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angeleinter Hund der auf sein FRauchen wartet beisst

 
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Liebt Hunde
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.06.2008
Beiträge: 6
Wohnort: nrw

BeitragVerfasst am: 27.06.08, 19:57    Titel: angeleinter Hund der auf sein FRauchen wartet beisst Antworten mit Zitat

Hi,

was wäre wenn ein angeleinter Hund der auf sein FRauchen vor einem Geschäft wartet jemanden der ihn streicheln oder bedrängt nach der Person schnappen würde?

Haftet der Hundehalter? Oder ist die gebissene Person selber Schuld?

Oder hat die Person zumindest eine Mitschuld? Wie ist die REchtslage?

Bin mal gespannt auf die Antworten. Danke!!

MfG

Liebt Hunde
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 27.06.08, 20:16    Titel: Antworten mit Zitat

hallo

normalerweise weis man, dass man einen fremden Hund nicht anfassen soll.
Aber es gibt immerwieder Menschen die es trotzdem tun.
Der Huindehalter ist dafür verantwortlich wenn sein Hund beisst. Er kann dem Hund einen Maulkorb anziehen um das zu vermeiden.

Gruß roni
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 27.06.08, 22:23    Titel: Antworten mit Zitat

Mitschuld dürfte die gebissene Person auf jeden Fall haben.
Ich würde mal sagen, näheres regelt die Versicherung.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 28.06.08, 09:07    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::

Ich würde mal sagen, näheres regelt die Versicherung.


ja, wenn es eine gibt Ausrufezeichen

Gruß roni
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Liebt Hunde
Interessierter


Anmeldungsdatum: 27.06.2008
Beiträge: 6
Wohnort: nrw

BeitragVerfasst am: 28.06.08, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,

meine Hunde sind versichtert. Und mir ist sowas auch noch nie passiert. Manchmal warten sie kurz vor einem Geschäft auf mich und sie sind Menschen gegenüber freundlich.

Ich habe jetzt 11 Jahre Hunde und noch nie darüber nachgedacht wie die rechtliche Lage im Fall der Fälle ist. Bin eigentlich davon ausgegangen das der jenige der sich einem fremden Hund nähert und ihn bedrängt oder streicheln will selber haften muss.

Ich wäre ja auch net so blöd und würde an einen Hund gegen der angeleint auf sein Herrchen wartet. Selbst bei mir bekannten Hunden bin ich da vorsichtig.
Wir leben vieleicht in einer komischen Welt.

Also bleibt das so? Der Besitzter haftet IMMER ?????

LG

liebt hunde
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Waschbärin
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 28.06.08, 23:29    Titel: Antworten mit Zitat

Der Hundehalter haftet, wenn dem Geschädigten keine Tierquälerei o.ä. nachgewiesen werden kann. Zudem muß der Hundehalter bei Anzeige durch den Geschädigten und/oder Meldung durch den behandelnden Arzt zusätzlich mit Konsequenzen rechnen, die sich aus der zuständigen Gefahrhundverrodnung ergeben.

Wenn ich mir nicht wirklich sicher bin, daß mein Hund es verträgt in meiner Abwesenheit von Fremden gestreichelt zu werden oder daß nahe an ihm vorbei gegangen wird, dann darf ich ihn in der Öffentlichkeit nicht unbeaufsichtigt lassen. Und man darf bei Dritten keinen Hundeverstand erwarten. Jemand, der sich mit Hunden nicht auskennt, denkt sich z.B. nichts dabei die Individualdistanz eines Hundes zu unterschreiten und dicht an ihm vorbei zu gehen. Der denkt sich "Wenn der Hund dort so angebunden ist daß ich auf dem Weg zu den Einkaufswagen/zum Papierkorb/zur Eingangstüre dicht vorbei muß, dann wird er ja wohl nicht bissig sein".

Im übrigen würde ich aus ganz anderen Gründen keinen Hund vor einem Geschäft anbinden, wenn ich ihn von drinnen aus nicht beobachten kann...

