Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Verfassungsbeschwerde möglich?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Verfassungsbeschwerde möglich?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verfassungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
mlmgv
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.06.2007
Beiträge: 171
Wohnort: Marienburg

BeitragVerfasst am: 28.06.08, 11:13    Titel: Verfassungsbeschwerde möglich? Antworten mit Zitat

Das Verfahren ist rechtskräftig abgeschlossen!.
Der Rechtsanwalt des Verurteilten beantragt Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft, erhält sie aber - ohne Begründung - nicht. Dienstaufsichtsbeschwerde bleibt ohne Erfolg.

Kann in diesem Ausnahmefall Verfassungsbeschwerde direkt eingereicht werden oder muss erst der Weg über die Beschwerde bei Gericht gegangen werden?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 01.07.08, 17:32    Titel: Antworten mit Zitat

§161a III StPO:

"Gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft [Versagung der Akteneinsicht, M.A.S.] nach Absatz 2 Satz 1 kann gerichtliche Entscheidung beantragt werden. Über den Antrag entscheidet, soweit nicht in § 120 Abs. 3 Satz 1 und § 135 Abs. 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes etwas anderes bestimmt ist, das Landgericht, in dessen Bezirk die Staatsanwaltschaft ihren Sitz hat. Die §§ 297 bis 300, 302, 306 bis 309, 311a sowie die Vorschriften über die Auferlegung der Kosten des Beschwerdeverfahrens gelten entsprechend. Die Entscheidung des Gerichts ist nicht anfechtbar."
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
spraadhans
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 26.11.2005
Beiträge: 7758
Wohnort: SMS Bayern

BeitragVerfasst am: 01.07.08, 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

Folglich wäre also die Verfassungsbeschwerde erst nach negativer Entscheidung des zuständigen Gerichts möglich, soweit überhaupt eine Grundrechtsbeeinträchtigung vorliegt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verfassungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.