heraus, aus denen man in seinem Brief kurz zitieren kann (aber bitte Gerichtsort und Aktenzeichen angeben, was nicht überprüfbar ist, interessiert im Zweifel nicht). Vielleicht ließe sich so eine einvernehmliche Regelung finden - wobei man immer einkalkulieren sollte, dass der Nachbar gar nicht weiß, wie sein Köter in seiner Abwesenheit konzertiert, aber auch, dass Bemühungen, dem Vieh das Gekläffe abzugewöhnen, nicht von jetzt auf gleich fruchten; dem soziale Geschädigeten sollte es genügen, wenn eine allmählich Besserung durch entsprechende Bemühung von Halterseite erkennbar ist.
Falls der Nachbar sich dann als asozialer Sturkopf erweist, kann man ihm immer noch qua Ordnungsamt oder zivilrechtlich zeigen, wo der Hammer hängt. _________________ Grüße,
Abrazo
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