LG Waschbärin
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 29.06.08, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

Strafrechtlich scheint die Sache einigermaßen geklärt:
Zitat:
Wer einen angeleinten fremden Hund streichelt, muss damit rechnen, gebissen zu werden. Der Besitzer des Tieres ist für Schäden dann strafrechtlich nicht zu belangen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Celle in einem Revisionsprozess entschieden.
Im betreffenden Fall hatte der Hund einen Wesenstest bestanden und musste daher keinen Maulkorb tragen. Ein Zehnjähriger hatte die Jagdhündin Wanda streicheln wollen, die in einer Tankstelle angeleint war. Das neun Jahre alte Tier hatte den Jungen darauf leicht in die linke Hand gebissen.
Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Verden hatten Wandas Herrchen vom Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung freigesprochen. Die Revision der Generalstaatsanwaltschaft wurde jetzt als unbegründet verworfen.
Das OLG meinte, der Halter habe der Sorgfaltspflicht Genüge getan, als er das Tier anleinte. Der Hund habe sich offenbar angegriffen gefühlt, als der Schüler ihn anfasste. (Az: 22 Ss 9/02)

Wie gesagt, ich würde, was das Zivilrechtliche betrifft, die Regulierung der Versicherung überlassen, natürlich muss sie umgehend über den Sachverhalt, so, wie Du ihn siehst, informiert werden. Das ist nämlich ein Spezialfall, von dem meist nur Spezialisten genaue Kenntnis haben, und dazu gehören die Mitarbeiter der Tierversicherungen.

Ich gehe allerdings, wie gesagt, davon aus, dass dem Gebissenen ein gewisser Prozentsatz Mitschuld zugestanden werden wird.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 29.06.08, 19:18    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ich gehe allerdings, wie gesagt, davon aus, dass dem Gebissenen ein gewisser Prozentsatz Mitschuld zugestanden werden wird.


das glaub ich nicht. Stell dir vor es wäre ein Kind gebissen worden. Kinder können solche Situationen manchmal nicht richtig einschätz ( und müssen sie auch nicht ).
Ich würde meinen Hund auch nie irgendwo anbinden wo es zu so einem Vorfall kommen kann.

Gruß roni
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 29.06.08, 22:19    Titel: Antworten mit Zitat

KInder dürfen auch nicht vor eine Straßenbahn laufen.

Es gibt auch noch so gewisse kleine Reste, die die Eltern ihren Kindern beizubringen haben.
Tatsächlich machen die das auch: die remmsen ihren Kindern ein: einen Hund darfst du erst streicheln, wenn du den Halter gefragt hast. Das habe ich -zig mal erlebt, erlebe es dauernd, und so ist es auch vernünftig. Mein Hund ist kindersicher, also sage ich, den darfst du ruhig streicheln, der kennt Kinder. Wenn der dann beißen würde, läge selbstverständlich die volle Verantwortung bei mir. Er wird aber nach menschlichem Ermessen nicht beißen, ich kenne meinen Köter seit 9 Jahren und verantworte es unbesehen, wenn ein fremdes Kind ihn streichelt. Wer das nicht verantworten kann, der muss nein sagen.

Mit gesundem Menschenverstand bekommt man keine Probleme. Und wer meint, sich über den gesunden Menschenverstand hinwegsetzen zu können, der hat dann eben Probleme.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Waschbärin
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 30.06.08, 07:12    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
...ich kenne meinen Köter seit 9 Jahren und verantworte es unbesehen, wenn ein fremdes Kind ihn streichelt. Wer das nicht verantworten kann, der muss nein sagen.


... und darf ihn nicht im öffentlichen Raum unbeaufsichtig so zurück lassen, daß Dritte, nur weil sie sich vielleicht irren, von ihm geschädigt werden.

