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Rechtsberatung auch durch fachkundige Dienstleister und eine Freigabe für die kostenlose Rechtsberatung z.B. durch gemeinnützige Vereine oder auch Arbeitnehmerverbände denkbar und sinnvoll !?!
Für mich eine sehr gute Entwicklung
Damit könnte auch das Erfolgshonorar eine neue Bedeutung erlangen, denn fachkundiger Rat auf Basis einer erfolgreichen Leistung wäre fair, oder ?!?
Mit freundlichen Grüßen _________________ Frei nach Stromberg:
Am Ende fällt der Stier und nicht das rote Tuch
Rote Punkte - Herzlich Wilkommen
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 23.06.08, 17:15 Titel:
Auch wenn ich mich frage, ob denn die ehrenamtlichen und kostenlos Rechtsrat erteilenden Menschen dann auch für ihren Rat haften müssen und wenn sie denn müssen, wovon sie die entsprechende Versicherung bezahlen, und das Thema somit vielleicht doch irgendwie ins Anwaltsrecht passt, verschiebibere ich mal nach Recht und Politik. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Verfasst am: 27.06.08, 21:06 Titel: Haftung bei kostenloser Rechtsberatung...
Hallo,
wenn ich es richtig verstehe können dann zukünftig auch Personen z.B. Sachverständige, Steuerberater etc. rechtliche Beratung erteilen - denke dieser Personenkreis hat wohl auch eine Berufshaftpflicht.
Wie die Haftung bei kostenloser Beratung abläuft ist wohl noch unklar, denke aber es verhält sich ähnlich anderer kostenloser Leistungen. Da ist es meines Wissens auch nicht so einfach möglich eine Person zu verklagen, weil er bei einem kostenlosen Dienst Fehler gemacht hat.
Auf Haftungsausschluss hinweisen und auch, im Einzelfall, helfen einen geeigneten Anwalt zu finden. Oder auch aufklären, auf was man bei einem Anwalt achten sollte, damit man auch gut vertreten wird. Zudem denke ich, dass einem Mandanten einiges erspart bleiben könnte, wenn man schon in etwa eine Vorstellung hat, wohin die Reise gehen könnte... Hlft vielleicht auch dem zukünftigen Rechtsanwalt z.B. wenn Unterlagen geordnet vorliegen etc.
Mit einem Verein hat man vielleicht auch noch besondere Möglichkeiten diesen Anforderungen gerecht zu werden. Finanzieren kann man sich z.B. durch Mitgliederbeiträge oder vielleicht auch durch Spenden, abhängig von den Themen, die angeboten werden.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 27.06.08, 22:14 Titel: Re: Haftung bei kostenloser Rechtsberatung...
Monika_XS hat folgendes geschrieben::
denke dieser Personenkreis hat wohl auch eine Berufshaftpflicht.
Mag sein. Die deckt aber zumindest bisher wohl keine Rechtsberatung ab.
Monika_XS hat folgendes geschrieben::
Wie die Haftung bei kostenloser Beratung abläuft ist wohl noch unklar, denke aber es verhält sich ähnlich anderer kostenloser Leistungen. Da ist es meines Wissens auch nicht so einfach möglich eine Person zu verklagen, weil er bei einem kostenlosen Dienst Fehler gemacht hat.
Aah ja. Prima. Ich warte dann schon auf die Beiträge hier im FDR, in denen die kosten- und wertlose Falschberatung und deren Folgen thematisiert wird. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Damit könnte auch das Erfolgshonorar eine neue Bedeutung erlangen, denn fachkundiger Rat auf Basis einer erfolgreichen Leistung wäre fair, oder ?!?
Eine interessante Frage. Wann ist denn eine Rechtsberatung erfolgreich?
Offensichtlich dann, wenn sie richtig ist. Und wie wird das dann bestimmt? Gibt es bei jeder Beratung einen unabhängigen Dritten, der nachprüft, ob das, was der Anwalt gesagt hat, richtig ist?
