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Angeln in eigenen Gewässern ?

 
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heatseeker
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 26.06.2008
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 29.06.08, 00:01    Titel: Angeln in eigenen Gewässern ? Antworten mit Zitat

Hallo,
Darf ich in Gewässern die mir selbst gehören angeln ohne Fischerreischein ?

Lg Heatseeker
_________________
Jetzt ist Sommer!

Und wenn nix draus wird wegen sieben Grad,
dann kippen wir zu Haus' zwei Säcke Sand ins Bad.
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lissy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1500

BeitragVerfasst am: 29.06.08, 06:25    Titel: Antworten mit Zitat

Nein
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Mahaga
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.08.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 18:37    Titel: Falsche Antwort Antworten mit Zitat

Hallo lissy

Wenn deine Antwort richtig ist wer sollte ihm denn die Fischreierlaubnis ausstellen ??
Die obere Fischereibehörde, ergo eine Behörde der Landesregierung ??
Natürlich darf er angeln ohne Schein !!
Es ist schließlich sein Gewässer.

Gruß mahaga
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Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2007
Beiträge: 4335
Wohnort: Memmingen

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 18:40    Titel: Antworten mit Zitat

lissy hat folgendes geschrieben::
Nein

OK. Und warum darf er keine Schnur mit Haken an einem Stock in seinen eigenen Fischteich halten? Geschockt
_________________
...Süffig wie zwei Weissbiere ®
Prost | ~Prost ®
Gesetze sind eine mißlungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
Wer ist dein Freund?
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Mahaga
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.08.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo
Meistens im §3 oder §4 des Landesfischereigesetz des jeweiligen Bundeslandes steht:

Zitat:
Das nicht beschränkte Fischereirecht steht vorbehaltlich des § 6 Abs. 1 in Gewässern erster Ordnung dem Land, in Gewässern zweiter Ordnung innerhalb des Gemeindegebiets der Gemeinde sowie in allen anderen Gewässern dem Eigentümer des Gewässerbetts zu.


Er brauch deshalb keinen Schein da er selber Inhaber der Fischreirechte ist.......

Mahaga
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Elektrikör
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2007
Beiträge: 2304
Wohnort: Wehringen

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 19:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Kann es "Ärger" geben, weil die Sachkunde nicht nachgewiesen wurde?
Z. B. wg. Tierschutz




MfG
_________________
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
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lissy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1500

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 19:45    Titel: Antworten mit Zitat

Elektrikör hat folgendes geschrieben::
Hallo,

Kann es "Ärger" geben, weil die Sachkunde nicht nachgewiesen wurde?
Z. B. wg. Tierschutz




MfG

Exakt deswegen muss er einen Fischereischein besitzen, selbst wenn er in eigenen Gewässern angeln will.
_________________
Don't worry - be happy!

LG
lissy
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Ronny1958
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 18.12.08, 20:03    Titel: Antworten mit Zitat

Knkret muß er eine Fischerprüfung abgelegt haben.

Ich stelle mir allerdings die Frage ob er das nach mehr als sechs Monaten noch lesen wird, oder nicht schon längst eine OWi begangen hat. Jedenfalls ein aus meiner Sicht überflüssiges Aufwärmen eines erledigten Freds....
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Kranych
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.04.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 19.12.08, 16:05    Titel: Antworten mit Zitat

..... und dann wäre da noch die Frage wer ihn denn auf SEINEM GRUND UND BODEN kontrollieren sollte?

Aber grundsätzlich benötigt er natürlich einen Fischereischein..........
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lissy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1500

BeitragVerfasst am: 19.12.08, 21:14    Titel: Antworten mit Zitat

Kranych hat folgendes geschrieben::
..... und dann wäre da noch die Frage wer ihn denn auf SEINEM GRUND UND BODEN kontrollieren sollte?

Die Polizei kann und darf das.
_________________
Don't worry - be happy!

LG
lissy
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Kranych
Interessierter


Anmeldungsdatum: 18.04.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 19.12.08, 23:05    Titel: Antworten mit Zitat

lissy hat folgendes geschrieben::

Die Polizei kann und darf das.


Deshalb macht sie das aber noch lange nicht Smilie

Die haben wichtigeres zu tun, wetten
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lissy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1500

BeitragVerfasst am: 19.12.08, 23:44    Titel: Antworten mit Zitat

Kranych hat folgendes geschrieben::
lissy hat folgendes geschrieben::

Die Polizei kann und darf das.


Deshalb macht sie das aber noch lange nicht Smilie

Die haben wichtigeres zu tun, wetten

Das glauben die Schwarzangler auch immer lautes Lachen
_________________
Don't worry - be happy!

LG
lissy
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