Ist doch das gleiche wie mit dem Hund, der auf dem eigenen Grundstück jemanden beißt: Vom normalen Menschenverstand her gehe ich davon aus, daß niemand ein Grundstück betritt, an dessen Zaun ein Schild hängt "Vorsicht, bissiger Hund". Aber rechtlich reicht dieses Schild nun mal nicht. Da muß ich, wenn ich weiß daß mein Hund seine Pflicht tut, mein Grundstück so hoch einzäunen daß niemand so ohne weiteres über den Zaun steigen kann (der 1m Jägerzaun reicht also nicht) und zusätzlich alle Eingänge so verschließen daß sie sich von außen durch Unbefugte nicht öffnen lassen (ein von innen im Schloß steckender Schlüssel darf von außen nicht zu erreichen sein).

Finanziell regeln die Versicherungen meistens solche Schäden. In Bezug auf die Konsequenzen, die sich aus den einzelnen Landesverordnungen in Bezug auf die Hundehaltung ergeben können, steht der Hundehalter aber alleine da. Und in Bezug auf das Strafrecht (ggf. schwere Körperverletzung, je nachdem wie stark ein Hund hinlangt) ebenso.

Grüße

Antje
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 30.06.08, 08:43    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht ist es eine Frage der Mentalität, von Bevölkerung, Gerichten und Hundehaltern.

Viel ist die Rede von der Unberechenbarkeit eines Hundes. Hier ist man offenkundig der Auffassung, dass es damit nicht weit her ist. Ein gut erzogener bzw. ausgebildeter Hund ist eben nicht unberechenbar. Insofern verlässt man sich ggf. auf Wesenstests, die ja sehr stark Ausbildungstests sind. Ich halte das auch für berechtigt. Problematisches Verhalten eines Hundes geschieht nicht aus heiterem Himmel. Das kündigt sich an scheinbar belanglosen Kleinigkeiten an, die der sorgfältige, kundige Hundehalter sofort auszubügeln trachtet. Wer keine Ahnung hat oder nachlässig ist, denn rühren solche scheinbaren Kleinigkeiten freilich nicht - der berühmte Satz: "der will ja nur spielen". Wer aber seinen Hund sorgfältig hält, der blutet hier nicht unter den Fehlern, die andere machen. Das wird schon nach individueller Sachlage entschieden.

Beispielhaft ein Urteil eines hiesigen Gerichtes, mit dem die Klage eines Polizisten auf - über das dienstrechtlich Übliche hinausgehende - Schadensersatz abgewiesen wurde: er war von einem Diensthund gebissen worden. Begründung des Richters: der Hund ist so gut ausgebildet, der macht keine Fehler. Den Fehler kann nur der Mensch gemacht haben.

Mir scheint es auch sehr stark auf die Sozialisation eines Hundes anzukommen. Ein Großstadthund, der von klein auf mit jeder Menge Menschen und Situationen zusammengekommen ist, für den alles das, was das menschliche Leben in einer Stadt ausmacht, tägliches Brot ist, inklusive Streicheln durch fremde Kinder, Leckerchen von Verkäufern, wenn er draußen wartet, freundliche Worte vom Postboten und Rücksicht gegenüber ängstlichen Kindern, den bringt nichts von alledem aus der Ruhe, denn für ihn ist das normal. Lässt man hingegen einen relativ isoliert lebenden 'Gartenhund' in einem Großstadtpark mit Joggern, Fahrradfahrern, spielenden Kindern und Rollstuhlfahrern laufen, dann besteht möglicherweise das Risiko, dass dieser Hund in Angst und Panik um sich beißt. Doch kein vernünftiger Mensch würde daraus den Schluss ziehen, dass der altbekannte und jedem vertraute Großstadthund das in seiner gewohnten Umgebung auch tun würde. Wenn der beißt, dann fragt man nach dem Grund, weil man davon ausgeht, ohne triftigen Grund tut der das nicht.

