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ALG 2 Empfänger und MandatsträgerIn?
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Oktavia
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Anmeldungsdatum: 15.02.2008
Beiträge: 1236

BeitragVerfasst am: 27.06.08, 17:56    Titel: ALG 2 Empfänger und MandatsträgerIn? Antworten mit Zitat

Heute morgen ist mir bei der Zeitungslektüre eine etwas schwierige Frage in den Kopf gekommen. Lässt mich irgendwie nicht mehr los, deshalb stelle ich sie hier mal zur Diskussion.
Es geht um die wählbarkeit von ALG 2 Empfängern in Kommunalparlamente. Rat- und Landratsmandate sind ja Ehrenämter, allerdings wird von vielen Kommunen eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Diese ist Ersatz für entstandene Kosten und wird bis zu einer gewissen Grenze nicht versteuert.
ABER... ist sie Einkommen? Wird sie auf das ALG 2 angerechnet?
Weiss das hier jemand?
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 27.06.08, 21:59    Titel: Re: ALG 2 Empfänger und MandatsträgerIn? Antworten mit Zitat

Oktavia hat folgendes geschrieben::
...
ABER... ist sie Einkommen? Wird sie auf das ALG 2 angerechnet?
Weiss das hier jemand?


Antwort auf alle Frage: "Ja" Winken
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Oktavia
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.02.2008
Beiträge: 1236

BeitragVerfasst am: 28.06.08, 05:54    Titel: Antworten mit Zitat

Ui, ne das hatten wir schon die Antwort auf alle Fragen ist 49? Mit ich merk mir das nie Auf den Arm nehmen

Wenn die Antwort stimmt:
Haben wir dann "zwei klassen passives Wahlrecht"?
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 28.06.08, 11:32    Titel: Antworten mit Zitat

Oktavia hat folgendes geschrieben::
... Haben wir dann "zwei klassen passives Wahlrecht"?

Nein, das haben wir nicht. Wir hatten bisher nur noch keine ALG II-Empfänger im Bundestag sitzen. Wenn es nämlich dem so wäre, dann wären bestimmt einige Gesetzesverschärfungen zum SGB II im Jahre 2006 anders verlaufen. Politiker neigen ja dazu, zuerst an sich selbst zu denken und dies sehen wir ja immer wieder bei den "Diätenerhöhungen". Winken
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 29.06.08, 17:52    Titel: Re: ALG 2 Empfänger und MandatsträgerIn? Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
Antwort auf alle Frage: "Ja" Winken

Sind Sie sich da ganz sicher?
Mir ist beispielsweise bekannt, dass ein Ein-Euro-Job nicht auf das ALG II angerechnet wird, weil es eben (dieser eine Euro oder auch 1,50 Euro pro Stunde) eine Aufwandsentschädigung ist. Zusätzlich hierzu kann der ALG II-Empfänger dann weiters Geld hinzuverdienen, das dann bis 100 Euro anrechnungsfrei ist, ab 100 Euro dann teilweise angerechnet wird.
_________________
Auf die besten Motive trifft man, wenn man keine Kamera dabei hat. (Murphys Foto-Gesetz)
Ich habe meine feste Meinung - bitte verwirren Sie mich nicht durch Tatsachenfeststellungen.
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 29.06.08, 20:12    Titel: Re: ALG 2 Empfänger und MandatsträgerIn? Antworten mit Zitat

nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
...
Sind Sie sich da ganz sicher?
...

Hallo nordlicht,

ich bin mir ziemlich sicher, siehe § 11 SGB II und die fachlichen Hinweise der BA. Winken

Liebe Grüße

Klaus
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nordlicht02
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.12.2006
Beiträge: 6040

BeitragVerfasst am: 29.06.08, 21:20    Titel: Antworten mit Zitat

Ah ja, scheinbar noch jemand, der das Endspiel nicht sieht Winken

Frage ist jetzt: als was definiert man Aufwandsentschädigung?
Ich bin mir bezüglich der Aufwandsentschädigung für Mandatsträger auch nicht sicher, weiß eben nur, dass es bei den Ein-Euro-Jobs so ist, dass die Aufwandsentschädigung nicht angerechnet wird.
Aber vielleicht meldet sich kirchturm ja noch zu Wort

kiiiirchtuuurm
_________________
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DanielB
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 01.08.08, 00:51    Titel: Re: ALG 2 Empfänger und MandatsträgerIn? Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::
nordlicht02 hat folgendes geschrieben::
...
Sind Sie sich da ganz sicher?
...

