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Sachbeschädigung von 13-jährigem

 
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silvesterbine
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.07.2008
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 03.07.08, 19:56    Titel: Sachbeschädigung von 13-jährigem Antworten mit Zitat

Hallo,

zu meinem Sachverhalt:

Mein 13-jähriger Sohn ist mit seinen 3 gleichaltrigen Freunden am Nachmittag in eine Schule (lt. Medien soll sie abgerissen werden, kein Schulbetrieb mehr) durch ein offenes Fenster eingestiegen und hat Sachbeschädigung begangen. Am folgenden Tag wurden zwei seiner Freunde vom Hausmeister der Schule auf dem Schulhof gestellt. Mein Sohn war nicht dabei wurde aber namentlich benannt. Bei der Gegenüberstellung mit dem Hausmeister hat mein Sohn die Sachbeschädigung zugegeben. Es wurde Strafanzeige gestellt. Eine Vorladung der Polizei liegt bereits vor. Der Sachschaden beläuft sich auf ca. 15.000 Euro! Zum Zeitpunkt der Tat befand sich mein Sohn in Obhut seines Vaters. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht, das Aufenthaltsbestimmungsrecht und der ständige Wohnsitz liegen beim Vater (nach Scheidung). Mein Sohn ist nicht geistig eingeschränkt, er besucht das Gymnasium und ist somit deliktfähig (denke ich).

Nun meine Fragen:

Inweiweit sind wir als Eltern haftbar? Haben wir die Ausichtspflicht verletzt? Wirkt in diesem Fall die priv. Haftpflichtversicherung? Was könnte es für Folgen für meinen Sohn haben?

Wie ist die Rechtslage?

MfG Silvesterbine
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Karsten
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2004
Beiträge: 9688
Wohnort: München

BeitragVerfasst am: 03.07.08, 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

Da man einen Dreizehnjährigen keineswegs überallhin begleiten muss, scheidet eine Aufsichtspflichtverletzung und damit die Haftung der Eltern wohl aus. Der Jüngling wird also den Schaden selbst begleichen müssen, wenn er mal eines Tages zu Geld kommt. Die Haftpflichtversicherung wird darauf verweisen, dass sie für vorsätzlich herbeigeführte Schäden nicht aufkommen muss.
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