Allerdings wissen auch die meisten Städter mit Hunden Bescheid, die leben ja in ihrer Umgebung. Sie wissen eben, dass sie den süßen kleinen Hund (die großen sind davon ja weniger betroffen) nicht spontan, zack, zack, von oben anpacken dürfen, sondern erst mal sozusagen anfragen müssen, ob es dem auch genehm ist. Die reden mit den vor Geschäften angeleinten Hunden, und ich kann mich nicht erinnern beobachtet zu haben, dass einer einen solchen Hund gestreichelt hätte, ohne mit ihm halbwegs bekannt zu sein. Das macht man einfach nicht, das weiß jeder, das ist eine Frage des Respekts vor dem anderen Lebewesen. Wer den nicht hat - tja, man darf eben nicht überall rücksichtslos und nur den eigenen Gefühlen folgend hinpatschen. Man darf auch im Zoo nicht übers Gitter klettern und den Bären streicheln.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Waschbärin
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 30.06.08, 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Abrazo,

wir reden hier aber nicht über die unterschiedlichen Mentalitäten der Leute und welcher Hund sich eher ungestraft von Fremden anfassen läßt als ein anderer. Es geht darum, wie die Rechtslage aussieht, wenn ein Hund einen Menschen beißt. Und der Gesetzgeber steht nun mal auf dem Standpunkt, daß ein Hundehalter dafür Sorge zu tragen hat, daß niemand durch seinen Hund geschädigt wird. Passiert es doch, dann wird auf jeden Fall beurteilt, ob sich der Hund a) im allgemeinen normal verhält oder ob von ihm eine höhere Gefährdung ausgeht als vom Durchschnittshund, und b) ob der Hundehalter fahrlässig gehandelt hat oder sogar mit der Haltung/Handhabung des betroffenen Hundes überfordert ist.

Wobei es bei der ganzen Sache mit den Beweismöglichkeiten seitens des Hundehalters sehr schwierig ist. Du kommst aus dem Geschäft und draußen steht eine verletzte Person und vielleicht schon die Polizei. Der Geschädigte wird garantiert nicht aussagen "Bevor der Hund mich gebissen hat bin ich ihm auf den Schwanz getreten". Dafür müßtest i.a.R. Du als Hundehalter den Beweis erbringen. Und das ist in der Praxis nur sehr selten möglich. Sehr viele Hundebisse passieren lt. Aussage der Geschädigten "einfach nur so". "Bin nur vorbeigegangen..." *zackbumm, hatter zugebissen*. Das ist alles schon schwierig genung wenn Du als Hundehalter bei solch einem Vorfall anwesend bist. Ist der Hund alleine mit dem Geschädigten, und das auch noch im öffentlichen Raum, steht noch nicht mal Aussage gegen Aussage, denn wer von einem Vorfall nix mitbekommen hat kann ja gar keine Aussage darüber machen.

Ich habe es übrigens in meinem Leben schon sehr häufig gesehen daß Menschen ihnen unbekannte Hunde, die vor Geschäften etc. angebunden sind, anfassen und teilweise sogar füttern. Erst letzthin habe ich eine Mutter gesehen, die ihrem ca. dreijährigen Kind anhand eines Hundes, den eine andere Person kurz vorher vor einem Geschäft angebunden hatte, gezeigt hat wie man bei einem Hund "ei" macht. Da der Hund dabei 'ne ziemlich hohle Seite gezeigt hat und bereits am Ende seiner Leine angelangt war, habe ich die Frau gefragt, ob sie den Hund kennt. "Nein", sagte sie, aber ihre Nachbarn hätten "auch so einen" (war ein Golden Retriver), "und die wären lieb".

Hätte der Hund das Kind gebissen (dessen Gesicht/Kopf war in seiner Schnauzehöhe), lt. unserer Hunde-VO wäre er dann ein toter Hund gewesen... Denn wie diese Mutter stehen unserer gesetzeshüter auf dem Standpunkt: Einen Hund, der sowas nicht abkann und aus einer solchen Situation heraus derartig überreagiert, den darf sein Hundehalter nicht unbeaufsichtigt im öffentlichen Raum anbinden. Damit beweist er daß er für die Haltung eines solchen Hundes nicht die entsprechende Sachkunde besitzt.

