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Kauf bei Auktionshaus - kann aber nicht bezahlen

 
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mark5378
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 02.07.08, 22:25    Titel: Kauf bei Auktionshaus - kann aber nicht bezahlen Antworten mit Zitat

Hallo.

Ich habe bei einem bekannten Auktionshaus eine Ware im Wert von ca. 380€ ersteigert. Nun kann ich aber leider nicht zahlen da ich unvorgesehene andere wichtige Ausgaben habe. Der Verkäufer hat mir jetzt damit gedroht einen Anwalt einzuschalten falls ich nicht bis zum 04.07 bezahlt habe. Mit welcher "Strafe" muss ich rechnen bzw. wie viel werde ich wohl Anwaltsgebühren zahlen müssen? Leider stellt sich der Verkäufer quer auf das Angebot wenigstens die Auktionsgebühren zu bezahlen. Wie ist die Rechtslage?

Danke schon mal für Hilfe (gerne auch per persönlicher Nachricht) !

MfG
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 02.07.08, 23:43    Titel: Antworten mit Zitat

Anwaltsgebühren (für die außergerichtliche Tätigkeit) betragen vielleicht 83,54 Euro. Weitere Ansprüche sind wahrscheinlich. Das befreit nicht von der Hauptzahlung 380 Euro. Es sei denn, der Verkäufer verkauft die Sache woanders.
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Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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KurzDa
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Anmeldungsdatum: 16.10.2006
Beiträge: 3304
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 03.07.08, 12:27    Titel: Antworten mit Zitat

Lässt sich der Verkäufer auf eine Ratenzahlung ein? Ansonsten gilt die Weisheit, die mir mein Zivilrechtsprofessor im 2. Sem. eingetrichtert hat: Geld hat man zu haben! [wenn man am geschäftlichen Verkehr teilnehmen möchte]

Grüße
KurzDa
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mark5378
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 03.07.08, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hab zwar nicht gefragt aber ich denke nicht dass er sich auf Ratenzahlung einlässt. Der Kerl ist sowas von Stur, sowas hab ich noch nicht erlebt...

Zitat:
Ansonsten gilt die Weisheit, die mir mein Zivilrechtsprofessor im 2. Sem. eingetrichtert hat: Geld hat man zu haben! [wenn man am geschäftlichen Verkehr teilnehmen möchte]


Da hast du vollkommen Recht. Ist ja nicht so dass ich es mit Absicht mache. Es war einfach anders geplant. Bin auch schon dabei die Kohle irgendwie zusammenzukratzen...
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 03.07.08, 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

mark5378 hat folgendes geschrieben::
IIst ja nicht so dass ich es mit Absicht mache. Es war einfach anders geplant.


Das ist auch gut so, denn andernfalls käme zu den zivilrechtlichen Ansprüchen möglicherweise auch noch eine Strafverfolgung wegen Betruges hinzu --> http://de.wikipedia.org/wiki/Eingehungsbetrug
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 03.07.08, 22:51    Titel: Antworten mit Zitat

mark5378 hat folgendes geschrieben::
Der Kerl ist sowas von Stur, sowas hab ich noch nicht erlebt...
Wahrscheinlich lebt dieser sture Kerl doch tatsächlich in dem Glauben, daß ein Käufer nichts ersteigern sollte, wenn er es nicht bezahlen kann. Und wahrscheinlich glaubt der pöse Pursche auch noch, er sei keine Bank und müsse deshalb auch keinen Kredit geben.
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
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WayneInteressierts
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Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 04.07.08, 08:24    Titel: Antworten mit Zitat

mark5378 hat folgendes geschrieben::
Ich hab zwar nicht gefragt aber ich denke nicht dass er sich auf Ratenzahlung einlässt. Der Kerl ist sowas von Stur, sowas hab ich noch nicht erlebt...


Ich kann mich Biber nur anschliessen.

Meine Erfahrung ist jedoch, dass Rumpöbeln da nix bringt.

Sinnvoll ist es (vor allem, wenn man am ganz kurzen Hebel sitzt), dem Gläubiger ein nettes Schreiben aufzusetzen, darin die Umstände erläutern und nach Möglichkeiten der Abwicklung - bspw. durch Ratenzahlung - bitten. Als Zeichen seines guten Willens ist es dann ferner sinnvoll, im Rahmen des Machbaren eine Anzahlung zu leisten und dies dem Gläubiger durch Belege nachzuweisen.

Ansonsten fällt's mir nicht schwer vorzustellen, was folgen wird...
_________________
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nix
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Paddy82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 09.06.2008
Beiträge: 785
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 04.07.08, 09:33    Titel: Antworten mit Zitat

WayneInteressierts hat folgendes geschrieben::
Ansonsten fällt's mir nicht schwer vorzustellen, was folgen wird...

Was könnte der VK denn nun tun?
Gerichtliches Mahnverfahren kann er ja nicht einleiten, da für einen Mahnbescheid ja die Leistung bereits erbracht sein muss..?
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WayneInteressierts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.07.2007
Beiträge: 1960

BeitragVerfasst am: 04.07.08, 09:42    Titel: Antworten mit Zitat

Paddy82 hat folgendes geschrieben::

Was könnte der VK denn nun tun?
Gerichtliches Mahnverfahren kann er ja nicht einleiten, da für einen Mahnbescheid ja die Leistung bereits erbracht sein muss..?


Er könnte alternativ zum Mahnverfahren einfach Klage erheben oder zurücktreten und Schadensersatz geltend machen (das wäre dann wiederum in nem Mahnverfahren möglich).

Sofern ein (Eingehungs-) Betrug in Frage kommt, könnte auch Strafanzeige erstattet werden.

Ebenso bleibt es dem Gläubiger unbenommen, einen Rechtsanwalt zur aussergerichtlichen Rechtsverfolgung einzusetzen und die deswegen anfallenden RA-Gebühren als Schadensersatz gegenüber dem Schuldner geltend zu machen.

Das reicht doch wohl an Möglichkeiten...!?
_________________
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***
nix
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John Robie
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Anmeldungsdatum: 03.12.2007
Beiträge: 1786
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 04.07.08, 21:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo mark5378!

Können Sie nicht nach § 312d BGB widerrrufen?

Freundliche Grüße
-John
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mark5378
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Anmeldungsdatum: 02.07.2008
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 04.07.08, 21:18    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weiss nicht. Das Geld wurde heute überwiesen. Hoffentlich war er noch nicht beim Anwalt...
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