Nur ein geringer Teil der Rechtsberatung ist ja Prozessführung. Wie also wird diese als erfolgreich bestimmt?
Und wann ist eine Beratung im Prozess erfolgreich...wenn der Prozess gewonnen wurde? Das hängt ja eher von den im Prozess festgestellten Tatsachen ab (die das Gericht dann rechtlich würdigt). Hierfür kann der Anwalt ja wenig. Es liegt also, wenn der Mandant nicht im Recht ist, nicht an ihm, wenn dieser den Prozess verliert. Kriegt er dann kein Honorar?
Was ist mit einem Anwalt, der erkennt, dass die Situation des Mandanten nicht geeignet ist, einen Prozess zu gewinnen oder sich gegen eine Klage erfolgreich zu verteidigen, und diesem rät, nicht zu klagen (oder anzuerkennen), was dann die einzig sinnvolle wirtschaftliche Vorgehensweise ist. Bekommt er dann für die Prüfung und Beratung kein Honorar, weil der Prozess ja nicht erfolgreich war?
Was ist mit der anwaltlichen Beratung bei zB. Immobilienkäufen? Wann war die erfolgreich, wenn der Kauf stattfindet? Das hängt idR. von den Konditionen ab, die die Parteien aushandeln, also insb. dem Kaufpreis, und weniger von der rechtlichen Absicherung des Vertrages. Wenn der Verkäufer also den Kaufpreis des Käufers nicht akzeptiert, bekommen dann deren beide Anwälte kein Geld, weil es keinen Erfolg gegeben hat?
Erfolgshonorare passen nicht auf den normalen Rechtsverkehr, da die Beratung immer dann erfolgreich ist, wenn sie richtig ist, nicht dann, wenn der Mandant das Ziel erreicht hat, dass er sich selbst vorstellt. Denn das hängt überwiegend von Faktoren ab, auf die der Anwalt keinen Einfluss hat.
Andersrum sind im sogenannten "Big Business" Erfolgshonorare faktisch schon da. Wenn ein Investor eine Kanzlei im Zuge einer Transaktion mit einer Beratung, Prüfung (Due Diligence) und Vertragsgestaltung beauftragt, werden grundsätzlich Stundensätze zugrunde gelegt. Kommt der Deal nachher nicht zustande, was meist darauf beruht, dass man sich über den Kaufpreis nicht einigt, dann werden von der Endeabrechnung Abzüge gemacht. Das ist dort einfach gängig, kann aber auf den Rechtsverkehr des Normalbürgers und den allgemeintätigen Anwalt nicht übertragen werden.
dem (Anmerkung von Biber) folgend würde dieses bedeuten, dass die kostenpflichtige Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt immer 100% kompetent, sinnvoll und richtig wäre. Dieses mögen Personen beurteilen, die ihre diversen Erfahrungen mit verschiedenen Rechtsanwälten gemacht haben. Es scheint auch abhängig vom konkreten Rechtsgebiet, der Finanzkraft und dem sozialen Umfeld der Mandanten. Sicherlich auch vom Umfang und der Schwierigkeit des Einzelfalles.
Allgemein hilft das Wissen um die rechtlichen Aspekte eines Sachverhaltes und kostenlos schadet dieses erst mal nicht. Ungenommen ist dadurch eine Entscheidung doch noch einen Rechtsanwalt aufzusuchen. Eine vielleicht daraus resultierende Aufmerksamkeit bei der Suche nach einem geeigneten Rechtsanwalt spart vielleicht Geld und Nerven und kann die eigene Situation verbessern. Die Anzahl der Rechtsforen, entsprechende Literatur und letztlich auch das persönliche Gespräch zeigt deutlich einen Bedarf.