LG Waschbärin
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 30.06.08, 22:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Waschbärin,

Zitat:
Und der Gesetzgeber steht nun mal auf dem Standpunkt, daß ein Hundehalter dafür Sorge zu tragen hat, daß niemand durch seinen Hund geschädigt wird.

Für NRW stimmt das so nicht.
Sieh mir nach, dass ich jetzt keine Zeit habe Dir präzise anzugeben, ob das Folgende nun jeweils im Hundegesetz steht oder in den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften. Kannst Du, wenn es Dich interessiert, ja selber herausfinden, sind beide veröffentlicht und stehen auch im Netz.

Danach gilt ein Hund dann nicht als bissig (hat also auch keine Sanktionen zu befürchten), wenn er nur gebissen hat, um sich oder seinen Halter zu verteidigen.
Ferner gilt ein Hund nicht als bissig, wenn er anlässlich einer strafbaren Handlung gebissen hat.

Hunde dürfen nämlich durchaus beißen. So steht es sinngemäß in den Verwaltungsvorschriften: es ist arttypisch, dass der Hund mit seinen Zähnen operiert.

Freilich heißt Selbstverteidigung nicht, dass der Hund ein Kind anfällt, das in ihm Furcht einflößender Weise über den Weg rennt; so was muss ein anständig sozialisierter Köter abkönnen, ohne das als möglichen Angriff zu interpretieren. Kann er das nicht ab, darf er eben nicht unter die Leute. Wenn ihm aber einer einen Fußtritt verpasst oder ihn mit dem Knüppel schlägt, dann darf er. Und wenn einer sein Herrchen oder sein Frauchen niederschlägt, dann darf er sich auch mit Schmackes in seinen Arm oder sein Bein verbeißen. Und wenn einer in seine Wohnung einbricht, dann darf er den auch beißen, ohne als bissig zu gelten; freilich kann der Halter dann schadensersatzpflichtig werden, denn dürften darf er, aber sollen soll er nicht.

Angesichts des natürlichen Verhaltens eines anständigen Köters halte ich das alles auch für sehr vernünftig. Denn in den allermeisten Fällen passiert auch bei entsprechenden Konflikten tatsächlich nichts. Ein anständiger Hund weiß sich nämlich zu wehren und sich Respekt zu verschaffen, auch ohne gleich zuzubeißen. Seine normale Waffe sind nicht seine Zähne, sondern seine Stimme. Kommt ihm einer gefährlich zu nahe, dann wird der angebrüllt, und der landläufige Passant, ob Kind oder Erwachsener, fliegt davon vor Schreck erst mal zur Seite und gut ist's. Schäferhunde können auch prima zwicken. Müssen sie auch können, denn jeder Schäfer würde sich schön bedanken, wenn sein Hund seinen Schafen die Beine zerbeißt. Der leichte Griff eines Wolfsgebisses an die Hacken oder gar an die nackte Wade ist nach meiner Erfahrung dermaßen imponierend, da macht keiner mehr achtlos weiter. Und es kann sich noch nicht mal einer beschweren, denn es entsteht noch nicht mal ein blauer Fleck, also kein Schaden und auch keine Körperverletzung.

Es ist Unfug, wenn Hundehalter sich auf das Beißen seines Hundes kapriziert; das hat Hund gar nicht nötig. Seine Schutzfunktion liegt in erster Linie in der Prävention, und damit ist auch jeder vernünftige Mensch einverstanden.

Freilich, kleine Hunde haben diese Ruhe und dieses Selbstbewusstsein oft nicht. Für die ist auch ein kleines Kind verdammt groß, so groß, dass sie es als lebensgefährliche Bedrohung auffassen können, wenn es sie ein wenig ungestüm streicheln will; der große dagegen steht auf und wirft es mit seinem Hinterteil auf den Windelpopo.

