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Verfasst am: 27.06.08, 19:28 Titel: Terminierung in Kaltakquise
Eine neu gegründete Werbeagentur kann Leistungen zu 20-30% geringeren Kosten anbieten aufgrund einzigartiger Unternehmensstruktur.
Die Firma hat vor potentielle Kunden vor Ort anzurufen und einen Gesprächtermin zu vereinbaren um das Agenturkonzept vorzustellen.
Frage:
Würde die Firma mit diesen Anrufen gegen Wettbewerbsrecht verstossen?
Werbung ist ja nicht Geschäftszweck aber es kann doch erwartet werden, dass der Kunde interesse hat Kosten zu sparen? Oder?
Verkauft wird am Telefon nichts!! Nur das Gespräch soll vereinbart werden ohne zum Gesprächspartner vorher Kontakt gehabt zu haben.
Ob am Telefon etwas verkauft wird oder ein Verkaufsgespräch vorbereitet werden soll, ist m.E. unerheblich. Aber Unternehmer darf man so anrufen, wenn sie an der Werbung möglicherweise interessiert sind.
Chagall1985 hat folgendes geschrieben::
Eine neu gegründete Werbeagentur kann Leistungen zu 20-30% geringeren Kosten anbieten
Wie kann man etwas zu irgendwelchen Kosten anbieten? Ich dachte, man kann etwas zu irgendwelchen Kosten machen/herstellen und zu irgendwelchen Preisen anbieten . _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
Verfasst am: 10.07.08, 21:25 Titel: Re: Terminierung in Kaltakquise
Chagall1985 hat folgendes geschrieben::
Würde die Firma mit diesen Anrufen gegen Wettbewerbsrecht verstossen?.
Eindeutig "Belästigung" i.S.v. UWG. Folge: Kostenpflichtige Abmahnung. Kann teuer werden. _________________ Gruß Volker
Wenn Sie mich verstanden haben, habe ich mich undeutlich ausgedrückt
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