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Ich hoffe, dass Ihr mir weiterhelfen könnt! Und zwar ist meine Frage, ob man ein fristloses bzw. außerordentliches Kündigungrecht hat, wenn der Vertragspartner die in den AGB festgelegten Preise fast verdoppelt hat, ohne mir das Recht einzuräumen, diesem zu widersprechen! Auch gibt es keinen Punkt in den AGB, wonach geregelt ist, dass er dies stillschweigend machen darf!!Wie ist hier die Rechtslage?
Ich bräuchte sehr dringend eine Antwort! Vielen Dank für eure Hilfe!
LG Tina
Grundsätzlich dürfen bei laufenden Verträgen (Dauerschuldverhältnis) nur Preisänderungen durchgeführt werden, wenn einzelvertraglich oder durch AGBs eine Preisanpassungsklausel wirksam vereinbart wurde. Selbst dann darf eine Preisänderung nicht willkürlich erfolgen.
Vor einer Kündigung sollte der Preisänderung zuerst widersprochen werden. _________________ Helpdesk: "Und was sehen Sie auf Ihrem Bildschirm?"
Kundin: "Einen kleinen Teddy, den mir mein Freund geschenkt hat"
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