Im Falle eines Angriffes gibt es immer noch einen unabhängigen Zeugen: den Hund. Denn das kann man durch einen Wesenstest durchaus eruieren, ob der Hund bei jedem vermeintlichen Angriff umgehend losprescht, oder ob einer nun wirklich massiv werden muss, damit der Hund böse wird.

Und jeder Halter hat zumindest bei uns die gesetzlich garantierte Möglichkeit, zu dem Beißvorfall Stellung zu nehmen. Und seine Stellungnahme muss genau so auf Richtigkeit und Plausibilität geprüft werden wie die des Gebissenen. Wenn der 'Beißer' ein wohl erzogener, allseits als freundlich, friedlich und nervenstark bekannter Hund ist, dann wird der Gebissene es ziemlich schwer haben nachzuweisen, dass dieser Hund eine gefährliche Bestie ist.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 01.07.08, 09:21    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="Abrazo"]


Zitat:
Und jeder Halter hat zumindest bei uns die gesetzlich garantierte Möglichkeit, zu dem Beißvorfall Stellung


Das wird im o.g. Fall schlecht möglich sein, weil der Halter im Laden einkaufen war.

Zitat:
. Wenn der 'Beißer' ein wohl erzogener, allseits als freundlich, friedlich und nervenstark bekannter Hund ist, dann wird der Gebissene es ziemlich schwer haben nachzuweisen, dass dieser Hund eine gefährliche Bestie ist.[/
quote]

Das ergibt sich aus den Bisswunden ob der gefährlich ist oder eben nur mal geschnappt hat.
Aber auf jeden Fall haftet der Hundehalter, da er ja nichts gesehen hat und nicht behaupten kann, dass sein Hund Getreten oder sonstwas wurde.

Gruß roni
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 01.07.08, 10:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Roni,

der Halter kennt aber seinen Hund und ggf. auch die Vorgeschichte des Falles.

Wie gesagt, es ist nicht normal, dass ein gut erzogener und sozialisierter Hund einfach so einen beißt der ihn streicheln will, ohne drohen (knurren, bellen), vielleicht mit Ausnahme kleiner Hunde. Und ein Hund, der so reagiert, gehört auch nicht vor ein Geschäft abgelegt; das ist so ähnlich wie mit einem vom TÜV aus dem Verkehr gezogenen Auto: der Köter ist nicht verkehrssicher.

Bei einem normalen verkehrssicheren Hund jedoch gibt es in der Regel eine Menge zu sagen, wenn es zu einem Beißvorfall kommt. Wenn der Hund z.B. angeblich einen halbwüchsigen Lümmel einfach so und grundlos aus heiterem Himmel gebissen hat, der ihn nur liebevoll streicheln wollte (das machen Hunde nämlich angeblich grundsätzlich, aus heiterem HImmel plötzlich zubeißen), dann sieht die Sache schon mal ganz anders aus, wenn Halter erklärt, jo, den Lümmel kennt mein Hund, wenn der an meinem Garten vorbei kommt, beschmeißt er den immer mit Steinen, ich hab deswegen schon mal an seine Eltern geschrieben - hier Kopie.

Also: man muss nicht unbedingt alles direkt gesehen haben; zumal ein Hund vor einem Geschäft in der Öffentlichkeit liegt, irgendwie bemerkt wird der schon, und also auch einer, der sich ihm nähert.

Natürlich haftet der Halter für Schäden gem. § 833 BGB. Allerdings, das kann eine ganze Menge prozentualen Rabatt geben, wenn dem Geschädigten Mitschuld zuerkannt wird. Wobei für den versicherten Hundehalter meist die Mitschuld wichtiger ist, denn das hat dann keine ordnungsrechtlichen Konsequenzen.
_________________
Grüße,
Abrazo
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