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Hi,
bin Gestern leider blöderweise einer Frau hinten aufgefahren mit ca 4-5 km/h..
Wir standen in einer Schlange vor einer Ampel, sie fuhr an, ich auch.. Auf einmal bremste sie "panisch" und ich bremste leider zu spät und fuhr ihr auf.. Ist ja auch egal, ich bin schuld sehe ich ein,..
Ich lerne KFZ-Mechatroniker und konnte den Schaden gut einschätzen.. Kosten ungefähr 100-150€ (ist nur eine kleine stelle die lackiert werden muss).. Heute kam ein Mitarbeiter von einer Lackierfirma bei mir in der Firma vorbei und wollte mit mir sprechen.. Das war der Nachbar von der Frau der ich aufgefahren bin.. Er meinte er würde 350€ dafür nehmen und sie will das er das macht und kein anderer! Ich sagte dass das fast mein ganzer Monatslohn sei.. Er sagte dann "Okay 300€".. Ich sagte dann ja.. ....
Unser Lackierer kennt den Nachbarn von der Frau und meinte das der Typ es in der Werkstatt von seinem Vater für ca 50€ lackieren wird.. Und die 250€ dann unter die Hand an die Frau gehen werden..
Wenn die Frau jetzt bei mir ankommt und 300€ haben will, muss ich die dann bezahlen wenn sie mir keine Rechnung von der Lackiererei vorlegen kann?
Ich würde darauf bestehen, eine ordentliche Rechnung zu bekommen! Und bei dieser würde ich jedes noch so kleine Detail prüfen. Eventuell sogar prüfen lassen durch jemanden, der sich damit auskennt. Und erst, wenn die Rechnung für völlig okay befunden wird, würde ich den darauf stehenden Rechnungsbetrag begleichen. Dieser sollte selbstverständlich korrekt die erledigte Arbeit beinhalten, nämlich das Lackieren der schadhaften Stelle und nicht ein einziges überflüssiges Extra.
Und ich würde nicht einen einzigen Cent mehr bezahlen als auf der Rechnung ausgewiesen ist.
Und sollte auf der Rechnung ein erheblich größerer Betrag stehen als es der kleine Schaden hergibt, würde ich gleichfalls seeeehr stutzig werden.
Besteht die Möglichkeit, den kleinen Schaden zu fotografieren? Besser wäre es. Möglichst noch ne kleine Skizze dazu zum unfallhergang, Anstoßstelle, ein paar Angaben. sowas empfehle ich bei jeder Art *Unfall*- man weiß nie, was mal später da noch kommen könnte. auf dem PC kostet das nur ein Minimum an Speicherplatz und ist jederzeit verfügbar (und sei es nur als Erinnerungsstütze).
Ich würde darauf bestehen, eine ordentliche Rechnung zu bekommen!
Dumm nur, dass keine Rechnung übergeben werden muss. Ein Kostenvoranschlag reicht völlig aus.
Die Geschädigte des Unfalls ist nämlich überhaupt nicht verpflichtet den SChaden tatsächlich reparieren zu lassen.
Wenn der Schaden tatsächlich eine Höhe von 300 € hat (wie hier ja die Werkstatt angiebt) kann die Geschädigte natürlich von einem Bekannten den Schaden billiger reparieren lassen und den Rest des Geldes behalten.
Selbstverständlich kann der Verursacher einen Sachverständigen beauftragen, der den Schaden schätzt. Aber dann wird die Nummer mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wesentlich teuerer.
Also auf die Faust beißen und Schaden bezahlen.
Im übrigen muss der Schaden der Versicherung gemeldet werden. Steht in fast allen Versicherungsverträgen drin. Ob der Schaden dann über die Versicherung abgewickelt wird, steht auf einem anderen Blatt. Melden muss man ihn i.d.R. trotzdem.
Okay,
Nun, auch ein Kostenvoranschlag muss ja annähernd den Tatsachen entsprechen und darf nicht überdimensional hohe Angaben enthalten.
Aber es ist richtig, der Versicherung würde ich das auch auf jeden Fall melden. Denn die sind auch dazu da, die Forderungen des Geschädigten zu prüfen und ggf. ungerechtfertigte Forderungen zurückzuweisen.
ich würde dem Unfallgegener beizeiten stecken, das ich eine ordentliche Rechnung benötige, da ich den Schaden meiner Versicherung gemeldet hätte und dieser dann auch über die Versicherung abgerechnet würde.
Gewöhnlicherweise kann man - zumindest bei meiner Versicherung - innerhalb eines Jahres - die durch die Versicherung gezahlte Summe an diese zurückzahlen. Das erhält dan den SFR.
mano
Zuletzt bearbeitet von mano am 04.07.08, 06:56, insgesamt 1-mal bearbeitet
Richtig. Das sollte man die Versicherung machen lassen. Die beschäftigt sich nämlich auch mit der Zurückweisung von überhöhten Forderungen, - und das sogar kostenlos.
Es sollte dennoch über die Versicherung laufen. Denn wie betont, die wehrt auch ungerechtfertigte Forderungen ab.
Stellt sich ein zu begleichender Schaden x heraus und die theoretisch zahlungspflichtige Versicherung befindet dies als richtig, dann ist immernoch Zeit, den Schaden selbst zu begleichen. Dann erfolgt auch keine Höherstufung. Das kann sogar rückwirkend erfolgen, nachdem zunächst die Versicherung die Schadensregulierung vorgenommen hat.
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