Hallo nordlicht,

ich bin mir ziemlich sicher, siehe § 11 SGB II und die fachlichen Hinweise der BA. Winken

Letztere führen aber diese Aufwandsentschädigungen als zweckbestimmte Einnahmen betrachtet (siehe Seite 41). Bleiben sie dann nicht anrechnungsfrei? Zumindest dann, wenn es auch entsprechende Ausgaben gibt?
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Abrazo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 01.08.08, 11:40    Titel: Antworten mit Zitat

Nicht angerechnet werden die zur Erzielung des Einkommens notwendigen Ausgaben.
Angerechnet werden würde eine pauschale Entschädigung für Arbeits- und damit Verdienstausfall.

Alles andere aber wird nicht angerechnet werden dürfen, da es rechtswidrig sein dürfte, einen ALG II - Empfänger, der Mandatsträger ist, durch Anrechnung der Aufwandsentschädigung dazu zu zwingen, z.B. Fahrgeld, Porto, Telefonkosten, Presseerzeugnisse, PC, aber auch in gewissen Fällen Bekleidung usw. aus eigenen Mitteln zu bestreiten und damit an der Ausübung seines Mandates zu hindern, denn diese Ausgaben sind bekanntlich in ALG II nicht vorgesehen. Die Folge wäre nämlich, dass dann ein ALG II - Empfänger es sich gar nicht erst leisten könnte, gewählt zu werden, da er mangels finanzieller Möglichkeiten das Amt gar nicht ausüben könnte, und das wäre m.E. verfassungswidrig.

Es gibt übrigens in kommunalen Parlamenten ALG II - Empfänger.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 01.08.08, 15:59    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

kann ich auch nicht nachvollziehn, unser Landrat ist auch nicht ehrenamtlich tätig, sonder macht das hauptberuflich, und hat noch dazu einen fetten Dienstwagen mit Fahrer Ausrufezeichen

Gruß roni
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 01.08.08, 16:10    Titel: Antworten mit Zitat

Mein Landrat geht auch nicht mehr einem ordentlichen Beruf nach. Und als Landrat bekommt der ordentlich viel Kohle. Lachen
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Oktavia
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Anmeldungsdatum: 15.02.2008
Beiträge: 1236

BeitragVerfasst am: 01.08.08, 16:49    Titel: Antworten mit Zitat

Oberbürgermeister eine Kommune mit Einfachspitze ist ein Wahlehernamt(Wahlbeamte) das allerrdings vollallimentiert ist. Entsprechend dürften Landräte eingestuft werden.
DieBesoldung bei diesem Vollzeitjob ist bestimt wie normales Einkommen zu behandeln, da man ja auch nicht einer vermittlung zur Verfügung steht.
Die Restlichen Leutz in Rat und Landtag üben jedoch wie Schöffen ein Nebenberufliches Ehrenamt aus, stehen der Vermittlung zur Verfügung, bekommen für entstandene Aufwendungen aber eine ggf. pauschale Entschädigung für Porto, Fahrtkosten, Repräsentation etc.
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Abrazo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 01.08.08, 22:05    Titel: Antworten mit Zitat

Nun, gemeint ist wohl ein Ratsmitglied in einem Landkreis. Ehrlich gesagt, wie der heißt, weiß ich auch nicht (oder es ist mir entfallen); Landkreisrat klingt ja wat komisch.
Übrigens scheint das Problem gelöst zu sein. Der Bundestag verkündet auf seiner Webseite:
Zitat:
Berlin: (hib/MPI) Aufwandsentschädigungen für kommunale Mandatsträger können laut Bundesregierung auf das Arbeitslosengeld angerechnet werden. In ihrer Antwort (16/9530) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (16/9135) stellt die Regierung klar, dass es sich bei der Aufwandsentschädigung um sozialversicherungsrechtlich relevantes Arbeitseinkommen handeln kann. Dies treffe zu, wenn die konkrete Ausgestaltung des Mandatsverhältnisses die Merkmale eines abhängigen Beschäftigungsverhältnisses oder einer selbstständigen Erwerbstätigkeit erfülle. Eine abhängige Beschäftigung liege in der Regel dann vor, wenn im Rahmen des Mandats auch oder ausschließlich Verwaltungsaufgaben wahrgenommen werden. In diesem Fall sei der steuerpflichtige Teil einer Entschädigung etwa bei der Anrechnung auf das Arbeitslosengeld zu berücksichtigen. Ansonsten seien Entschädigungen für kommunale Mandatsträger keine Einnahmen aus Erwerbstätigkeit.

_________________
Grüße,
Abrazo
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Dipl.-Sozialarbeiter
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Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 02.08.08, 01:06    Titel: Antworten mit Zitat

Nachtrag:

Hier die Links zum Pressetext: und zur Winken
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 02.08.08, 09:59    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Nun, gemeint ist wohl ein Ratsmitglied in einem Landkreis. Ehrlich gesagt, wie der heißt, weiß ich auch nicht (oder es ist mir entfallen); Landkreisrat klingt ja wat komisch.
...

Mit den Augen rollen ... heißt dat Ding vielleicht ... Mit den Augen rollen ... Kreistag? Lachen
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