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Verfasst am: 30.06.08, 20:07 Titel: Dieselpumpe von Auto defekt! Händler will nicht zahlen HILFE
Sehr geehrte Damen und Herren
,
ich habe ein Riesen Problem:
Ich habe mir vor ca 2,5 Monaten einen Gebrauchtwagen vom HÄNDLER zugelegt, soweit alles super gelaufen doch vor einigen Tagen ist die Dieselpumpe kaputt gegangen.
Da ich beim Kauf eine Zusatzgarantie (Name gelöscht. Biber) abgeschlossen habe zahlt diese mit 100% der Lohnkosten und 40% der Materialkosten (für Fahrzeuge über 100.000Km)
Jetzt kostet aber alleine das Ersatzteil 3000€, demnach beliben 1600€ die der Händler auf Grund von Gewährleistung doch tragen müsste doch der sagt mir das wäre kein Gewährleistungsfall und weigert sich die Kosten zu übernehmen....
Beim Kauf hatte der Wagen 109.000 Km und beim Defekt ca. 111.000Km...
Hoffe jemand kann mir helfen und mir sagen wie die Rechtslage ist.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 30.06.08, 21:10 Titel: Re: Dieselpumpe von Auto defekt! Händler will nicht zahlen H
Aldi007 hat folgendes geschrieben::
die der Händler auf Grund von Gewährleistung doch tragen müsste
Nur dann, wenn er nicht beweisen kann, daß die Dieselpumpe bei der Übergabe des Fahrzeuges nicht fehlerhaft war. Inwieweit das bei einer Dieselpumpe möglich ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Und verschiebibert ins Verbraucherrecht. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Weiss auch nicht ob man das so nachvollziehen kann.
nur halt so einen Betrag kann ich echt nicht zahlen, aber kann der Händler sich denn einfach so weigern das zu zahlen. Wie ist denn da die Rechtslage?
Kurzer Lagebericht....
Ich habe gerade nochmal mit dem Händler gesprochender mir jetzt anbietet das wir uns den Schaden teilen sollen (jeder 800€).
Doch irgenwie bin ich damit nicht wirklich einverstanden. Er meinte es wäre nur eine Kulanzsache das er überhaupt was zahlt.
Wie ist da die >Rechtslage????
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 02.07.08, 10:04 Titel:
Zitat:
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.
d.h. den händler schriftlich (wegen der beweisbarkeit) unter zeugen auffordern den mangel zu beheben, NIX vonwegen schaden teilen od. über die garantie laufen lassen! _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Also die Pumpe ist wohl kein verbrauchsteil oder ?#
Die Gebrauchtwagen Garantie sieht vor das der Händler ein Jahr Garantie geben muss auf außer Verbrauchs teile wie Bremsen, Sicherungen ....
Ich hatte 2002 einen Ähnlichen fall, ein meinem gerade gebraucht gekauften Wagen (4 Monate ) ging die Kupplung kaputt, der Händler meinte frech das ist ein Gebrauchsteil.
Nach etwas hin und her über den Anwalt hat er dann eingesehen das die Kupplung kein gebrauchsteil im sinne von Verbrauchsteilen ist, und hat es bezahlen müssen.
Ich denke mal das es sich mit der Dieselpumpe genau so verhählt.
Hey danke für die ganzen Antworten.
Hab gerade mit meinem Anwalt gesprochen, da er Händler keine einsicht zeigt.
Daher klage ich jetzt auf Rückabwicklung des Kaufvertrages wenn der schaden nicht innerhal einer von mir gestellten Frist repariert worden ist.
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