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Terminierung in Kaltakquise

 
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Chagall1985
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.04.2007
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 27.06.08, 19:28    Titel: Terminierung in Kaltakquise Antworten mit Zitat

Eine neu gegründete Werbeagentur kann Leistungen zu 20-30% geringeren Kosten anbieten aufgrund einzigartiger Unternehmensstruktur.

Die Firma hat vor potentielle Kunden vor Ort anzurufen und einen Gesprächtermin zu vereinbaren um das Agenturkonzept vorzustellen.

Frage:
Würde die Firma mit diesen Anrufen gegen Wettbewerbsrecht verstossen?
Werbung ist ja nicht Geschäftszweck aber es kann doch erwartet werden, dass der Kunde interesse hat Kosten zu sparen? Oder?
Verkauft wird am Telefon nichts!! Nur das Gespräch soll vereinbart werden ohne zum Gesprächspartner vorher Kontakt gehabt zu haben.
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Chagall1985
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.04.2007
Beiträge: 25

BeitragVerfasst am: 30.06.08, 00:19    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt es hier keinen der dazu was sagen kann?
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I-user
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 30.06.08, 23:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ob am Telefon etwas verkauft wird oder ein Verkaufsgespräch vorbereitet werden soll, ist m.E. unerheblich. Aber Unternehmer darf man so anrufen, wenn sie an der Werbung möglicherweise interessiert sind.

Chagall1985 hat folgendes geschrieben::
Eine neu gegründete Werbeagentur kann Leistungen zu 20-30% geringeren Kosten anbieten
Wie kann man etwas zu irgendwelchen Kosten anbieten? Ich dachte, man kann etwas zu irgendwelchen Kosten machen/herstellen und zu irgendwelchen Preisen anbieten Mit den Augen rollen.
_________________
Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 01.07.08, 12:09    Titel: Antworten mit Zitat

§ 7 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 UWG
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WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 02.07.08, 07:43    Titel: Antworten mit Zitat

Weiter auch:

http://www.bundesrecht.juris.de/bgb/__823.html
http://www.bundesrecht.juris.de/bgb/__1004.html
_________________
Null Komma
***
nix
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Volker111
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.05.2008
Beiträge: 553

BeitragVerfasst am: 10.07.08, 21:25    Titel: Re: Terminierung in Kaltakquise Antworten mit Zitat

Chagall1985 hat folgendes geschrieben::
Würde die Firma mit diesen Anrufen gegen Wettbewerbsrecht verstossen?.
Eindeutig "Belästigung" i.S.v. UWG. Folge: Kostenpflichtige Abmahnung. Kann teuer werden.
_________________
Gruß Volker
Wenn Sie mich verstanden haben, habe ich mich undeutlich ausgedrückt
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