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Schuldverhältnisse. Brauche Hilfe für eine Klausur!

 
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FabioL.
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Anmeldungsdatum: 30.06.2008
Beiträge: 4
Wohnort: Flensburg

BeitragVerfasst am: 30.06.08, 15:21    Titel: Schuldverhältnisse. Brauche Hilfe für eine Klausur! Antworten mit Zitat

Das ist die Klausur vom letzten Jahr. Die Namen oder sonstige Dinge darin sind frei erfunden. Ich hoffe mir kann jemand schnellstmöglich die Antworten dazu geben Winken


Aufgabe 1
Im bürgerlichen Recht werden vertragliche und gesetzliche Schuldverhältnisse unterschieden.

a) Wodurch unterscheiden sich die gesetzlichen Schuldverhältnisse von den vertraglichen Schuldverhältnissen?
b) Nennen Sie ein Beispiel für ein vertragliches Schuldverhältnis.

Aufgabe 2

Der Elektrohändler aus Köln verkauft einen Elektroherd Emeis für 998,00 € an Frau Carstensen in Solingen, den er vereinbart, bei Lieferung aufstellt und anschließt. Welche der folgenden Aussagen treffen nach der gesetzlichen Regelung zu?
a. Erfüllungsort für die Warenlieferung ist in Köln
b. Erfüllungsort für die Geldschuld ist in Solingen
c. Erfüllungsort für die Warenlieferung ist in Solingen
d. Da Herr Emeis die Maschinen aufstellt und anschließen soll, handelt sich um einen Bringschuld.
e. Da Herr Emeis und Frau Carstensen in unterschiedlichen Orten wohnen, handelt es sich bei der Lieferung des Herdes um eine Schickschuld
f. Die Lieferung des Elektroherdes ist eine Holschuld


Welche der Folgenden Aussagen zum Kaufvertrag treffen zu?
a. Vertragliche Erfüllungsorte können nur Kaufleute vereinbaren
b. Für den Abschluss eines Grundstückskaufvertrages ist mindestens Schriftform vorgeschrieben
c. Der Kaufvertrag ist ein Verpflichtungsgeschäft
d. Geldschulden sind Schickschulden
e. Warenschulden sind grundsätzlich Bring- oder Schickschulden
f. Für den Abschluss von Kaufverträgen ist immer Schriftform vorgeschrieben
g. Das Eigentum an einer Ware geht immer erst mit der vollständigen Bezahlung auf den Käufer über

Aufgabe 3
Unterscheiden Sie
a) Fälligkeit der Leistung
b) Erfüllbarkeit der Leistung


... danke im Vorraus
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ZetPeO
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 30.06.08, 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

Geschockt
Soll ich, soll ich nicht?
Ich will. Cool

1.) Vielleicht hätte man ja auch im Voraus lernen können.
2.) Dies wäre, wenn überhaupt das falsche Forum.
3.) Dies ist zwar ein Rechtsforum, aber es beschäftigt sich nicht mit
der kompletten Beantwortung von Klausurfragen.
4.) da sollte ein „Vielen herzlichen Dank“ im Voraus schon möglich sein.
Mit den Augen rollen

Gr.
ZetPeO
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David Hilbert

Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
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Rohan
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 289
Wohnort: Ostwestfalen-Lippe

BeitragVerfasst am: 30.06.08, 16:11    Titel: Antworten mit Zitat

ZetPeO hat folgendes geschrieben::
Ich will. Cool


Ich auch, ich auch Lachen

FabioL. hat folgendes geschrieben::
... danke im Vorraus


Netter Versuch... Vielleicht mehr Glück beim nächsten Mal... Sehr böse

Vergnügte Grüße
Rohan
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"Wenn wir hier schon nicht gewinnen, dann zertreten wir denen wenigstens den Rasen !"
(Rolf Rüssmann; kurz vor dem Anpfiff bei einem übermächtigen Gegner ...)
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FabioL.
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Anmeldungsdatum: 30.06.2008
Beiträge: 4
Wohnort: Flensburg