Zum Thema Erfolgshonorar:
Die Zukunft wird zeigen, was sich bewährt und was nicht und für welche Fälle eine Eignung besteht. Nicht einleuchtend ist jedoch, warum an dieser Stelle die persönliche Freiheit derartig eingeschränkt wird. Begrüßenswert, auch wenn aktuell noch in einem zu geringen Umfang, ist erst mal die Möglichkeit ein Erfolgshonorar zu vereinbaren. Erfreulich die Notwendigkeit herauszuarbeiten, was denn der geschuldete Erfolg für den Mandanten sein soll (Zielvorstellung des Mandanten) und sein kann (rechtliche Möglichkeiten). Sollte das nicht am Anfang der eigentlichen Arbeit eines Rechtsanwaltes stehen? Laienhaft sehe ich auch das rechtlich, korrekte Darlegen der Beweise und die richtige Strategie bei der Prozessführung und damit die Sicherheit einen Prozess zu gewinnen bzw. das bestmögliche Ergebnis zu erzielen als die eigentliche Arbeitsleistung eines Anwaltes. Wenn ein „Anwalt“ sagt der Gewinn eines Prozesses sei ein Glückspiel ist das auch eine Aussage.
<<Anmerkend: Für die erste Beratungsleistung gibt es ja bereits eine Art „Kostenfestsetzung“.>>
Sehr schön auch die Gegenüberstellung zu den bisher üblichen Kosten.
Mit freundlichen Grüßen _________________ Frei nach Stromberg:
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Rote Punkte - Herzlich Wilkommen
dem (Anmerkung von Biber) folgend würde dieses bedeuten, dass die kostenpflichtige Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt immer 100% kompetent, sinnvoll und richtig wäre.
Das nennt sich wohl 'klassische Fehlinterpretation'.
Monika_XS hat folgendes geschrieben::
Es scheint auch abhängig vom konkreten Rechtsgebiet, der Finanzkraft und dem sozialen Umfeld der Mandanten. Sicherlich auch vom Umfang und der Schwierigkeit des Einzelfalles.
Bis auf das Umfeld: ja natürlich. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Verfasst am: 03.07.08, 10:31 Titel: Re: Haftung bei kostenloser Rechtsberatung...
Biber hat folgendes geschrieben::
]Aah ja. Prima. Ich warte dann schon auf die Beiträge hier im FDR, in denen die kosten- und wertlose Falschberatung und deren Folgen thematisiert wird.
wenn man es mal genau nimmt erfolgt hier keine Rechtsberatung im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen ! Selbst wenn jemand konkret einen Fall schildert und darauf eingegangen würde. Die Hinweise in Foren, dass Beispiel fiktiv sein müssen, sind eigentlich überflüssig oder falsches Rechtswissen. Naja manchmal haben Gerüchte eben einen langen Atem. Viel glauben immer noch das Mord geplant sein muss und Totschlag im Affekt erfolgt( diese Unterscheidung galt bis in die 30er Jahre), dass es geplanten Totschlag und Mord im Affekt gibt glaubt auch nicht jeder.
Verfasst am: 03.07.08, 10:55 Titel: Re: Haftung bei kostenloser Rechtsberatung...
D.Ritter hat folgendes geschrieben::
wenn man es mal genau nimmt erfolgt hier keine Rechtsberatung im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen ! Selbst wenn jemand konkret einen Fall schildert und darauf eingegangen würde.
Sie haben sicherlich einen Quellennachweis, für ihre Behauptung!?
Urteile, Gesetzestexte, Kommentare zu den entsprechenden §§?
Das ist vollkommen richtig, es ist aber eine alte Forenerfahrung, dass juristische Aussagen nicht dann akzeptiert werden, wenn es gesetzlich so geregelt ist, sondern nur, wenn ein Gericht das so sagt. Das wird dann grundsätzlich für bare Münze genommen.
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 06.07.08, 18:11 Titel:
D.Ritter hat folgendes geschrieben::
die Antwort - das Wozu - ergibt sich aus dem Post über dem meinen!
Nö.
Im übrigen halte ich es für grob unhöflich, irgendwelche Dinge zu behaupten und als Beleg für diese Behauptungen dann keine Nachweise, sondern neue Behauptungen aufzustellen. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
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