BeitragVerfasst am: 30.06.08, 17:12    Titel: Antworten mit Zitat

tzzz wie nett Böse

spart euch eure verbesserungen^^

es geht ja nicht darum dass ich zu spät anfange zu lernen, sondern darum, dass ich mir ein wenig zusätzliche hilfe besorgen möchte

nj kann mir dann jemand von euch recht-strebern wenigstens die frage beantworten wo der unterschied zwischen Fälligkeit der Leistung und Erfüllbarkeit der Leistung liegt?
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ZetPeO
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 30.06.08, 17:20    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
... wo der unterschied zwischen Fälligkeit der Leistung und Erfüllbarkeit der Leistung liegt?


Ab und zu ist es fällig, dass ich meine Leistung selbst belohne und dann erfülle ich mir
die Überfälligkeit der Leistungsbelohnung.

Gr.
ZetPeO

P.S.
Was’n ein recht-strebern?
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FabioL.
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Anmeldungsdatum: 30.06.2008
Beiträge: 4
Wohnort: Flensburg

BeitragVerfasst am: 30.06.08, 17:50    Titel: Antworten mit Zitat

bekomm ich vllt auch mal ne erstere antwort ? ;D

nj ihr habt doch ahnung in sachen recht^^... desswegen recht-streber... dachte ich mir so.... es musste ja ein wenig unfreundlich rüberkommen, da ich nicht bekommen habe was ich wollte

ich dachte man kann hier einfach mal seine fragen, die das thema recht beinhalten reinschreiben und dann in den nächsten minuten/stunden auf eine antwort hoffen

... dem ist wohl nicht so, stattdessen wird einem hier von iwelchen hochnäsigen, in gestzesbuch stöbernden.. öhm... typen die hoffnung auf eine hohe punktzahl in rechtslehre genommen :'-(
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 30.06.08, 18:14    Titel: Antworten mit Zitat

Wir sind eben keine Hausaufgaben-mach-Maschine.

Wenn man eine konkrete Frage hat und die auch formuilert kann man auf konstruktive Antworten hoffen und die dann diskutieren.
Nur einfach den Aufgabentext posten und sich zurücklehnen ist halt nicht gern gesehen und endet regelmäßig mit Schelte. Was ich auch verstehen kann. Ist ja schon ein bisschen dreist.

Anders sieht es aus, wenn man eigene Lösungsvorschläge anbietet und dazu konrkete Fragen hat oder Fragen zu Literaturstellen hat, die man nicht versteht. Da geht einem die Hilfe leichter von der Hand.
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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FabioL.
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Anmeldungsdatum: 30.06.2008
Beiträge: 4
Wohnort: Flensburg

BeitragVerfasst am: 30.06.08, 18:23    Titel: Antworten mit Zitat

in aufgabe 2 sind lösungsvorschläge!

und wo der unterschied zwischen Fälligkeit der Leistung und Erfüllbarkeit der Leistung liegt... nj dazu hab ich leider keine vorschläge.. aber dennoch finde ich, dass man darauf mit einigen stichpunkten antworten kann
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spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 02.07.08, 06:45    Titel: Antworten mit Zitat

Sie haben zu keiner Frage eine eigene Überlegung,

denn das wäre die Basis, um überhaupt helfen zu können...
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ThoT
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 848

BeitragVerfasst am: 02.07.08, 09:19    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat: "es musste ja ein wenig unfreundlich rüberkommen, da ich nicht bekommen habe was ich wollte"

lol, so mache ich das in Zukunft, nachdem ich mir das im Alter von 6 Jahren mühsam abgewöhnt hatte, auch wieder. Wenn ich nicht bekomme was ich will, werde ich unfreundlich und stampfe auf den Boden.

Im Übrigen gilt das was die anderen gesagt haben. Ein bisschen Eigeninitiative bei der Beantwortung der Fragen wirkt wahre Wunder, wenn man fundierte Meinungen von anderen Mitgliedern haben möchte.
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